Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Verfasst: 30. Apr 2024, 08:38
Hatte vorgestern zu dem Thema und zu was anderem auch angerufen. Wartezeit bis mindestens Mitte Mai. Anfrage war Anfang März.
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Hallo Robert,wann und in welcher Form hast du deinen Antrag auf den Weg gebracht?Bei telefonischen Rückfragen gibt es sehr unterschiedliche Aussagen und die generelle Bitte um Geduld - was bei dem enormen Antragsaufkommen natürlich plausibel erscheint.Wichtig erscheint mir,die für dich im Antrag vorgegebene Frist im Auge zu behalten und tatsächlich ggfs.nochmals rechtzeitig einen Antrag in nachweislicher Form zu stellen - nicht dass dir letztlich dein Anspruch flöten geht.In der ersten Dekade des Mai sollte im Wesentlichen der Eingang der gesamten Anträge aus der zweiten Welle gesichtet und mit einer entsprechenden schriftlichen Eingangsbestätigung beantwortet sein.Die Frist für die zweite Welle endet wohl Ende Mai. MfgRorbert001 hat geschrieben: ↑30. Apr 2024, 08:38 Hatte vorgestern zu dem Thema und zu was anderem auch angerufen. Wartezeit bis mindestens Mitte Mai. Anfrage war Anfang März.
Frage in die Runde: Haben weitere Versorgungsempfänger bereits einen positiven Bescheid bzw. eine Neufestsetzung der Versorgungsbezüge erhalten,wenn ja,sind welche dabei,die vor dem 03.12.2006 zur ruhe gesetzt wurden? MfGHerm hat geschrieben: ↑26. Apr 2024, 14:07 Ich habe gerade einen Brief von der Bundesanstalt Post Telekom bekommen..
"Neufestsetzung der Versorgungsbezüge zum 01.Mai 2023."
Widerspruchsmöglichkeit 1 Monat.
Ist aber nicht nötig..meine Dienstzeiten vor dem 17.Lebensjahr
wurden anerkannt.
Nachzahlung erst mit den Juni - Versorgungsbezügen 2024 laut Brief.
Ob die Inflationssonderzahlungen auch neu berechnet werden ?
Brief:
Die Nettobezüge und die Höhe der Nachzahlung entnehmen Sie
bitte der Bezügemitteilung für den Monat Juni 2024.
Wurden die Inflationssonderzahlungen auch neu berechnet und nachgezahlt ?
Wurden denn die Inflationsausgleichszahlungen bei Dir neu berechnet - das kann ich mir kaum vorstellen?Die Zahlungen erfolgten nach dem gegebenen Ist-Stand der Ruhegehaltssätze. MfG
Das erscheint mir aber sehr wenig ( 105 Euro - Brutto oder Netto? ) - ohne natürlich deinen Ruhegehaltssatz zu kennen - denn es wurde ja ab dem 01.Mai 2023 nachgezahlt .....also fast ein Jahr.105 Euro geteilt durch ca. 12 Monate ist ca. 8,75 Euro im Monat in Zukunft mehr Ruhegehalt. MfG
Andrea55 hat geschrieben: ↑2. Mai 2024, 19:38 Hallo Leo, Hallo Herm,
ja, ist wenig. 8,75 € kommt hin.
Ich habe die Berechnung nicht geprüft. Eine Seite Anschreiben, hinten 2 Seiten Pflichten was man alles melden muss. Da hatte ich dann keinen Bock mehr.
Wird schon richtig sein. Sind ja Beamte!!
Nunja,für zwei gute Laib Brot oder bei dem aktuell schönen Wetter ein großzügiges Eis, sollte es es allemal reichen. LG Peter
Nunja,für zwei Laib gutes Brot oder bei dem aktuell schönen Wetter für ein großzügiges Eis außer der Reihe,sollte es allemal reichen. LG PeterHerm hat geschrieben: ↑2. Mai 2024, 17:54 @Andrea55
Danke für die Rückmeldung.
Eigentlich ist das nicht richtig...die Bemessungsgrundlage für die
Inflationsausgleichszahlungen war der Ruhegehaltssatz im Mai 2023.
Aber egal...macht bei mir nicht so viel aus.
105 Euro ist nicht viel für 13 Monate..das ist bei mir deutlich mehr.
Aber besser wie nichts..
Hallo,liebe Kollegen,eine Frage in die Runde: Sind mittlerweile weitere positive Bescheide im Kontext der Neuberechnung von Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr ergangen?Hierbei wäre für mich sehr interessant,wenn sich Kollegen zu Wort melden würden,die vor 2006 in den Ruhestand / DU getreten sind und dennoch positiv beschieden wurden.Bedanke mich vorab und wüchsche ein schönes Wochenende - MfG PeterHerm hat geschrieben: ↑2. Mai 2024, 17:54 @Andrea55
Danke für die Rückmeldung.
Eigentlich ist das nicht richtig...die Bemessungsgrundlage für die
Inflationsausgleichszahlungen war der Ruhegehaltssatz im Mai 2023.
Aber egal...macht bei mir nicht so viel aus.
105 Euro ist nicht viel für 13 Monate..das ist bei mir deutlich mehr.
Aber besser wie nichts..