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Re: Vitamin ELStAM-Beitragsmeldung Ihres PKV-Beitrags
Verfasst: 18. Dez 2025, 11:15
von Herm
Selbstflieger hat geschrieben: 17. Dez 2025, 14:29
Habe jetzt mal beide Varianten berechnet.
In der Vergangenheit hatte ich ohnehin meistens erst mit den Februar-Bezügen
die ersten korrekten Abzüge für das neue Steuerjahr.
Wir bekommen ja das Januargehalt schon am 31.12.2025, also noch im alten Steuerjahr, ausbezahlt.
Im ungünstigsten Fall gibt es ja eine Nachberechnung und Erstattung.
Der neue Programmablaufplan für 2026 (Erhöhung Grundfreibetrag) liegt eigentlich
schon lange vor...
Wird der nicht berücksichtigt..gibt es noch weniger Netto.
Januargehalt schon am 31.12.2025
Kein Bankarbeitstag..da wird nichts gebucht..aber am 30.12.25

Re: Vitamin ELStAM-Beitragsmeldung Ihres PKV-Beitrags
Verfasst: 18. Dez 2025, 14:49
von jemsor12
Dann werde ich mir die Nachberechnung Ende Januar genau anschauen. Bisher hat ja immer alles gestimmt.
Re: Vitamin ELStAM-Beitragsmeldung Ihres PKV-Beitrags
Verfasst: 19. Dez 2025, 14:03
von Herm
Wie erwartet :
Meldung der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
Aktuelle Themen zur Beamtenversorgung
Zu hoher Lohnsteuer-Abzug wg. techn. Probleme
Ab dem 1. Januar 2026 werden grundsätzlich die gesetzlich abzugsfähigen Beiträge zur privaten Basiskranken- und Pflegeversicherung elektronisch von den Versicherungsunternehmen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt. Aufgrund eines technischen Problems beim BZSt ist die Übermittlung bislang bundesweit nicht erfolgt. Ohne diese Daten wird die Lohnsteuer nach derzeitigem Stand zu hoch berechnet.
Konkrete Auskünfte zur Auswirkung auf die Auszahlungshöhe für die Abrechnung im Januar 2026 sind nicht möglich. Insoweit bitten wir, von Rückfragen abzusehen.
Nach der Datenlieferung erfolgt zur folgenden Abrechnung automatisch eine rückwirkende Korrektur und ggf. eine Erstattung Ihrer Lohnsteuer. Diese gilt es abzuwarten.
Re: Vitamin ELStAM-Beitragsmeldung Ihres PKV-Beitrags
Verfasst: 19. Dez 2025, 21:17
von jemsor12
Wer einen Pauschbetrag für Schwerbehinderung hat, kann auch davon ausgehen, dass dieser keine Berücksichtigung bei den Januarbezügen findet.