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Re: Pension+Rente oder Abstriche???
Verfasst: 21. Feb 2025, 10:02
von Outbackman
OMG hört sich ja alles kompliziert an, aber danke allen für die Antworten...
Gerne mehr Hinweise...
Was ich jetzt so herausgelesen habe ist hier Beispiel:
3000 Euro Pension dann wenn Altersrente drane Abzug der Pension in Höhe der zustehenden Rente z.b.300 Euro also 2700 Euro Pension da kommt dann aber die Zahlung wieder der Rente zu ,zum Ende des Monats...
Also wird die Pension gekürzt und durch Rente wieder aufgestockt oder so ähnlich...
Mann ist das kompliziert ...
Re: Pension+Rente oder Abstriche???
Verfasst: 21. Feb 2025, 15:46
von Dienstunfall_L
So kompliziert ist das Prinzip eigentlich nicht.
3 Monate vor Renteneintrittsalter den Rentenantrag stellen. Ihn nicht zu stellen, bringt keinen Vorteil, denn die Berechnung wird auf jeden Fall durchgeführt und Abzüge erfolgen, auch wenn kein Rentenantrag gestellt wurde.
Selbst wenn alles gegengerechnet wird, bleiben als Plus ein (vermutlich kleiner) Zuschuss zur Krankenversicherung und ein kleiner Betrag, der nicht abgezogen wird von der Pension (je nach Konstellation ist das Plus größer).
Re: Pension+Rente oder Abstriche???
Verfasst: 21. Mär 2025, 14:54
von sobiso
"Gerne mehr Hinweise...
Was ich jetzt so herausgelesen habe ist hier Beispiel:
3000 Euro Pension dann wenn Altersrente drane Abzug der Pension in Höhe der zustehenden Rente z.b.300 Euro also 2700 Euro Pension da kommt dann aber die Zahlung wieder der Rente zu ,zum Ende des Monats...
Also wird die Pension gekürzt und durch Rente wieder aufgestockt oder so ähnlich..."
Alles vorher gesagte gilt nur, solange der Ruhegehaltssatz vollständig mit 71,75 % erreicht wurde. Wenn dieser wegen später Verbeamtung (z.B. Quereinsteiger) oder Frühpensionierung geringer ausfällt wird von der Rente auch deutlich weniger abgezogen.
Daher: In den Versorgungsbescheid schauen und den Ruhegehaltssatz überprüfen. Je geringer der Ruhegehaltssatz desto weniger von der Rente wird bei der Pension abgezogen.
Re: Pension+Rente oder Abstriche???
Verfasst: 21. Mär 2025, 14:54
von sobiso
sobiso hat geschrieben: ↑21. Mär 2025, 14:54
"Gerne mehr Hinweise...
Was ich jetzt so herausgelesen habe ist hier Beispiel:
3000 Euro Pension dann wenn Altersrente drane Abzug der Pension in Höhe der zustehenden Rente z.b.300 Euro also 2700 Euro Pension da kommt dann aber die Zahlung wieder der Rente zu ,zum Ende des Monats...
Also wird die Pension gekürzt und durch Rente wieder aufgestockt oder so ähnlich..."
Alles vorher Gesagte gilt nur, solange der Ruhegehaltssatz vollständig mit 71,75 % erreicht wurde. Wenn dieser wegen später Verbeamtung (z.B. Quereinsteiger) oder Frühpensionierung geringer, also <71,75 % des letzten Gehalts, ausfällt wird von der Versorgung auch nicht die gesamte Rente sondern nur ein Teil oder sogar gar nichts abgezogen.
Daher: In den Versorgungsbescheid schauen und den Ruhegehaltssatz überprüfen. Je geringer der Ruhegehaltssatz desto weniger Rente wird von der Pension abgezogen.
Um die Sache genau zu berechnen kann man auch den Versorgungsrechner des Bundes bemühen. Dieser rechnet ggfs. den sog. "Ruhebetrag" (=abgezogene Rente) mit aus.
https://versorgungsrechner.bund.de
Re: Pension+Rente oder Abstriche???
Verfasst: 21. Mär 2025, 16:48
von zeerookah
sobiso hat geschrieben: ↑21. Mär 2025, 14:54
Daher: In den Versorgungsbescheid schauen und den Ruhegehaltssatz überprüfen. Je geringer der Ruhegehaltssatz desto weniger von der Rente wird bei der Pension abgezogen.
Fast richtig
Sofern die Rentenzeit nicht schon bei der Pension berücksichtigt wurde.
Kleines Beispiel:
Von 17-32 Jahre im öffentliche Dienst gearbeitet. Dann von 33-57 Beamter gewesen.
Wenn dann für die Pension von 17-57 gerechnet wurde, wird die Rente immer abgezogen da für die Zeit 17-32 nicht doppelt gezahlt wird.
Also auch auf die genauen Zeiten achten nicht nur auf die Prozente.
Re: Pension+Rente oder Abstriche???
Verfasst: 21. Mär 2025, 19:01
von AndyO
Ich habe da so meine Zweifel. Bestimmt wird ein Rentenfreibetrag. Es gibt den Fall der vorübergehenden Pensionserhöhung. Der wird mit Renteneintritt rückabgewickelt. Ansonsten habe ich nichts darüber gefunden, dass der Rentenanspruch aus dem Wehrdienst die Pension um 2% kürzt..
Re: Pension+Rente oder Abstriche???
Verfasst: 21. Mär 2025, 19:41
von zeerookah
Mit Wehrdienst bekommst Du auch die 60 Monate nicht zusammen um überhaupt einen Anspruch auf Rente zu haben.
Bei mir waren das 15 Monate Wehrdienst (kaum so eine verschwendete Zeit gehabt. Aber später dafür gesorgt das keiner von meinen Söhnen an diesen Blödsinn teilnehmen mußte)
Re: Pension+Rente oder Abstriche???
Verfasst: 21. Mär 2025, 21:20
von AndyO
zeerookah hat geschrieben: ↑21. Mär 2025, 19:41
Mit Wehrdienst bekommst Du auch die 60 Monate nicht zusammen um überhaupt einen Anspruch auf Rente zu haben.
Bei mir waren das 15 Monate Wehrdienst (kaum so eine verschwendete Zeit gehabt. Aber später dafür gesorgt das keiner von meinen Söhnen an diesen Blödsinn teilnehmen mußte)
Ich hab 62 Monate, 15 davon der Wehrdienst. 2% Pensionskürzung wären mehr wie mein Rentenanspruch. Ich kann mir kaum vorstellen dass man sich auf solches Glatteis begibt. Ich denke das es nur um den festgestellten Rentenfreibetrag geht und nicht wie die Rente zusammen gekommen ist.
Re: Pension+Rente oder Abstriche???
Verfasst: 22. Mär 2025, 08:54
von zeerookah
AndyO hat geschrieben: ↑21. Mär 2025, 21:20
zeerookah hat geschrieben: ↑21. Mär 2025, 19:41
Mit Wehrdienst bekommst Du auch die 60 Monate nicht zusammen um überhaupt einen Anspruch auf Rente zu haben.
Bei mir waren das 15 Monate Wehrdienst (kaum so eine verschwendete Zeit gehabt. Aber später dafür gesorgt das keiner von meinen Söhnen an diesen Blödsinn teilnehmen mußte)
Ich hab 62 Monate, 15 davon der Wehrdienst. 2% Pensionskürzung wären mehr wie mein Rentenanspruch. Ich kann mir kaum vorstellen dass man sich auf solches Glatteis begibt. Ich denke das es nur um den festgestellten Rentenfreibetrag geht und nicht wie die Rente zusammen gekommen ist.
Da habe ich mich unklar ausgedrückt. Ich meinte natürlich nur die 15 Monate Wehrdienst. Bei meiner Rente ist die Wehrdienst Zeit auch mit eingerechnet.
Re: Pension+Rente oder Abstriche???
Verfasst: 22. Mär 2025, 21:27
von sobiso
Wehrdienst gilt auch als ruhegehaltsfähige Dienstzeit (§ 9 (1 BeamtVG). Gleichzeitig werden auch Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt.
Sofern die Wartezeit für eine Rente erfüllt ist (60 Beitragsmonate) wird eine Rente gezahlt und dann von der Pension wieder abgezogen. Bekommt man keine Rente, weil die Wartezeit nicht erfüllt ist kann diese ja auch nicht von der Versorgung abgezogen werden.
Am Ende kommt es auf das Gleiche hinaus.
Re: Pension+Rente oder Abstriche???
Verfasst: 23. Mär 2025, 16:13
von AndyO
sobiso hat geschrieben: ↑22. Mär 2025, 21:27
Wehrdienst gilt auch als ruhegehaltsfähige Dienstzeit (§ 9 (1 BeamtVG). Gleichzeitig werden auch Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt.
Sofern die Wartezeit für eine Rente erfüllt ist (60 Beitragsmonate) wird eine Rente gezahlt und dann von der Pension wieder abgezogen. Bekommt man keine Rente, weil die Wartezeit nicht erfüllt ist kann diese ja auch nicht von der Versorgung abgezogen werden.
Am Ende kommt es auf das Gleiche hinaus.
Es könnte ja, wie oben geschrieben, jemand auf die Idee kommen der Wehrdienst wäre bereits mit der Rente abgegolten. Dann wären das bei denjenigen die die Vollpension nicht überschritten haben ~2% weniger Pension.
Re: Pension+Rente oder Abstriche???
Verfasst: 27. Mär 2025, 19:25
von Mac
Hallo und viele Grüße,
ich stehe gerade vor der gleichen Frage. Bei mir geht es darum, ob ich noch 12 Monate Beiträge für die Rente nachzahle um dann zusätzlich zur Pension 76 Euro Rente zu bekommen. Die 71,5 % werden nicht erreicht durch die Pension und die Rente.
Würde dann am Ende der Fall eintreten, dass der Wehrdienst der Rente zugerechnet wird - folglich dann knapp 2% weniger Pension, dafür aber die Rente ? Oder wird Wehrdienst und Wehrübungen für Pension und Rente gewertet und lediglich ganz am Ende gesehen, ob beides zusammen nicht über 71,5 % liegt, bevor gekürzt wird ?
Viele Grüße
Mac
Re: Pension+Rente oder Abstriche???
Verfasst: 27. Mär 2025, 20:36
von zeerookah
Nur meine Meinung. Ich würde die Nachzahlung in die Rente lassen. Es würde mich nicht wundern wenn sich da noch was ändert, irgend wann in der Zukunft, wenn man als Beamter noch Geld von der Rente bezieht. Du mußt auch Deine Rente versteuern (nur als Info)
PS: Höchstsatz Pension =71,75%
Was hast Du in den letzten Jahrzehnten gemacht das Du nicht den Höchstsatz = 40 Dienstjahre erreichst?
Re: Pension+Rente oder Abstriche???
Verfasst: 28. Mär 2025, 09:58
von sobiso
PS: Höchstsatz Pension =71,75%
Was hast Du in den letzten Jahrzehnten gemacht das Du nicht den Höchstsatz = 40 Dienstjahre erreichst?
Das geht ganz einfach: Wenn man Rentenansprüche hat, dann hat man vor der Zeit im öffentlichen Dienst vielleicht eine Ausbildung in einem Handwerksberuf oder im kaufmännischen Bereich gemacht. So ist es bei mir und auch vielen anderen Kollegen.
Oder man hat viele Jahre in Teilzeit gearbeitet.
@Mac:
Oder wird Wehrdienst und Wehrübungen für Pension und Rente gewertet und lediglich ganz am Ende gesehen, ob beides zusammen nicht über 71,5 % liegt, bevor gekürzt wird ?
Wenn Du die 71,75 % nicht erreichst, dann kann es sich lohnen, die Monate noch zu vervollständigen, aber nur, wenn Du Rentenansprüche auch noch aus anderen Tätigkeiten als Bundeswehr hast. Die Rente aus Bundeswehrzeiten wird vermutlich immer von der Pension abgezogen, weil du dafür ja auch ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet bekommst.
Du musst ja gar nicht viel einzahlen, wenn du die 60 Monate noch voll manchen willst. Je nachdem, wieviele Monate fehlen (schon 1 Tag im Monat gilt in der gesetzlichen Rentenversicherung als ganzer Monat) kannst Du freiwillig zahlen oder einen Minijob übernehmen und (ganz wichtig!) auch die Rentenbeiträge von wenigen Euro abführen. Es geht bei Dir ja nicht um die Höhe der Rente sondern darum, dass die Rente überhaupt gezahlt wird. Und die erforderliche Wartezeit von 60 Monaten kann man auch mit einem rentenpflichtigen Minijob erreichen. Aber wenn Deine Rentenbeitragszeiten nur oder überwiegend aus Bundeswehr bestehen, dann lass es !
Die Wehrpflicht ist ruhegehaltspflichtige Dienstzeit. Wenn Rentenbeiträge gezahlt wurden, dann müssen die auf auf die Wehrpflicht entfallenden Rentenanteile vermutlich wieder von der Pension abgezogen werden, weil diese sonst doppelt angerechnet werden.
Das sieht dann bei mir so aus: Pension für 15 Monate Wehrpflicht ca. 120 €, Rente für Monate der Wehrplicht ca. 20 €. Diese 20 € würden dann vermutlich von der Pension abgezogen, weil überversorgt.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ich nur die 20 € Rente für die Wehrdienstzeit bekomme und man mir dafür die 120 € Pension komplett streicht. Mein kompletter Rentenanspruch (mit Beiträgen aus Ausbildungszeit, Arbeit als Geselle und anschließender Wehrpflicht) beläuft sich auf gerade mal 83 €. Da würde man ja noch bestraft, wenn man Wehrdienst geleistet hätte und ein paar mickrige Rentenansprüche hätte und die Verwaltung einem dann bei Vollpension 71,75 % statt der 83 € Rente dann 120 € (Anteil der Wehrpflicht an den Pensionsansprüchen) abgeziehen würde.
Re: Pension+Rente oder Abstriche???
Verfasst: 28. Mär 2025, 15:05
von blink182
Dienstunfall_L hat geschrieben: ↑21. Feb 2025, 15:46
3 Monate vor Renteneintrittsalter den Rentenantrag stellen. Ihn nicht zu stellen, bringt keinen Vorteil, denn die Berechnung wird auf jeden Fall durchgeführt und Abzüge erfolgen, auch wenn kein Rentenantrag gestellt wurde.
Nicht nur das, es sollte einem auch bewusst sein, dass die Rente nicht rückwirkend gezahlt wird.
Meine Mutter hat drauf gewartet (also keinen Rentenantrag gestellt) und dadurch mehr als ein Jahr an Geld verloren.