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Re: DDU - seid ihr zur Steuererklärung verpflichtet?

Verfasst: 11. Mai 2019, 22:43
von Torquemada
Zuerst mal: Locker bleiben. Abgabetermin ist ja jetzt nicht mehr 31.5......und für Steuerberater noch viel später.
Erklärungen verstehen und nachvollziehen. Die wirren Aussagen der Frau aus deinem Ausgangspost sind schon mal ohne Erläuterungen fahrlässig und doof.
Sie muss erklären warum.

Re: DDU - seid ihr zur Steuererklärung verpflichtet?

Verfasst: 11. Mai 2019, 22:53
von Foxi
Sie ist eigentlich sehr pfiffig. Ich bin immer nur diejenige, die nix kapiert :lol:
Ich will mich dagegen auch nicht wehren oder aufregen, nur verstehen, warum das so ist. Und hoffen, dass bei den reinen DDUbezügen keine weiteren Steuern fällig werden, außer der, die mir ja eh schon abgezogen werden.

Und freundlicherweise verzögert sie außerdem die Abgabe erstmal.

Re: DDU - seid ihr zur Steuererklärung verpflichtet?

Verfasst: 11. Mai 2019, 23:00
von Ruheständler
... ich habe mich vor vielen Jahren dazu entschieden meine Einkommenssteuererklärung mit Hilfe von einer Steuersoftware zu machen,es gab nie Probleme mit den Erstattungen,die stimmten fast immer auf den Cent genau bzw. musste ich bei meinem Familienstand und der Steuerklasse nie etwas nachzahlen ,jetzt im Ruhestand fallen eh keine Steuern mehr für mich an :mrgreen: ...

Re: DDU - seid ihr zur Steuererklärung verpflichtet?

Verfasst: 12. Mai 2019, 08:48
von Siggi09
Foxi hat geschrieben: 11. Mai 2019, 22:53 Ich will mich dagegen auch nicht wehren oder aufregen, nur verstehen, warum das so ist. Und hoffen, dass bei den reinen DDUbezügen keine weiteren Steuern fällig werden, außer der, die mir ja eh schon abgezogen werden.
Dazu müssten wir Deine Steuererklärung kennen ;)

Es werden Deine Einkünfte ermittelt, dann werden die Abzüge ermittelt und es verbleibt das zu versteuernde Einkommen. Wenn Du im DDU Bezug z.B. gar keine Steuern gezahlt hast (Bezügemitteilungen prüfen) und Du mit Deinen Bezügen über dem Steuerfreibetrag liegst, werden natürlich Steuern fällig, die jetzt eben nachzuzahlen sind. Eine Rückerstattung gibt es nur, wenn Du bisher überhaupt und dabei zu viel Steuern bezahlt hast. Zum Beispiel, weil die tatsächlichen Werbungskosten höher sind als der Werbungskostenfreibetrag, der schon in den Steuertabellen enthalten ist.

Du solltest natürlich alles was Deine Einkünfte reduziert auch angeben (Steuerbescheinigung der PBeaKK, GPV, ...). Was Du nicht angibst, kann Deine Steuerberaterin nicht für Dich absetzen lassen. Aber sie sollte Dich natürlich nach den "üblichen" Dingen fragen und ggf. die Bescheinigungen von Dir verlangen (und Du diese ggf. von denen, die sie erstellen und ggf. nicht an Dich versendet haben).

Ggf. kannst Du Handwerkerleistungen (Lohn, kein Material) wie haushaltsnahe Tätigkeiten absetzen (Schornsteinfeger, Klempner, ... ). Entweder hat man solche Rechnungen selbst, oder bekommt sie von der Hausverwaltung (als Eigentümer einer Eigentumswohnung z.B.). Da Du in DDU vermutlich keine weiteren Werbungskosten hast, die über den Freibetrag hinaus gehen, bringt es auch wenig diese anzugeben.

Nicht zuletzt gibt es noch einen Freibetrag für Schwerbehinderte (Kopie vom Bescheid erforderlich) ...

Dies ist keine Steuerberatung sondern nur meine unmaßgebliche laienhafte Meinung und bei Weitem nicht vollständig!

Du kannst ja mal das von Deiner Steuerberaterin ermittelte zu versteuernde Einkommen in die Steuerrechner im Netz eingeben, dann müsste das gleiche Ergebnis rauskommen. Und frag Sie, ob sie Dich nach allem gefragt hat, was man so typischer Weise in Abzug bringen kann.

Siggi

Re: DDU - seid ihr zur Steuererklärung verpflichtet?

Verfasst: 12. Mai 2019, 09:29
von blink182
Torquemada hat geschrieben: 11. Mai 2019, 22:43 Zuerst mal: Locker bleiben. Abgabetermin ist ja jetzt nicht mehr 31.5......
Interessant, das habe ich gar nicht mitbekommen.

Wann ist denn jetzt Abgabetermin?
Die wirren Aussagen der Frau aus deinem Ausgangspost sind schon mal ohne Erläuterungen fahrlässig und doof.
Sie muss erklären warum.
Sehe ich auch so.

Und ich kann auch nicht verstehen, warum man da als Betroffener nicht nachhakt.

Re: DDU - seid ihr zur Steuererklärung verpflichtet?

Verfasst: 12. Mai 2019, 09:38
von Torquemada
blink182 hat geschrieben: 12. Mai 2019, 09:29

Wann ist denn jetzt Abgabetermin?

31.07. 2019

02.03. 2020 (!) für Lohnsteuerhifsverein und Steuerberater

Re: DDU - seid ihr zur Steuererklärung verpflichtet?

Verfasst: 12. Mai 2019, 10:28
von Foxi
Siggi09, vielen Dank für Deine ausführliche Erklärung. Das klingt sehr verständlich. Danke auch für Deine Mühe.

Zur Erklärung: ich bin nicht blöd, auch wenn es hier den Eindruck macht :lol: aber Steuern verstehe ich einfach nicht. Ich hab es jetzt so halbwegs kapiert. Ja, sie hatte es mir erklärt, aber siehe zweiter Absatz :mrgreen:

Doch, ich zahle bereits Steuern, jeden Monat ist auf meiner Bezügemitteilung der Abzug von Lohnsteuern.

Mir fällt es sehr schwer, solche Sachen, die ich sowieso nicht verstehe, in die richtige Formulierung zu bringen. Eigentlich war mein Anliegen ja eher, zu wissen, ob es bei der normalen, fortlaufenden Pensionsbezügen noch zu einer steuernachzahlung kommen kann, wenn bereits Steuern abgezogen werden. Diese heftige Steuernachzahlung hat mich daher richtig aus den Socken gehauen und ich muss mich ja irgendwie schlau machen, ob alles so richtig ist...

Re: DDU - seid ihr zur Steuererklärung verpflichtet?

Verfasst: 12. Mai 2019, 10:50
von Torquemada
Foxi hat geschrieben: 12. Mai 2019, 10:28 Eigentlich war mein Anliegen ja eher, zu wissen, ob es bei der normalen, fortlaufenden Pensionsbezügen noch zu einer steuernachzahlung kommen kann, wenn bereits Steuern abgezogen werden. Diese heftige Steuernachzahlung hat mich daher richtig aus den Socken gehauen und ich muss mich ja irgendwie schlau machen, ob alles so richtig ist...
Das hängt doch von deiner persönlichen Lage ab.
Was für Eiinkünfte gibt es denn noch?

Ehegatte?
Andere Einkünfte?

Berufsunfähigkeitsversicherung?

Dass 2019 zuwenig Lohnsteuer abgezogen wurde, dürfte eigentlich nicht sein.

Re: DDU - seid ihr zur Steuererklärung verpflichtet?

Verfasst: 15. Mai 2019, 13:14
von ramos96
Mhh..bin da jetzt auch etwas verunsichert.

Also ich bin seit 04/2016 in DDU. Habe weder vorher noch nachher jemals eine Steuererklärung gemacht. Die Lohnsteuer wird ja automatisch abgeführt, bzw. auf der "Bezügemitteilung" aufgeführt. Andere Einkünfte sind nicht vorhanden. Das dürfte ja bei den meisten der Fall sein.

Von daher kann es ja normalerweise (bei diesen Pensionsempfängern) nicht zu einer verpflichtenden Steuererklärung, geschweige denn zu einer Steuer-Nachforderung kommen...

Edit..
Auf https://www.bmf-steuerrechner.de/ stimmen die Lohnsteuer/Soli auf den Cent, dann muß ja alles korrekt sein.

Re: DDU - seid ihr zur Steuererklärung verpflichtet?

Verfasst: 15. Mai 2019, 17:08
von Torquemada
ramos96 hat geschrieben: 15. Mai 2019, 13:14 Mhh..bin da jetzt auch etwas verunsichert.

Also ich bin seit 04/2016 in DDU. Habe weder vorher noch nachher jemals eine Steuererklärung gemacht.
Hast du schon mal daran gedacht, dass du auch was rausbekommst?

Re: DDU - seid ihr zur Steuererklärung verpflichtet?

Verfasst: 4. Jun 2019, 18:10
von Foxi
Torquemada hat geschrieben: 12. Mai 2019, 10:50
Foxi hat geschrieben: 12. Mai 2019, 10:28 Eigentlich war mein Anliegen ja eher, zu wissen, ob es bei der normalen, fortlaufenden Pensionsbezügen noch zu einer steuernachzahlung kommen kann, wenn bereits Steuern abgezogen werden. Diese heftige Steuernachzahlung hat mich daher richtig aus den Socken gehauen und ich muss mich ja irgendwie schlau machen, ob alles so richtig ist...
Das hängt doch von deiner persönlichen Lage ab.
Was für Eiinkünfte gibt es denn noch?

Ehegatte?
Andere Einkünfte?

Berufsunfähigkeitsversicherung?

Dass 2019 zuwenig Lohnsteuer abgezogen wurde, dürfte eigentlich nicht sein.

Ich habe wirklich keine weiteren Einkünfte - schön wärs
Verstehe das nicht, dass es nur bei mir offenbar so kompliziert ist :o
Meine Steuerberaterin hat immer auf den Punkt genau ausgerechnet, was ich zahlen muss, oder wieder bekomme. Daher wird das wohl leider stimmen, was sie da jetzt ausgerechnet hat. Könnte mir denn das rosa T sagen, warum ich eventuell zuwenig Lohnsteuer bezahlt habe?