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Re: Beamtengehälter werden rückwirkend für fünf Jahre angehoben

Verfasst: 9. Nov 2025, 08:36
von Allium
Herm hat geschrieben: 7. Nov 2025, 14:36 Versorgungsempfänger mit Mindestversorgung werden profitieren.

Und da wird auch nicht nach alten Tabellen nachgezahlt nehm ich an..die werden eine andere Lösung finden.
in wiefern würden denn z.B. DDU bzw. Beamte in Frühpension profitieren, die in den besagten 5 Jahren in den Ruhestand versetzt wurden? Ich ging 2022 in DDU, bekomme aber etwas mehr als die Mindestpension...

Re: Beamtengehälter werden rückwirkend für fünf Jahre angehoben

Verfasst: 9. Nov 2025, 13:00
von Herm
Das war eine Prognose von mir..keiner weiss was kommt.

Der innenminister will ja angeblich bald was vorlegen und das Gerichtsurteil ist auch noch
nicht bekannt.

Aber das alte Urteil besagt:
Vor allem im einfachen Dienst sei der Abstand zur Grundsicherung zu gering, stellte das Gericht fest.

Die Mindestversorgung wird aus der Besoldungsgruppe A4 berechnet.."da schwimmt man nicht im Reichtum."
Eine Chance auf Nachzahlung ist da...

Re: Beamtengehälter werden rückwirkend für fünf Jahre angehoben

Verfasst: 9. Nov 2025, 14:49
von jemsor12
Herm hat geschrieben: 9. Nov 2025, 13:00 Das war eine Prognose von mir..keiner weiss was kommt.

Der innenminister will ja angeblich bald was vorlegen und das Gerichtsurteil ist auch noch
nicht bekannt.

Aber das alte Urteil besagt:
Vor allem im einfachen Dienst sei der Abstand zur Grundsicherung zu gering, stellte das Gericht fest.

Die Mindestversorgung wird aus der Besoldungsgruppe A4 berechnet.."da schwimmt man nicht im Reichtum."
Eine Chance auf Nachzahlung ist da...
Entscheidend ist doch was BMI und Bundesverfassungsgericht letztlich in Schriftform vorlegen. Ob sich sich das BMI an getätigten Entscheidungen einzelner Länder in seinem Gesetzentwurf anschließt oder ignoriert ist offen. Dies gilt insbesondere für die Besoldungsgruppen im einfachen Dienst.

Das in der Presse genannte Volumen von 1,2 Mrd. € zur Umsetzung einer aA erscheint mir knapp bemessen. Berücksichtigt man dabei die Anzahl der aktiven Bundesbeamten, Soldaten und Versorgungsempfänger des Bundes.

In Zeiten knapper Haushaltsmittel wird das BMF auf ein möglichst geringes Volumen zur Finanzierung der aA drängen. Bis eine Eingigung zwischem BMI und BMF erreicht ist und zur Kabinettsvorlage komt, ist derzeit nicht beurteilbar.

Re: Beamtengehälter werden rückwirkend für fünf Jahre angehoben

Verfasst: 11. Nov 2025, 22:40
von Gelöschter User 15065
"Akzeptanz: „Ich habe meinen beruflichen Weg gut und verantwortungsvoll gegangen. Ich schulde niemandem mehr einen Beweis.“
Abschluss: „Ich verzichte bewusst auf weitere Beurteilungen. Ich konzentriere mich auf meine Gesundheit, meine Hobbys und das, was mir Freude macht.“
Anerkennung: „A9-13 oder sonst was" ist kein ‘weniger’, sondern der Ausdruck eines langen, soliden Berufslebens.“
Neuer Fokus: „Die nächste Etappe gehört mir – meiner Zeit, meinem Wissen, meinen Interessen.“

...
Also was...?! Wohin geht es weiter............................

Re: Beamtengehälter werden rückwirkend für fünf Jahre angehoben

Verfasst: 13. Nov 2025, 17:13
von Riffruepel
Hat das auch Auswirkungen auf die Besoldungstabellen der Postnachfolge Unternehmen?

Re: Beamtengehälter werden rückwirkend für fünf Jahre angehoben

Verfasst: 14. Nov 2025, 15:52
von Possi
Riffruepel hat geschrieben: 13. Nov 2025, 17:13 Hat das auch Auswirkungen auf die Besoldungstabellen der Postnachfolge Unternehmen?

Ja, wenn es neue Besoldungstabellen beim Bund gibt, dann werden die der PNU angepasst.

Re: Beamtengehälter werden rückwirkend für fünf Jahre angehoben

Verfasst: 14. Nov 2025, 19:57
von Gelöschter User 15065
Ja, genau. Auf die "Schieflage" - nur diesmal etwas anders. Das geht schief......

Re: Beamtengehälter werden rückwirkend für fünf Jahre angehoben

Verfasst: 18. Nov 2025, 13:45
von Fluglotse
Herm hat geschrieben: 7. Nov 2025, 14:36 Was hast Du denn gedacht...Nachzahlungen für A9 bis A16 ?
Die sind doch amtsangemessen...Abstandsgebot hin oder her.
Mit Verlaub, was ist das denn für ein anmassender Sprech ?
Wie kann man sich anmassen zu sagen dass die Besoldung A9 - A16 amtsangemessenen wäre?
Das kann in Teilen natürlich der Fall in anderen widerum nicht.
Von daher ist dies rein eine subjektive Behauptung - um nicht zu sagen nicht für Alle gerechte.
Als langjähriger Soldat in Afghanistan, mit pts, kann ich dir versprechen dass diese Behauptung
nicht zu einem höflichem Lachen führt.
Zudem heisst es dass der Abstand gewahrt werden muss.
Sollten also die Besoldungstabelllensätze unten erhöht werden muss es zwangsweise auch oben erhöht werden.
Wir werden es in 30 j. wahrscheinlich erfahren. :lol:

Re: Beamtengehälter werden rückwirkend für fünf Jahre angehoben

Verfasst: 19. Nov 2025, 17:12
von Allium
kurze Frage: werden denn kinderlose Bundes-Beamte auch diese Nachzahlung erhalten?

Re: Beamtengehälter werden rückwirkend für fünf Jahre angehoben

Verfasst: 19. Nov 2025, 19:59
von Herm
Welche Nachzahlung ? :roll:

Re: Beamtengehälter werden rückwirkend für fünf Jahre angehoben

Verfasst: 20. Nov 2025, 14:46
von Kurtl
Muss diesbezüglich für die rückwirkende Auszahlung für die letzten 5 Jahre wieder ein Antrag durch jeden einzelnen Beamten gestellt werden wie bei der ruhegehaltsfähig gewordenen Polizeizulage, oder erfolgt diesesmal die Nachzahlung für alle Beamtenautomatisiert durch die Besoldungs- bzw. Versorgungsstellen ?
In Berlin soll es so sein, dass nur die Beamten die Nachzahlungrückwirkend bekommen bis zu dem Jahr in dem sie gegen die festgestellte unterbezahlte Besoldung geklagt haben. Weiß jemand mehr ?

Re: Beamtengehälter werden rückwirkend für fünf Jahre angehoben

Verfasst: 20. Nov 2025, 14:48
von Kurtl
Muss diesbezüglich für die rückwirkende Auszahlung für die letzten 5 Jahre wieder ein Antrag durch jeden einzelnen Beamten gestellt werden wie bei der ruhegehaltsfähig gewordenen Polizeizulage, oder erfolgt diesesmal die Nachzahlung für alle Beamten automatisiert durch die Besoldungs- bzw. Versorgungsstellen ?
In Berlin soll es so sein, dass nur die Beamten die Nachzahlung rückwirkend bekommen bis zu dem Jahr in dem sie gegen die festgestellte unterbezahlte Besoldung geklagt haben. Weiß jemand mehr ?

Re: Beamtengehälter werden rückwirkend für fünf Jahre angehoben

Verfasst: 20. Nov 2025, 15:51
von mroe2016
Kurtl hat geschrieben: 20. Nov 2025, 14:48 Muss diesbezüglich für die rückwirkende Auszahlung für die letzten 5 Jahre wieder ein Antrag durch jeden einzelnen Beamten gestellt werden wie bei der ruhegehaltsfähig gewordenen Polizeizulage, oder erfolgt diesesmal die Nachzahlung für alle Beamten automatisiert durch die Besoldungs- bzw. Versorgungsstellen ?
In Berlin soll es so sein, dass nur die Beamten die Nachzahlung rückwirkend bekommen bis zu dem Jahr in dem sie gegen die festgestellte unterbezahlte Besoldung geklagt haben. Weiß jemand mehr ?
Hallo Kurtl , bei unserer Besoldungskasse, der BAnst-PT steht folgendes zum Thema :

Das Bundesministerium des Innern plant, die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation und Verbesserung der Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Bundes ebenfalls in diesem Gesetz umzusetzen. Diese Änderungen sollen auch für Versorgungsempfangende des Bundes gelten.
Diese Änderungen sollen rückwirkend umgesetzt werden. Das heißt, es hat auf Ihren Anspruch keine Auswirkungen, wenn das Gesetz erst später beschlossen wird.

Wichtig:
Sie brauchen keinen Antrag zu stellen; die Prüfung möglicher Ansprüche erfolgt nach Inkrafttreten des Gesetzes automatisch. Falls Ihnen Nachzahlungen zustehen, werden Sie informiert.

Derzeit liegen uns noch keine weiteren Informationen vor. Aktuelle Entwicklungen geben wir bekannt.


Ich denke da brauchen wir nichts beantragen und einfach nur warten bis ggf mal Tabellen o.ä. veröffentlicht werden.

Re: Beamtengehälter werden rückwirkend für fünf Jahre angehoben

Verfasst: 20. Nov 2025, 19:44
von Kurtl
Vielen Dank für die ausgiebige Info. Warten wir mal ab wie es weitergeht.

Re: Beamtengehälter werden rückwirkend für fünf Jahre angehoben

Verfasst: 20. Nov 2025, 19:55
von jemsor12
mroe2016 hat geschrieben: 20. Nov 2025, 15:51
Kurtl hat geschrieben: 20. Nov 2025, 14:48 Muss diesbezüglich für die rückwirkende Auszahlung für die letzten 5 Jahre wieder ein Antrag durch jeden einzelnen Beamten gestellt werden wie bei der ruhegehaltsfähig gewordenen Polizeizulage, oder erfolgt diesesmal die Nachzahlung für alle Beamten automatisiert durch die Besoldungs- bzw. Versorgungsstellen ?
In Berlin soll es so sein, dass nur die Beamten die Nachzahlung rückwirkend bekommen bis zu dem Jahr in dem sie gegen die festgestellte unterbezahlte Besoldung geklagt haben. Weiß jemand mehr ?
Hallo Kurtl , bei unserer Besoldungskasse, der BAnst-PT steht folgendes zum Thema :

Das Bundesministerium des Innern plant, die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation und Verbesserung der Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Bundes ebenfalls in diesem Gesetz umzusetzen. Diese Änderungen sollen auch für Versorgungsempfangende des Bundes gelten.
Diese Änderungen sollen rückwirkend umgesetzt werden. Das heißt, es hat auf Ihren Anspruch keine Auswirkungen, wenn das Gesetz erst später beschlossen wird.

Wichtig:
Sie brauchen keinen Antrag zu stellen; die Prüfung möglicher Ansprüche erfolgt nach Inkrafttreten des Gesetzes automatisch. Falls Ihnen Nachzahlungen zustehen, werden Sie informiert.

Derzeit liegen uns noch keine weiteren Informationen vor. Aktuelle Entwicklungen geben wir bekannt.


Ich denke da brauchen wir nichts beantragen und einfach nur warten bis ggf mal Tabellen o.ä. veröffentlicht werden.

Worte auf Papier sind geduldig. Werde noch am Wochenende den Widerspruch für das Haushaltsjahr 2025 verschicken.