Verfasst: 1. Okt 2011, 12:20
Hallo,
ob es nach der Anwärtertätigkeit ohne Übernahme einen Übergangsbeitrag gibt, sollte man vor Beginn der Anwärtertätigkeit mit der PKV klären. Es kann da je nach Unternehmen und Tarif sehr große Unterschiede geben.
Arbeitslosengeld II erhält man auch bei Bedürftigkeit erst ab 25 Jahren (ggf. Ausnahmen bei eigener Wohnung und/oder Verheirateten).
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html
Gruß
RHW
ob es nach der Anwärtertätigkeit ohne Übernahme einen Übergangsbeitrag gibt, sollte man vor Beginn der Anwärtertätigkeit mit der PKV klären. Es kann da je nach Unternehmen und Tarif sehr große Unterschiede geben.
Arbeitslosengeld II erhält man auch bei Bedürftigkeit erst ab 25 Jahren (ggf. Ausnahmen bei eigener Wohnung und/oder Verheirateten).
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html
Gruß
RHW