Re: Versetzung vom gD in den hD
Verfasst: 19. Okt 2025, 15:14
Stimmt, das stellten wir bereits weiter oben fest.jolowe5259 hat geschrieben: 18. Okt 2025, 19:15 Du kannst dich jederzeit bei beliebigen Arbeitgebern des ÖD extern auf E13-Stellen bewerben und dann nach Absitzen der hauptberuflichen, dem hD äquivalenten Tätigkeit, eine Verbeamtung beantragen. Risiko ist natürlich, dass du dann dauerhaft TB bleibst.
Gilt §26 nicht für interne Aufstiegsverfahren? Für mich klingt das wie ein ausführlicher §35 BLV. Da könnte ich mich aber irren. Bin im Landesrecht NRW, wie gesagt, nicht so firm.jolowe5259 hat geschrieben: 18. Okt 2025, 19:15 Ohne (temporären) Verlust des Beamtenverhältnisses ist es in NRW durch § 26 LVO NRW eigentlich einfach. Aber nur, wenn dein aktueller Vorgesetzter bei der Beurteilung mitspielt, der ggf. bisherige Dienstherr bei der Versetzung und der ggf. neue Dienstherr bei der Öffnung des Auswahlverfahrens für einen (ggf. extern) ausgeschriebenen Dienstposten für die berufliche Entwicklung, so dass das Auswahlverfahren für den Dienstposten als Auswahlverfahren für die nachträgliche Anerkennung des Masterstudiums gewertet wird.
Oder einen Dienstherrnwechsel.jolowe5259 hat geschrieben: 18. Okt 2025, 19:15 Ultimativ hast du in deiner aktuellen Situation nur zwei Optionen: Den Sprung nach E13 wagen oder hoffen, dass dein aktueller Vorgesetzter und Dienstherr sind in den nächsten Jahren ändern (= sehr viel Glück erhoffen).
Das verstehe ich nicht. Was macht das für einen Unterschied in der Tätigkeit? Wenn ich als A10 den Aufstieg mache, werde ich genauso auf einer A13/E13-Stelle (i.d.R. Referent o.ä.) eingesetzt, wie wenn ich mich entlassen lasse und dann als TB mit E13 auf derselben Stelle einsteige.jolowe5259 hat geschrieben: 18. Okt 2025, 19:15 Ich persönlich würde in jüngeren Jahren (<35) und ohne wesentliche familiäre Versorgungspflichten immer E13 statt A10 wählen; alleine schon, weil die Arbeit dann mehr Spaß macht.