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Re: Nachzahlung nach erfolgreichem Widerspruch
Verfasst: 23. Feb 2019, 08:21
von Siggi09
Jackson hat geschrieben: ↑22. Feb 2019, 19:38
Wenn ich die mehr als zweijährige Nachzahlung nehme und diese komplette Summe in einem "normalen" Monat versteuert werden muss, wird im Verhältnis ein sehr hoher Steuersatz zu Grunde gelegt.
Sofern die Nachzahlung als sonstiger Bezug behandelt wird, wird das so oder so passieren. Über die Einkommensteuererklärung 2019 wird das über das Jahr ausgeglichen und man bekommt 2020 einen erheblichen Teil zurück. Der Schadenersatz kann sich also nur auf den Steueranteil beziehen, den man in 2019 insgesamt mehr abführen musste im Vergleich zur regulären Auszahlung in den Vorjahren. Je nach individueller Steuerquote, kann das schon ein netter Betrag sein. Man kann das ja mit einem Steuerrechner im Netz grob simulieren.
Ob sich am Ende Steuerberater, Anwalt, ggf. Gericht, Nerven, Stress, ... lohnen, muss man selbst wissen.
Re: Nachzahlung nach erfolgreichem Widerspruch
Verfasst: 23. Feb 2019, 13:12
von connigra
@:jackson: Ich bin da ganz bei dir - aber du siehst, manche sehen das ganz entspannt.(siehe betroffene Kollegin)
Allerdings würde ich mittlerweile abwägen, ob die Summe, um die es geht, (abzüglich der ganzen Kosten, die ich eventuell tragen müsste) es wert ist meine Nerven zu strapazieren.
Viel Glück, egal wie du dich entscheidest.
Re: Nachzahlung nach erfolgreichem Widerspruch
Verfasst: 23. Feb 2019, 14:48
von Siggi09
Interessant in dem Zusammenhang, dass ggf. die Fünftelregelung anzuwenden ist:
https://www.haufe.de/personal/haufe-per ... 80786.html
und
https://www.haufe.de/personal/personal- ... 65397.html
Das würde den steuerlichen Verlust aufheben oder minimieren. Also bei der Nachzahlung darauf bestehen, dass der DH diese entsprechend versteuert. Sonst kann man das selbst im Rahmen der Einkommensteuererklärung im Folgejahr.
Re: Nachzahlung nach erfolgreichem Widerspruch
Verfasst: 24. Feb 2019, 12:26
von Torquemada
Jackson hat geschrieben: ↑24. Feb 2019, 12:15
Dazu gibt es meiner Meinung nach nicht mehr viel mehr zu sagen...
Dann wünschen wir dir viel Erfolg und berichte dann wieder über den Ausgang der Sache.