Re: Frage an die dienstunfähigen Beamten mit Nebenbeschäftigung
Verfasst: 13. Nov 2025, 21:08
ich bin DDU und habe einen Minijob, musste es nur der pensionszahlenden Behörde melden, das stand in einem Schreiben, was mir diese Behörde zukommen ließ und daran hab ich mich gehalten.
Solange es nur eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) ist, wirst du garantiert keine Probleme bekommen. Warum auch?
Ich mache das seit 3 Jahren und es gab nie Nachfragen.
Meine Verdienstbescheinigung reiche ich wie angeordnet monatlich bei der pensionszahlenden Behörde ein, da diese ja meine Zuverdienstgrenze auch berechnen und dann überprüfen.
Solange es nur eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) ist, wirst du garantiert keine Probleme bekommen. Warum auch?
Ich mache das seit 3 Jahren und es gab nie Nachfragen.
Meine Verdienstbescheinigung reiche ich wie angeordnet monatlich bei der pensionszahlenden Behörde ein, da diese ja meine Zuverdienstgrenze auch berechnen und dann überprüfen.