Re: Zusammentreffen von Pension und Rente
Verfasst: 21. Dez 2019, 11:32
die steht in deinem Bescheid "Festsetzung der Versorgungsbezüge"
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Nein - denn wenn man diese Anfrage sendet, bekommt man auch gleichzeitig mitgeteilt, was genau anrechenbares Einkommen ist und den Hinweis, dass ein Rentenbezug mitgeteilt werden muss. Dann teilst Du die Rente der BAnst PT mit und die wird Dir sagen, dass zwar die Rente immer zu 100 % gezahlt wird aber im Gegenzug die Pension evtl. gekürzt wird. Eigentlich ganz einfach, aber Es ist nicht immer so einfach es zu verstehen !blink182 hat geschrieben: 22. Dez 2019, 07:08 Kann es sein, dass du im falschen Thread bist, FrescherDieter?
Das war doch gar nicht meine Frage.
Du hast es verstanden.Cyber hat geschrieben: 22. Dez 2019, 11:59es geht hier nicht um einen Rentenbezug. Bei Blink geht es darum ob es für ihn Sinn macht Beiträge in die Rentenkasse einzuzahlen, die werden dann im ungünstigsten Fall mit Eintritt Rentenbezug von der Pension abgezogen.
Cyber hat geschrieben: 21. Dez 2019, 11:32 die steht in deinem Bescheid "Festsetzung der Versorgungsbezüge"
Ich werd dann wohl mal bei der BAnstPT nachfragen. Ob ich die Unterlagen von damals noch habe, weiß ich gar nicht...zeerookah hat geschrieben: 21. Dez 2019, 11:38 Bei der Banst-pt. nachfragen...aber es muß auch eine Vergleichsrechnung beim Eintritt in DDU erstellt worden sein.
Die man dir zugesandt hat.
Ich bin noch nicht in dem Alter, dass ich Anspruch auf die Rente aus meiner Nebentätigkeit hätte.FrescherDieter hat geschrieben: 22. Dez 2019, 11:41 Nein - denn wenn man diese Anfrage sendet, bekommt man auch gleichzeitig mitgeteilt, was genau anrechenbares Einkommen ist und den Hinweis, dass ein Rentenbezug mitgeteilt werden muss. Dann teilst Du die Rente der BAnst PT mit und die wird Dir sagen, dass zwar die Rente immer zu 100 % gezahlt wird aber im Gegenzug die Pension evtl. gekürzt wird. Eigentlich ganz einfach, aber Es ist nicht immer so einfach es zu verstehen !
blink182 hat geschrieben: 20. Dez 2019, 08:38Ist ja bei mir noch lange nicht so weit, aber trifft das auch zu, wenn man lediglich die Mindestversorgung bekommt?rakamean hat geschrieben: 17. Dez 2019, 19:48 leider wird nicht bis 71,75% aufgefüllt. Wenn Du die Rentenaltersgrenze erreicht hast, wird die Summe, die du als Rente erhälst von der Pension abgezogen.
Bei mir konkret: Mindestversorgung wegen DDU, (späterer) Rentenanspruch aus Nebentätigkeit im öD.
war nicht Bundespostler der ursprüngliche Fragesteller ???Cyber hat geschrieben: 22. Dez 2019, 11:59es geht hier nicht um einen Rentenbezug. Bei Blink geht es darum ob es für ihn Sinn macht Beiträge in die Rentenkasse einzuzahlen, die werden dann im ungünstigsten Fall mit Eintritt Rentenbezug von der Pension abgezogen.
Dein Link hat mit der Mindestversorgung übrigens nicht zu tun![]()
Nach der Berechnung des Ruhegehaltsatzes wird die Kürzung nach § 14 abgezogen (max. 10,8 %) und dann kommt der Abzug der Pflegeleistungen und abschließend der Abzug des Versorgungsausgleichs.Posttussi hat geschrieben: 22. Dez 2019, 12:59 Noch eine Info....
ein eventuell zu erwartender Versorgungsausgleich wird nicht mit der Pension verrechnet....
Hä, du hast doch mich zitiert und nicht den ursprünglichen Fragesteller?FrescherDieter hat geschrieben: 22. Dez 2019, 14:02 war nicht Bundespostler der ursprüngliche Fragesteller ???
Ich will nicht einzahlen, ich zahle bereits ein, weil ich eine sozialversicherungspflichtige Nebenbeschäftigung ausübe. Im Übrigen seit mehr als 60 Monaten.Und wo hat blinki182 in diesem Beitrag was davon geschrieben, dass er in die RV einzahlen will ???
Ich hatte eine einfache Frage, die da lautete, ob die Rente, die ich später aus der Nebenbeschäftigung erhalte, auf die Mindestversorgung angerechnet wird.@ blinki182
Du musst auch mal schreiben was Du willst oder welches genaue Problem Du hast.