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Verfasst: 1. Okt 2011, 12:20
von RHW
Hallo,

ob es nach der Anwärtertätigkeit ohne Übernahme einen Übergangsbeitrag gibt, sollte man vor Beginn der Anwärtertätigkeit mit der PKV klären. Es kann da je nach Unternehmen und Tarif sehr große Unterschiede geben.

Arbeitslosengeld II erhält man auch bei Bedürftigkeit erst ab 25 Jahren (ggf. Ausnahmen bei eigener Wohnung und/oder Verheirateten).

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html

Gruß

RHW