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Re: Frage an die dienstunfähigen Beamten mit Nebenbeschäftigung

Verfasst: 13. Nov 2025, 21:08
von Allium
ich bin DDU und habe einen Minijob, musste es nur der pensionszahlenden Behörde melden, das stand in einem Schreiben, was mir diese Behörde zukommen ließ und daran hab ich mich gehalten.
Solange es nur eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) ist, wirst du garantiert keine Probleme bekommen. Warum auch?
Ich mache das seit 3 Jahren und es gab nie Nachfragen.
Meine Verdienstbescheinigung reiche ich wie angeordnet monatlich bei der pensionszahlenden Behörde ein, da diese ja meine Zuverdienstgrenze auch berechnen und dann überprüfen.

Re: Frage an die dienstunfähigen Beamten mit Nebenbeschäftigung

Verfasst: 14. Nov 2025, 07:23
von Babsi1974
Hallo, vielen Dank für die Antworten!
Vielleicht solllte ich hinzufügen, dass ich Lehrerin in RLP bin und nicht bei der Telekom.
Auf jeden Fall sagte mein Anwalt im Vorfeld, dass es um die Tätigkeit an sich geht. Die Finanzdirektion selbst sieht keine Probleme beim Hinzuverdienst und hat bereits schriftlich zugeschickt, wie wiel es sein darf... . Ich warte jetzt ab, was die Schulaufsicht schriftlich aufsetzt und bespreche dies anwaltlich und hoffe, dass es mehr als 8 Std werden ... .

Re: Frage an die dienstunfähigen Beamten mit Nebenbeschäftigung

Verfasst: 27. Jan 2026, 16:47
von connigra
zu den Post am 13.11.2025

die Aussage der Personalabteilung mit den 8 Stunden wöchentlich ist schon richtig, wenn es die aktiven Beschäftigten betrifft, die einen vom Arbeitgeber genehmigten Minijob ausüben. Mit den 8 Stunden kommst man auf ein wöchentliche Arbeitszeit von 48Stunden (bei 40 Stunden Woche)

Das hat aber absolut nichts mit den Versorgungsempfängern zu tun. Hier muss man den Minijob nicht genehmigen lassen, sondern einfach seinem Versorgungszentrum melden.
Hat man weitere Einkünfte aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Tätigkeit, muss man die aktuelle Steuererklärung immer bei der Versorgungsbehörde einreichen. Verdient man mehr als der persönliche Hinzuverdiestfreibetrag, wird die Pension dementsprechend gekürzt.
Mir hat die Behörde immer mitgeteilt, ab welcher Einkommenshöhe die Pension gekürzt werden würde.
Das beste ist immer mit er Behörde Rücksprache zu halten.