Re: Überprüfung der Dienstfähigkeit nach einer halben Ewigkeit
Verfasst: 16. Apr 2023, 11:04
Ich hoffe, dass das hier noch jemand liest und antwortet:
Auch ich habe das Schreiben nach 16 Jahren erhalten und auch mir stellen sich die selben Fragen.
Vor allem, ob die Bundesanstalt überhaupt berechtigt ist, meine Atteste zu lesen? (Dem Arbeitgeber in einem aktiven Verhältnis teilt man ja auch nie seine Krankheiten mit)
Was passiert, wenn ich die Schweigepflichtsentbindung NICHT unterschreib und dem Rückschreiben keine Atteste und Berichte beifüge?
Wie ist das denn überhaupt bei dir ausgegangen? Möchtest du mich mal informieren?
LG
Auch ich habe das Schreiben nach 16 Jahren erhalten und auch mir stellen sich die selben Fragen.
Vor allem, ob die Bundesanstalt überhaupt berechtigt ist, meine Atteste zu lesen? (Dem Arbeitgeber in einem aktiven Verhältnis teilt man ja auch nie seine Krankheiten mit)
Was passiert, wenn ich die Schweigepflichtsentbindung NICHT unterschreib und dem Rückschreiben keine Atteste und Berichte beifüge?
Wie ist das denn überhaupt bei dir ausgegangen? Möchtest du mich mal informieren?
LG