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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 7. Jul 2019, 21:39
von Flash65
Da hat Siggi09 Recht.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 9. Jul 2019, 07:55
von pensionist in spe
Hab gesehn, dass es möglich ist Versorgungsinformationen für den ER 2020 anzufordern.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 11. Jul 2019, 08:44
von rakamean
wo kann man ihn sichdie Berechnung für den ER 2020 anfordern?

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 11. Jul 2019, 09:08
von zeerookah
rakamean hat geschrieben: 11. Jul 2019, 08:44 wo kann man ihn sichdie Berechnung für den ER 2020 anfordern?
Und du willst Beamter sein wenn du das nicht mal weißt :?:
............gelöscht

Bitte beim Thema bleiben. Danke. Ich habe jetzt die Rechtschreib- und Grammatikfrozeleien gelöscht. - mod

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 11. Jul 2019, 14:22
von Torquemada
rakamean hat geschrieben: 11. Jul 2019, 08:44 wo kann man ihn sichdie Berechnung für den ER 2020 anfordern?
Fordere die einfach bei deiner Personalabteilung an. Kontakt siehe letzte Bezügeabrechnung.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 12. Jul 2019, 11:46
von AndyO
Torquemada hat geschrieben: 11. Jul 2019, 14:22
rakamean hat geschrieben: 11. Jul 2019, 08:44 wo kann man ihn sich die Berechnung für den ER 2020 anfordern?
Fordere die einfach bei deiner Personalabteilung an. Kontakt siehe letzte Bezügeabrechnung.
Jo, haben wir n x durchgekaut. Wenn alles nach Plan läuft sind deine Daten innerhalb einer Woche von der DTAG an die BAnstPT übermittelt. Dann ruft man bei der BAnstPT an und fragt, ob die Daten angekommen sind. Wenn Ja, nehmen die Dinge ihren Lauf (kann 3 Monate dauern). Beim ER gibt`s dann ja auch nix nachzureichen.

P.S.: Im International SharePoint steht noch nix. Woher ist die Information?

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 12. Jul 2019, 11:58
von RevNick
zeerookah hat geschrieben: 11. Jul 2019, 09:08
rakamean hat geschrieben: 11. Jul 2019, 08:44 wo kann man ihn sichdie Berechnung für den ER 2020 anfordern?
Und du willst Beamter sein wenn du das nicht mal weißt :?:
............gelöscht

Bitte beim Thema bleiben. Danke. Ich habe jetzt die Rechtschreib- und Grammatikfrozeleien gelöscht. - mod
Dann bitte demnächst auch direkt die Anfeindungen mit löschen. Es gib halt Dinge, die weiß man als Beamter oder weiß man nicht. Vor allen Dingen ist die Informationspolitik der DT nicht gerade einer von den Besten im Vergleich zu anderen großen Firmen - ist aber dann ein anderes Thema.

Es handelte sich aber auch nicht um einen Rechtschreibfehler, sondern das Wort "ihn" war rakamean vermutlich nur "reingerutscht", weil der Schreiber vermutlich zuerst was anderes schreiben wollte...

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 12. Jul 2019, 21:28
von rakamean
Danke für die Antworten. Das es hier immer wieder zu Anfeindungen bei kleinsten Fehlern kommt, ist bekannt.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 12. Jul 2019, 23:49
von Ruheständler
rakamean hat geschrieben: 12. Jul 2019, 21:28 ... Das es hier immer wieder zu Anfeindungen bei kleinsten Fehlern kommt, ist bekannt.
... da muss man halt drüber stehen und sich ein dickes Fell zulegen, sofern man es noch nicht hat :mrgreen: und weiter sachlich argumentieren
Gruß vom Ruheständler

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 12. Jul 2019, 23:55
von zeerookah
Man könnte aber auch seine Zeilen nach Fertigstellung einfach in der Vorschau noch mal lesen und dann erst absenden :mrgreen:
ES könnte so einfach sein :idea:

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 13. Jul 2019, 00:03
von Ruheständler
off Topic:
... natürlich hast Du Recht wenn man einen perfekten Post hier einstellen will gehört die Grammatik dazu,aber wie so oft im Leben gehen die Emotionen beim Schreiben manchmal mit einem durch,da schleichen sich halt diese Rechtschreibfehler ein, ein gewisses Maß an Loyalität kann man schon zugestehen.. ;)
Gruß vom Ruheständler

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 13. Jul 2019, 11:52
von RevNick
Ruheständler hat geschrieben: 13. Jul 2019, 00:03 off Topic:
... natürlich hast Du Recht wenn man einen perfekten Post hier einstellen will gehört die Grammatik dazu,aber wie so oft im Leben gehen die Emotionen beim Schreiben manchmal mit einem durch,da schleichen sich halt diese Rechtschreibfehler ein, ein gewisses Maß an Loyalität kann man schon zugestehen.. ;)
Gruß vom Ruheständler
off Topic die 2.
Bei rakamean handelte ES sich nicht um einen Rechtschreibfehler. Vermutlich hat er nur den Fehler gemacht, sich seinen Aufschrieb nicht in der Vorschau anzusehen...wenn man dafür aber schon in der Form angegangen wird, ist es leider nur noch traurig.
Er hatte vermutlich nur seinen ursprünglichen Text geändert und dann aus Versehen nicht alles vorherige gelöscht. Das ist mir aber 100 mal lieber als unqualifizierte Beiträge, die hier abgegeben werden. Dann später mit dem Hinweis, dass "man ja schon soooooo lange aus dem Unternehmen ist und dies nicht wissen könne" - vorher aber sowas von schlau getan - oder "diese Vorgänge kenne ich nicht aus meinem Arbeitsbereich", die dann wieder kleinlaut revidiert werden.

Es gibt übrigens keine dummen Fragen sondern nur dumme Antworten !
Bezeichnend ist in diesem Forum, dass fast jedem neuem Mitglied schnell auffällt, dass es zu Anfeindungen kommt. Und das auch bei ganz normalen und für den Fragesteller wichtigen Themen :evil:

Ein schönes Wochenende

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 13. Jul 2019, 11:59
von MadHeart
Hallo.
Da ich mich nie um die Schiene 'Ehrenamt' gekümmert habe bin ich da jetzt etwas unbedarft. Muss man da jede einzelne Stunde dokumentieren (lassen)? Habe leider keine Unterlagen mehr. Und vorher genehmigen, ob es anerkannt wird?

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 13. Jul 2019, 12:24
von MadHeart
Ich habe dort im Moment zwei Anfragen per Mail (länger als eine Woche her) und eine eine telefonische Anfrage stehen. Es kommt im Moment nichts zurück. Und da ich am Montag schon einen Termin habe dachte ich, hier etwas erfahren zu können.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 13. Jul 2019, 13:10
von UfoH
Hallo zusammen, ich will hier mal kurz meine Erfahrungen zum ER posten:

Seit Juli 2018 befinde ich mich im ER und habe bis Ende März 2019 die erforderlichen 1000 Stunden in verschiedenen gemeinnützigen Einrichtungen erbracht.
Ich war zur aktiven Zeit in Abordnung und hätte dort weiterhin gern die Tätigkeit ausgeführt. Permanent wurde man von TPS telefonisch gedrängt, den ER zu beantragen, u.a. mit massiven Andeutungen, dass Abordnungen nicht mehr verlängert würden und eine Zuweisung nach Köln anstehe. Die Entscheidung letztendlich den ER zu beantragen fiel mir anfangs nicht leicht (u.a. hatte ich die Höchstgrenze von 71,75% noch nicht erreicht, wie und wo soll ich die erforderlichen 1000 Stunden leisten), doch die weite Entfernung zum angedrohten künftigen Arbeitsplatz Köln war letztendlich ausschlaggebend (wegen meines A9 war eine Übernahme zur anderen Behörde seinerzeit nicht möglich, und für eine Herabstufung auf A8 war ich nicht bereit).
Im Nachhinein bin ich froh diese Entscheidung durchführt zu haben (auch wegen der vielen Freizeit, die ich jetzt genießen kann), zumal es im Nachhinein gesehen viele Möglichkeiten gibt, die geforderten Stunden unterzubringen. Die von mir aufgesuchten Einrichtungen waren anfangs mit der Situation völlig überfordert: Man hatte von der Gesetzgebung nichts gehört und bzgl. §60a standen zudem viele Fragezeichen in den verantwortlichen Gesichtern (s.a. hierzu meinen Hinweis vom 28.01.2018).
Ich habe u.a. unterhalb der Woche eine Einrichtung unterstützt, in der Mitbürger mit einer Beeinträchtigung leben. Hatte ich anfangs Bedenken, wurde ich schnell eines Besseren belehrt. Immer wieder in dankbare und glückliche Gesichter der zu betreuenden Menschen zu schauen hat richtig Spaß gemacht. Des Weiteren habe ich unterhalb der Woche, an einigen Nachmittagen sowie an Wochenenden, zusätzlich Stunden in einem Sportverein erbracht. Auch hier war man für die Unterstützungsleistung sehr dankbar. Nach einem ¾ Jahr hatte ich überraschenderweise bereits das Soll erfüllt, was mich nicht abhielt/abhält, mich auch weiterhin dort zu engagieren (jetzt aber reduziert).
Somit möchte ich allen Skeptikern dieses Forums mitteilen, dass der ER „nicht weh tut“, die geforderten Stunden innerhalb der 3 Jahre leicht erbracht werden können (auch wenn man zudem parallel evtl. einen Job auf 450,- Euro nachgehen möchte).
PS: Nach 3monatiger Bearbeitungszeit (warum auch immer!?) hat die BAnstPT jetzt im Juni den positiven Bescheid hierfür zugestellt.