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Re: Sabbatjahr und wie ist das im freien Jahr mit dem Urlaub
Verfasst: 18. Jul 2013, 18:39
von Anstaltszauber
Weltreise2012 hat geschrieben:Aber ich empfinde es als ungerecht, dass ich 249 Arbeitstage zu bringen habe und alle anderen nur 218 für den gleichen Zeitraum.
Und zu der Änderung: der Link mit dem §80 a LBG- da ist doch das Sabbatjahr noch drin oder lese ich das falsch?
Mein Link war die alte Fassung vom LBG. Das neue, seit 5.11.2010 geltende LBG kennt tatsächlich kein Sabbatical.
Ich finde die Kürzung zutreffend. Beim Sabbatical handelt es sich um eine Teilzeitbeschäftigung. Du arbeitest bspw. 3 Jahre, hast dann ein Jahr frei und bekommst 75% Deiner Bezüge. Das entspicht einer vierjährigen Teilzeitbeschäftigung mit 75% der Arbeitszeit. Im letzteren Fall hat ein Urlaubstag den "Wert" von 75% der Arbeitszeit. Im Sabbatical-Modell entspricht ein Urlaubstag aber der vollen Arbeitszeit, ist also mehr "wert". Deshalb die entsprechende Kürzung. Du vergleichst hingegen nur die Zahl der Urlaubstage während der Vollzeitbeschäftigung mit denen im Vergleichszeitraum bei Teilzeit.
Siehe übrigens auch
Urteil des VG Kassel.
Gruß aus der Anstalt.
Re: Sabbatjahr und wie ist das im freien Jahr mit dem Urlaub
Verfasst: 21. Jul 2013, 12:56
von Weltreise2012
Hallo Anstaltszauber,
das Urteil habe ich auch gefunden- aber dennoch vielen Dank für den Link.
Dass, wenn jemand nur 2 Tage wöchentlich arbeitet, kein Urlaubsanspruch da sein kann, von 30 Tagen- ist auch klar.
Klar ist mir auch, wenn ich am 01.08. wieder anfange, dass ich meinen Urlaub nur anteilig bekomme.
ABER- in der Zeit der Vollbeschäftigung (also, als Teilzeitkraft geführt wurde), also geplant- weil Sabbatical-Modell- jeden Tag zumeist 9 Stunden da war, wurde mein Urlaub mit 5,33 gebucht. Wie in Gottes Namen soll ich da Zeit vorarbeiten?
Im Endeffekt hätte ich meinem Dienstherr meinen Urlaub schenken müssen, um überhaupt reell die Möglichkeit zu haben, die Stunden vorzuarbeiten.
Allein dadurch, dass ich 43 Tage Urlaub genommen habe, bevor meine Freistellungsphase begann, habe ich schon 114 Stunden Minus gemacht.
Da ist doch dann auch ein Denkfehler. Bei jedem Feiertag, jedem Urlaubstag bin ich automatisch ins Minus. Wie kann es rein rechnerisch überhaupt möglich sein, dann in 2 Jahren die Zeit vorzuarbeiten? Dann hätte man doch konsequenterweise mir den den Urlaub mit 8 Stunden gutschreiben müssen, da ich ja 5 Tage die Woche, 43 Stunden da war. Dass das rein rechtlich auch wieder nicht- ist mir auch klar, da ich ja als Teilzeitkraft geführt wurde..
Aber- das passt doch dann alles einfach nicht zusammen! Denn einerseits verhält man sich wie ein Vollzeitbeschäftigter- andererseits wird man aber als Teilzeitkraft behandelt.
Als Quintessenz hätte ich dann sagen müssen: lieber Dienstherr- ich schenke Dir meinen Erholungsurlaub, da ich mich ansonsten schlechter stelle..Das kann es doch auch nicht sein..
LG
Re: Sabbatjahr und wie ist das im freien Jahr mit dem Urlaub
Verfasst: 22. Jul 2013, 13:50
von Anstaltszauber
Weltreise2012 hat geschrieben:ABER- in der Zeit der Vollbeschäftigung (also, als Teilzeitkraft geführt wurde), also geplant- weil Sabbatical-Modell- jeden Tag zumeist 9 Stunden da war, wurde mein Urlaub mit 5,33 gebucht. Wie in Gottes Namen soll ich da Zeit vorarbeiten?
Im Endeffekt hätte ich meinem Dienstherr meinen Urlaub schenken müssen, um überhaupt reell die Möglichkeit zu haben, die Stunden vorzuarbeiten.
Allein dadurch, dass ich 43 Tage Urlaub genommen habe, bevor meine Freistellungsphase begann, habe ich schon 114 Stunden Minus gemacht.
Da ist doch dann auch ein Denkfehler. Bei jedem Feiertag, jedem Urlaubstag bin ich automatisch ins Minus. Wie kann es rein rechnerisch überhaupt möglich sein, dann in 2 Jahren die Zeit vorzuarbeiten? Dann hätte man doch konsequenterweise mir den den Urlaub mit 8 Stunden gutschreiben müssen, da ich ja 5 Tage die Woche, 43 Stunden da war. Dass das rein rechtlich auch wieder nicht- ist mir auch klar, da ich ja als Teilzeitkraft geführt wurde..
Aber- das passt doch dann alles einfach nicht zusammen! Denn einerseits verhält man sich wie ein Vollzeitbeschäftigter- andererseits wird man aber als Teilzeitkraft behandelt.
Verstehe ich Dich richtig? Während der Arbeitsphase (mit voller Arbeitszeit) hast Du Urlaub genommen und der wurde bei der Erfassung der Anwesenheitszeit nur wie in Teilzeit berücksichtigt? Das ist natürlich falsch! Ein Urlaubstag hat während dieser Zeit einen "Arbeitszeitrelevanten Wert" in Höhe eines Vollzeitarbeitstages. Nicht mehr und nicht weniger. Oder man darf Dir die Zahl der Urlaubstage nicht kürzen....
Gruß aus der Anstalt.
Re: Sabbatjahr und wie ist das im freien Jahr mit dem Urlaub
Verfasst: 23. Jul 2013, 13:41
von Weltreise2012
Hallo Anstaltszauber,
ja- genau! Ich hatte ja das 2/3 Modell- d.h.- 2 Jahre Vollzeit gearbeitet und 1 Jahr freigestellt.
In der Zeit, wo ich gearbeitet und Urlaub genommen habe, habe ich immer Minus gemacht, da ich mit jedem Tag nur für 5,33 gebucht wurde..
Ich will ja nichts erschleichen oder bekommen, was mir nicht zusteht..Aber- im Nachhinein betrachtet, war es mit vorgenanntem Modell ÜBERHAUPT nicht möglich, die Stunden zu erreichen..
Das ist ja die Sache, die mir so "falsch" vorkommt- das irgendwie in diesem Denkmodell was nicht stimmt..
Aber- ich muss das rechtlich ja auch begründen können- und wie mache ich das?
Habe bisher auch nur die Kürzung der Urlaubstage gefunden und Dein Urteil, aber bisher halt nichts Greifbares, dass ich dann ja auch mit 8 Stunden für den Urlaub gebucht werden müsste..
LG
Re: Sabbatjahr und wie ist das im freien Jahr mit dem Urlaub
Verfasst: 23. Jul 2013, 18:58
von Anstaltszauber
Weltreise2012 hat geschrieben:In der Zeit, wo ich gearbeitet und Urlaub genommen habe, habe ich immer Minus gemacht, da ich mit jedem Tag nur für 5,33 gebucht wurde..
Aber- ich muss das rechtlich ja auch begründen können- und wie mache ich das?
Na, schreib es so, wie hier entwickelt. Es liegt bei Dir eine Teilzeitbeschäftigung mit 2/3 vor, aber als Besonderheit im Blockmodell (Sabbatical). Das bedeutet, daß Du für 2 Jahre voll arbeitest. Urlaubstage müssen in dieser Zeit auch mit der vollen Zeit angerechnet werden, weil ein Urlaubstag eine Freistellung für die ganze an diesem Tag geschuldete Arbeitszeit bedeutet. Das hat nichts zu tun mit der Kürzung der Zahl Deiner Urlaubstage. Die Tatsache der Kürzung bei der Zahl der Urlaubstage zeigt die Richtigkeit der obigen Überlegung: Du erhältst durch die Kürzung unterm Strich, obwohl Du Vollzeit arbeitest, nur soviele freie Stunden wie ein vergleichbarer Teilzeitbeschäftiger. Dein Dienstherr hat in Deinem Fall die Kürzung aber doppelt angesetzt...
Zur Not setzt Du Dich hin und rechnest das über die Jahre hinweg per Hand vor....
Gruß aus der Anstalt.
Re: Sabbatjahr und wie ist das im freien Jahr mit dem Urlaub
Verfasst: 26. Jul 2013, 18:28
von Weltreise2012
Hallo Anstaltszauber,
vielen Dank für Deine rege Mithilfe..
Ich werde es auf diesem Wege versuchen- bin aber nicht sehr optimistisch, da bei "uns" nur zählt, was schriftlich fixiert ist.
Und wenn ich da nichts finden kann, dann befürchte ich, muss ich mir überlegen, ob ich im ärgsten Fall, den Rechtsweg bestreiten muss..Was natürlich ein Risiko beinhaltet (...vor Gericht und auf hoher See...)..
LG Weltreise 2012 :/
Re: Sabbatjahr und wie ist das im freien Jahr mit dem Urlaub
Verfasst: 26. Jul 2013, 20:31
von Anstaltszauber
Weltreise2012 hat geschrieben:Ich werde es auf diesem Wege versuchen- bin aber nicht sehr optimistisch, da bei "uns" nur zählt, was schriftlich fixiert ist.
Und wenn ich da nichts finden kann, dann befürchte ich, muss ich mir überlegen, ob ich im ärgsten Fall, den Rechtsweg bestreiten muss..Was natürlich ein Risiko beinhaltet (...vor Gericht und auf hoher See...)..
Weitere Argumente:
Nach § 8 Abs. 1 UrlVO bemißt sich der Urlaub grundsätzlich in Arbeitstagen (Bemerkung am Rande: Die UrlVO RLP hat das BAG-Urteil zur altersdiskriminierenden Staffelung des Urlaubsanspruches noch nicht umgesetzt). Arbeitstag im Sinne der VO ist ein Kalendertag, an dem Dienst zu leisten ist (§ 3 UrlVO). Von Stunden steht da nichts. Eine Kürzung ist nur möglich:
- Bei einer Beschäftigung an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Kalenderwoche (§ 8 Abs. 3 UrlVO). Hier nicht einschlägig.
- Für die Zeit der Freistellung im Sabbatical (§ 8 Abs. 5 UrlVO). Hier einschlägig, betrifft aber nur Kürzung an Urlaubstagen.
Um mal was Interessanteres aufzuwerfen: Wo ging die Weltreise hin?
Gruß aus der Anstalt.
Re: Sabbatjahr und wie ist das im freien Jahr mit dem Urlaub
Verfasst: 28. Jul 2013, 19:04
von Weltreise2012
Hallo Anstaltszauber,
danke für Ihre Hilfe!
Hmmm- aber, wenn ich das auf dem Weg argumentiere, können Sie mein Argument nicht gleich wieder aushebeln, in dem der Dienstherr sagt:
Ja, aber, Du warst ja nur zu 2/3 beschäftigt und da beträgt die Regelarbeitszeit nun mal nur 5,33 Stunden und wie soll ich Dir dann 5,33 gutschreiben für Urlaub? Wir würden Dich ja bevorzugen, wenn wir Dir 8 Stunden gutschreiben und den anderen nicht (was ja nicht stimmen würde, da Andere ja bei einer 5-Tage Woche über drei Jahre ihren Urlaub nicht weggekürzt bekämen)..
Das Sicherste wäre es, etwas zu finden, wo festgelegt ist, dass die Regelarbeitszeit im Sabbatjahr trotz der 2/3 Beschäftigung bei 8 Stunden/pro Tag oder 40 Stunden/pro Woche liegt und dann wäre ja klar, dass der Urlaubstag- trotz der 2/3 Beschäftigung- mit 8 Stunden gerechnet werden muss..Na ja- träumen darf ja noch, oder :-/..
Für mich ist das vollkommen logisch- ansonsten stellt man mich ja schlechter, als alle anderen..
Zu Ihrer Frage:
Es ging wirklich einmal rund um die Welt und war jeden Cent und auch den jetzigen Ärger wert:
Gestartet bin ich in Ecuador (1 Monat Sprachschule, 1 Monat Naturschutzprojekt auf San Cristobal, 1 Monat reisen auf den Galapagos/Ecuador), ein paar Tage Santiago de Chile (war mein Abflughafen für Neuseeland (dort war ich allerdings 2003 schon mal auf Nord- und Südinsel), weiter nach Tonga (hier kann man mit Buckelwalen schwimmen (Wahnsinnserlebnis!!)), zurück nach Neuseeland (Bay of Islands, Umgebung von Auckland), 7 Wochen Ostaustralien, Zentrum, Norden, Bali, Java, Gili- Inseln, Singapure, Borneo, Thailand, Kambodscha, Vietnam.
Wenn Sie Lust und Zeit haben, können Sie gerne mal in meinen Reiseblog klicken- der steht noch online:
http://vita-est-iter.blogspot.de/
LG und noch mal Danke für die Schützenhilfe
Weltreise 2012
Re: Sabbatjahr und wie ist das im freien Jahr mit dem Urlaub
Verfasst: 28. Jul 2013, 20:07
von Anstaltszauber
Weltreise2012 hat geschrieben:Hmmm- aber, wenn ich das auf dem Weg argumentiere, können Sie mein Argument nicht gleich wieder aushebeln, in dem der Dienstherr sagt:
Ja, aber, Du warst ja nur zu 2/3 beschäftigt und da beträgt die Regelarbeitszeit nun mal nur 5,33 Stunden und wie soll ich Dir dann 5,33 gutschreiben für Urlaub? Wir würden Dich ja bevorzugen, wenn wir Dir 8 Stunden gutschreiben und den anderen nicht (was ja nicht stimmen würde, da Andere ja bei einer 5-Tage Woche über drei Jahre ihren Urlaub nicht weggekürzt bekämen)..
Das Sicherste wäre es, etwas zu finden, wo festgelegt ist, dass die Regelarbeitszeit im Sabbatjahr trotz der 2/3 Beschäftigung bei 8 Stunden/pro Tag oder 40 Stunden/pro Woche liegt und dann wäre ja klar, dass der Urlaubstag- trotz der 2/3 Beschäftigung- mit 8 Stunden gerechnet werden muss..Na ja- träumen darf ja noch, oder :-/..
Blog mal angelesen, muß ich mehr Zeit für mitbringen....
Ich sehe mit der obigen Argumentation kein Problem. Es kommt auf den Begriff Arbeitstag an - und der ist im Blockmodell halt Vollzeit.
Gruß aus der Anstalt.