Hallo SAM,
sportandmore hat geschrieben:
An wen soll man mit dieser Entscheidung denn herantreten.
Nen Versicherungsmakler fällt raus.. Nen Bekannter von mir ist Versicherungsmakler und der hat mir ganz klar gesagt, dass er mir zu dem raten wird was für ihn die bessere Provision bedeuten würde. (kann ich auch verstehn, ist sein Job..)
Wenn selbst mein Bekannter das so handhabt, wird das bei anderen Maklern kaum anders sein..
Wie soll man nun also entscheiden wie man sich entscheidet
na dass nen ich mal eine gewagte Behauptung !
Finde ich nicht, denn diese Auskünfte habe ich schon öfters von Beamten, bzw. Beamtenanwärter gehört.
1. kommt es sehr wohl auf den Makler an, dessen Erfahrung und seine grundsätzliche Einstellung und Arbeitsweise
und wie erkennt man, welcher Makler sich mit Beamtenrecht und Beihilferecht auskennt ?
2. verdient der Makler bei einem Beamten nur eher wenig (im Gegensatz zum z.B. Selbständigen in der PKV) und wird daher darauf bedacht sein, dass der Kunde zufrieden ist, um auch die Folgegeschäfte (Frau, Kinder, Diensthaftpflicht, etc.) zu bekommen - ein Anwärter zahlt ca. 70,-EUR im Monat, was soll er denn daran verdienen?
Wie kommt man auf solch einen Unsinn ?
Wenn Deine Aussage richtig wäre, würde doch kein Makler Interesse haben einen Beamten zu versichern, da er ja viel zu wenig an ihm verdient.
Lt. einer Untersuchung des statistischen Bundesamtes wurde vor einigen Jahren festgestellt, dass gerade der Beamte der treueste Versicherungskunde ist und meist alle seine Verträge meist bei einem Versicherer hat. Dagegen wechseln Selbständige sehr oft den Versicherer, wie auch ihren Versicherungsbetreuer.
3. der Makler haftet für dass was er da macht - es sei denn, er ist ein Angestellter der Versicherung, dann ist er aber auch nicht objektiv und auch kein Makler
Hier gibt es allerdings Einschränkungen. Einige Makler firmieren als GmbH - diese haften dann lediglich bis zur Geschäfts-Einlage.
Lt. Gewerbeordnung gibt es
A) § 34 C - Makler
B) § 34 D - Versicherungsvermittler
C) § 34 E - Versicherungsberater
und alle diese 3 Gruppen benötigen eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für die Ausführung ihrer Tätigkeit .
Auch die Haftung dieser Gruppen ist im Versicherungsvertragsgesetz §§ 59 ff geregelt.
4. der Makler haftet für die Provision die er verdient 60 Monate / 5 Jahre, oder anders gesagt wenn du unzufrieden bist und wechselst, muss er die Provision zurückzahlen
Allerdings muss er die Provision nur anteilmäßig zurück zahlen.
Nur was hilft dies dem Beamten, wenn er falsch beraten wurde und nach ein paar Jahren die PKV wechseln will und dies aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist ?
5. wer als Beamter in der GKV versichert ist verzichtet zu 100% auf die Beihilfe, auch im Alter und auch auf die BH für die Kinder und die Frau
Diese Antwort ist leider falsch - ein Beamter kann nicht auf die Beihilfe verzichten. Anspruch auf Beihilfe hat er immer, auch wenn er in der GKV versichert ist.
- die Beamten die die PKV wieder loswerden wollen, sind einfach schlecht beraten worden und haben dadurch irgendeinen "billigen" Schrott, der im Ernstfall nicht leistet
nein - diese Beamten wollen nicht die PKV los werden, die möchten in einen besseren Tarif eines anderen Versicherers wechseln.
Vermutlich wurden sie von einem Makler der nur auf seine Provision schielte, jedoch keine Beihilfe-Kenntnisse hat über den Tisch gezogen.
- wenn mal einer wirklich das Kleingedruckte lesen würde bei einer der bekanntesten Versicherung, dann würde ihm schlecht werden...
mal ganz davon abgesehen, dass man keine Krankenversicherungskarte bekommt sind die Leistungen wirklich eine Gefahr für die Existenz!
Muss man denn das kleingedruckte lesen ?
Es gibt doch offiziele Krankenversicherungsvergleiche die man sich anschauen kann.
und bevor hier einer sagt stimmt alles nicht, ich weiss aus eigener Erfahrung wovon ich rede und kann es beweisen
Ein paar wenige Informationen waren ja richtig, aber das meiste falsch.
Na dann bin ich einmal gespannt, wie Du deine Texte beweisen willst.
Gruß vom Steinbock