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Verfasst: 8. Nov 2011, 07:47
von Roland64
Anspruch auf die Aushändigung des Gutachtens hat man nicht, da der AG das Gutachten bestellt und auch bezahlt.
Kommt also darauf an, ob der Vertrauensarzt/BAD guten Willen zeigt und eine Kopie aushändigt oder auch nicht...
Verfasst: 8. Nov 2011, 17:12
von Bundesfreiwild
In der Regel bekommt man ein Doppel, wenn man den Arzt nett fragt mit der Begründung, dass man ja auch selbst wissen müsste, was dem Arbeitgeber zur Kenntnis gegeben wird und welche Dinge daraufhin auf einen zukommen könnten.
Bislang war es jedenfalls kein Problem.
Jobs im Konzern
Verfasst: 13. Nov 2011, 17:58
von sanni2410
Wollte nur mal abschließend erwähnen, das Jobangebote bisher fast ausschließlich extern kommen, sprich ARGE , oder man soll selbst in die Zeitung gucken, intern gar nichts. Es wirkt jedesmal, wenn man bei seinem Berater ist eher so, als wenn man den Konzern lieber verlassen sollte, so oder so, ist es jemanden hier auch schon ähnlich ergangen?
Vivento vermittelt lieber nach extern ...
Verfasst: 13. Nov 2011, 22:41
von t-onkel
Hallo sanni2410,
ja, Vivento hat offenbar die Zielvorgabe, Beamte aus dem Konzern nach "draußen" zu vermitteln (besser: "zu drängen" ?) und nicht intern. Daher darf man von seinem Vivento-"Berater" diesbezüglich nichts erwarten. Vgl. meinen Beitrag von heute unter
http://www.beamtentalk.de/abordnung-zur ... html#15060.
Verfasst: 14. Nov 2011, 18:53
von Bundesfreiwild
Steht sogar WORTwörtlich im Q3-Geschäftsbericht: EXTERNE Vermittlung.
AMTSARZT
Verfasst: 17. Nov 2011, 08:31
von sanni2410
Hallo, der Amtsarzt hat dem Umzug der von dem T gefordert wurde NICHT zugestimmt, das ist doch schon mal was. Leider hat er die Fahrzeitbegrenzung so nicht übernommen, wollt sich weder auf die KM noch auf die reine Zeit festlegen, nur auf nicht so oft umsteigen. Muss wohl nur 1x auf einer Strecke umsteigen, daher weiß ich nicht ob jetzt doch wieder eine Zuweisung eintrudelt. Außerdem weiß ich nicht, welche Möglichkeiten ich dann noch habe. Wieder Widerspruch? Und Klageweg? Macht Verdi das für mich, ich habe leider so gar keine Ahnung aber eine Menge Angst, wenn ich täglich 12 Stunden aus dem Haus bin (morgens kurz nach 6 los, abends kurz vor 7 wieder zuhaus, da die Verbindungen übel sind) kann ich weder die Krankengymnastiktermin weiter wahr nehmen, noch zu meinem Psycho-Doc gehen, ich kann doch nicht alles abbrechen, oder muss ich das? Was ist dann mit meiner Gesundheit? Amtsarzt meint, man muss Abstriche machen, irgendwas muss man tun. Oh man... HELP!!
Verfasst: 17. Nov 2011, 10:48
von Klausi66
Hallo sanni2410,
wenn du wirklich los musst, dann sofort über einen Anwalt den Widerspruch einreichen. Du schreibst da was von Verdi... ich will es mal so sagen VERGISS ES! Du solltest evt. über proT-in einen sachkundigen Anwalt ausfindig machen, der sich auskennt. Wenn du aufgrund deiner langen Abwenenheit deine Arzttermine nicht mehr wahr nehmen kannst, wird dass sicherlich unweigerlich zum "gelben Schein" führen. Die getroffene Aussage des Amtsarztes >man muss Abstriche machen< und die nicht attestierte Einschränkung ist nach meiner Meinung sehr wage und rechtlich brisant, da er dir trotz der zu erwartenden Gesundheitsverschlechterung durch einen weit entfernten Einsatz, diesen zumutet. Kopf hoch....
Verfasst: 18. Nov 2011, 22:17
von Bundesfreiwild
Sanni.
Falls ein Zuweisungsversuch angeleiert wird, kommt zunächst mal eine Anhörung. Die sollte man dann auch ausführlich beantworten, seine gesundheitliche Situation darstellen, Atteste beifügen und vorher ein ernsthaftes Gespräch mit dem Betriebsrat führen.
Falls dieser Betriebsrat der BR Vivento ist, empfehle ich dir, einen Prot-in-Betriebsrat anzurufen, denn die sitzen auch in den Einigungsstellen, wenn es um Zuweisungen zu VCS oder für die Kläger auf Amt geht.
Ist es nicht der BR Vivento, solltest du auch ebenfalls mit dem BR Kontakt aufnehmen und möglichst auch ein persönliches Gespräch suchen.
Zwar ist in den meisten Fällen - leider - die Besetzung des Betriebsrates komplett ver.di-isiert, aber nur der BR kann zunächst mal verhindern, dass eine Zuweisung erfolgt, wenn gesundheitliche Gründe dagegen sprechen.
Dem BR solltest du deshalb auch deine Atteste und BAD-Gutachten vorlegen, damit sie sich ein Bild machen können.
Der BR hat dann 3 Möglichkeiten:
er stimmt trotzdem der Zuweisung zu
er lehnt sie ab
er "lässt die Frist zu einer Äußerung verstreichen" (sagt also garnix)
In Fall 2 und 3 hast du dann die Möglichkeit gegen die Zuweisung oder Versetzung Widerspruch einzulegen (Widerspruchsfrist beachten) und falls das nichts nützt, auch Klage einzureichen.
Schreib mir mal in der PN-Funktion, wie dein Hintergrundverhältnis (Vivento oder anderes) ist, dann kann ich auch konkreter werden.
Zuweisung VCS
Verfasst: 24. Nov 2011, 12:50
von sanni2410
...hallo, wenn sich der Amtsarzt anders ausdrückt als die BAD, die schrieb, der Weg zur VCS kann nicht zugemutet werden, der Amtsarzt aber die Wegezeit egal findet, solange man nicht weit laufen muss, oder oft umsteigen (wasimmer OFT heisst..) gilt dann nur das Attest des Amtsarztes, weiß das jemand? Wenn ich dann insgesamt mehr als 12 Std außer Haus bin, kann ich weder weiterhin regelmässig zum Arzt gehen, noch die Krankengymnastik weiter machen, die für die Mitwirkungspflicht des Beamten u der Gesundung notwendig ist. Verdi ist auch witzig u wundert sich , das der Amtsarzt dem Umzug nicht zustimmt, ich dachte, die helfen dem Arbeitnehmer. LG!
Pro T-in
Verfasst: 24. Nov 2011, 13:06
von sanni2410
Was genau ist Pro t-in, bin ja bei Verdi Mitglied, u dachte immer da ich da zahle, würden die in so einem Falle einen Anwalt stellen u mich vertreten, kommen bei Pro t-in Kosten auf mich zu?
Re: Termin Amtsarzt
Verfasst: 25. Nov 2011, 23:40
von Bundesfreiwild
Scherzkeks. Verdi bietet ÜBERHAUPT keine rechtliche Hilfe, weil verdi als Tarifpartner ja überhaupt erst diese ganze TV-Ratio-Scheisse mit zumutbaren Fahrzeiten und überhaupt diese ganze Vivento-Kacke mitgestrickt und abgenickt hat. Da wirst du keine Hilfe bekommen, die agieren doch nicht gegen ihre eigene Strategie.
ProT-in hat sich aus dem Betriebsrat Vivento gebildet, als klar wurde, dass verdi da so gewisse Defizite zeigt, wenn es um die Mitbestimmung in Angelegenheiten der Beamten bei Zuweisungen, etc. geht. Man bildete also eine eigene Arbeitnehmervereinigung, die es sich auf die Fahnen geschrieben hat, sich auf jeden Fall nicht dem Arbeitgeberwillen zu beugen und so weit wie irgend möglich die Rechte der Kollegen über den Weg der Mitbestimmung zu schützen. Es wurde bei der nächsten BR-Wahl eine eigene Liste aufgestellt und bei der letzten Wahl gabs dann zumindest schon mal im Beamtenmitbestimmungsbereich eine Mehrheit.
Daraus haben sich auch regelmäßige Treffen entwickelt, z. T. mit REchtsanwälten, die die Leute über ihre Rechte aufklären. Zum Teil ist das auch psychologische Unterstützung einfach dadurch, dass man seine Probleme mal darlegen kann unter Leuten, die alle mehr oder wenige das gleiche erleiden und sich Tipps holen kann, wie die ihre Stategie aufbauen.
Ich bitte folgenden Link nicht als Mitgliederwerbung aufzufassen, denn nur auf dieser Seite gibt es konkrete Infos zum Thema Vivento und alles, was drumherum an Rechtsfällen und Hilfestellungen existiert:
http://www.prot-in.de
Dort findest du auch auf der Startseite die aktuellen Info-Treffen-Termine.
Mein Tipp ist: Guck mal auf deine Beiträge, die du an ver.di zahlst. Dafür kannst du dir mühelos die 10E Monatsbeitrag leisten UND dir eine Berufs- und Verwaltungsrechtsschutzversicherung leisten, die man derzeit bei der T auch braucht, wenn man da nicht beamtenrechtlich untergehen will.
Re: Termin Amtsarzt
Verfasst: 6. Dez 2011, 09:10
von Klausi66
Noch mal eine generelle Frage zum Amtsarzt.
Wer ist eigentlich autorisiert, mich zum Amtsarzt zu schicken?
Wer erhält dann das erstellte Gutachten?
Mir ist zu Ohren gekommen, dass z.B. Vivento-Vermittler/innen Amtsärzte direkt beauftragen und dann das Gutachten auch zugesandt bekommen. Das würde bedeuten, ein/e Vermittler/in erhält "intimste" Erkenntnisse über den Gesundheitszustand des Probanden.
Das kann/darf doch eigentlich nicht sein.
Wer kann dazu definitiv etwas sagen?
Re: Termin Amtsarzt
Verfasst: 6. Dez 2011, 09:30
von sanni2410
Wer autorisiert ist, weiß ich nicht, ich weiß allerdings sicher, das mein Vivento Berater das Gutachten zu seinen Händen geschickt bekommen hat, was mich,
gelinde gesagt, angekotzt hat, eben weil er jetzt wirklich alles über den Gesundheitszustand weiß u Gott weiß wer noch alles. Ob das rechtens ist?? Leider weiß ich das auch nicht, und würde mich freuen, wenn jemand mehr weiß. PS: Habe eine Kopie erhalten, auf der z.Hd. Herr. ....(Berater) stand.
Re: Termin Amtsarzt
Verfasst: 6. Dez 2011, 12:52
von Bundesfreiwild
Soweit ich über den Prozess informiert bin, kann der Vermittler eigentlich garnichts veranlassen.
Er gibt seine Infos (z.B. längere Krankheit über 6 Wochen am Stück oder gesammelt im letzten Halbjahr) ans PST weiter, bzw. gibt den Auftrag ans PST, den Besuch eines Betriebs- oder Amtsarztes zu organisieren. Bei Vivento "blinkt" es sozusagen in der Personalführungssoftware, wenn die Krankheitstage erreicht sind.
Das PST erstellt den Auftrag gemäss den Angaben der Vermittler, z.B. Untersuchung Bildschirmtauglichkeit oder Untersuchung auf gesundheitliche Zumutbarkeit, wenn der Mitarbeiter mit gesundheitlichen Einschränkungen argumentiert, evtl. Atteste vorlegt (was der Mitarbeiter beim Vermittler nicht tun muss, aber dann beim Betriebsarzt).
Die Atteste müssen nicht mal dem Arbeitgeber selbst vorgelegt werden. Es macht aber Sinn, dies zu tun (und auch dem Betriebsrat, wenn eine Zuweisung erfolgt, die man nicht antreten kann). Also, ich mache kein Geheimnis aus meinen Attesten, denn sie sind die einzigen Beweise, mit denen ich den Arbeitgeber in meinem Sinne ausbremsen kann. Man muss sie aber nur dem Betriebs/Amtsarzt vorlegen, weil DER in seinem Gutachten bestimmt, was geht und was nicht und welche Arbeitsmittel evtl. auch angeschafft werden müssen.
DAs Gutachten geht an das PST zurück und wird dem Arbeitgeber zugeleitet, also erstmal dem Personalchef. Der dürfte meiner Meinung nach dem Vermittler nur DIE für die Vermittlung und den Einsatz relevanten ENTSCHEIDUNGEN mitteilen, die z.B. wären: Einsatz nur in bestimmter Zeit- oder Km-Entfernung, Einsatz nur im Tagesdienst, Einrichtung eines Schwb-Arbeitsplatzes mit entsprechenden Hilfsmitteln, halt eben, was für die Vermittlung eines Arbeitsplatzes wichtig ist.
Dabei geht - meiner Meinung nach - den Vermittler es ÜBERHAUPT nichts an, auf Basis welcher Daten und Untersuchungen diese Entscheidungen zustande gekommen sind. Er muss nicht über die einzelnen Ergebnisse der diversen Untersuchungen informiert werden, um seinen Job machen zu können, er muss nur das Ergebnis wissen und das steht normalerweise auf einem einzigen Blatt zusammengefasst - und zwar ohne irgendwelche sichtbaren Untersuchungsergebnisse.
WENN jetzt der Berater - weil die Chefs oder das PST es sich mal wieder einfach macht und die ganzen dort mittlerweile beschäftigten Angestellten meist keinen genauen Plan haben, was beamtenrechtlich und datenschutzrechtlich angebracht ist - den kompletten Untersuchungsdatensatz, der in der Regel mehrere Blätter umfasst, zugemailt oder -gefaxt bekommt, würde ich beim PST Widerspruch gegen diese Verfahrensweise einlegen und darauf bestehen, dass der Vermittler wirklich NUR das gutachterliche ERGEBNIS mitgeteilt bekommt. Parallel wäre es auch eine gute Idee, gleichzeitig den Datenschutzbeauftragen des zuständigen Betriebsrates mal anzupicksten, evtl. auch den Konzerndatenschutz.
Gesundheits/Krankheitsdaten sind genau die intimen Detailinfos, die niemanden etwas angehen. Und wichtig ist das gutachterliche Ergebnis der Untersuchung und nicht die Details der Gesundheitsuntersuchung selbst - jedenfalls nicht für den Vermittler!
Und - man muss ja sogar beim Betriebsarzt unterschreiben, dass der die Einzelheiten an den Arbeitgeber weitergeben darf, sonst darf er es eben NICHT und gibt nur das Gutachten (und nicht Atteste o. a. Infos) an den AG weiter.
P.S:: Ich bin jetzt mal über die PST-Hotline aufdringlich geworden und habe eingefordert, dass man mich mal über den regulären Prozess informiert und über die datenschutzrechtlichen Zugriffe, die die Leute in diesem Prozess haben dürfen und erwarte jetzt einen Anruf von jemandem, der mir das mal rechtsverbindlich darstellen kann.