2.amtsärztliche Untersuchung vor Ablauf der Genesungsfrist

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Ratzeputz
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2.amtsärztliche Untersuchung vor Ablauf der Genesungsfrist

Beitrag von Ratzeputz »

Hallo Ihr Lieben,

ich bin Landesbeamtin in Niedersachsen und seit 9 Monaten wegen multisegmentaler Bandscheibenvorfälle in der HWS krankgeschrieben. 1. amtsärztliche Untersuchung war Anfang Februar (also nach 5 Monaten). Habe mich dahin geschleppt und die total unfreundliche Ärztin über mich ergehen lassen mit dem Ergebnis, dass die Wiederherstellung meiner Dienstfähigkeit in den nächsten 6 Monaten, wenn vielleicht auch nur teilweise, wahrscheinlich ist, sofern eine stationäre multimodale Reha Behandlung erfolgt. Diese wird von meiner Krankenkasse nicht erstattet, was die Ärztin auch weiß und im Gutachten kundgetan hat. Zudem ist es so, dass sich meine Beschwerden durch sämtliche Maßnahmen mehr oder weniger verschlechtert haben, so dass ich Ende März ein weiteres besonderes MRT veranlasst habe, welches zu den immer noch vorhandenen Bandscheibenvorfällen noch weitere instabile Wirbel diagnostiziert hat. Sprich....jegliche Manipulation kann auch nach hinten losgehen, was ich ja anZunahme der Beschwerden bemerke. OP wird nicht empfohlen, werde ich auch nicht machen.

Mein Arbeitgeber hat mich währenddessen angeschrieben, was ich denn nun unternehmen würde, um aktiv meine Genesung voranzutreiben! Ehrlich wie ich bin habe ich ihm im Vertrauen und einer E-Mail mitgeteilt, dass ich keine Reha mehr machen werde weil es mir nicht gut tut, dass ich dies und jenes auch ausprobiert habe und noch ein weiteres MRT veranlasst habe mit dem Ergebnis XY und dass es mir beschissen geht! Natürlich auch mit dem Hinweis, dass ich alle meine Angaben schriftlich belegen kann.
Jetzt flattert mir heute ein weiteres Schreiben meines Arbeitgebers ins Haus, dass mich fast hinten über kippen lässt. Es wird eine zweite amtsärztliche Untersuchung angeordnet, mit der Begründung, dass die Genesungs Prognose des ersten Gutachtens nicht haltbar ist ( was natürlich aufgrund meiner Angaben richtig ist).
Ehrlich gesagt zweifel ich die Rechtmäßigkeit dieser Anordnung an. Zum einen sind die sechs Monate erst Anfang August abgelaufen, und selbst wenn ich mitgeteilt habe dass es mir keinen Deut besser geht, frage ich mich, was die gute Amtsärztin denn bitteschön jetzt noch weiterhin sagen soll. Fähig war sie sowieso nicht, zum einen ist sie Internistin und menschlich war sie unterirdisch. Ich weiß ja nicht, wie viele Simulanten da sitzen, aber so wurde ich zunächst behandelt, bevor sie merkte, dass es mir wirklich schlecht geht.
Ich werde das nächste Woche mit meinem Hausarzt besprechen überlege, ihn von der Schweigepflicht zu befreien und Verbindung zu meinem Dienstherrn aufzunehmen. Ich sehe es nicht ein, dass ich dort schon wieder vorstellig werden soll. Diese ganze Aufruhr ist auch nicht unbedingt förderlich für meine Heilung, im Gegenteil, ich fühle mich ziemlich unter Druck gesetzt.
Ich schätze, ich muss mir anwaltlichen Rat holen, oder was meint ihr? Unter diesen ganzen Voraussetzungen bin ich einer Versetzung in den Ruhestand schon gar nicht mehr so abgeneigt. Ich habe dort etliche Jahre brav gearbeitet, meine längste Krankschreibung war einmal drei Wochen wegen echter Grippe. Man wird behandelt wie die letzte Nummer, es ist einfach unfassbar!

Liebe Grüße
Ratzeputz
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Re: 2.amtsärztliche Untersuchung vor Ablauf der Genesungsfrist

Beitrag von Ratzeputz »

Mein Zustand hat sich ja nicht geändert, das ist es ja. Ich habe nur weitere Diagnostik betrieben.
Ratzeputz
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Re: 2.amtsärztliche Untersuchung vor Ablauf der Genesungsfrist

Beitrag von Ratzeputz »

Was passiert, wenn ich nicht hingehe? Können sie mich dann so ohne weiteres in den Ruhestand versetzen?
max_relax
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Re: 2.amtsärztliche Untersuchung vor Ablauf der Genesungsfrist

Beitrag von max_relax »

Ich schätze, ich muss mir anwaltlichen Rat holen, oder was meint ihr?
Anwaltlicher Rat ist immer gut. Wenn es denn ein Fachanwalt ist, der sich mit der Materie auskennt.
Was passiert, wenn ich nicht hingehe? Können sie mich dann so ohne weiteres in den Ruhestand versetzen?
Nur, wenn die Anordnung formell und materiell rechtmäßig ist. Das BVerwG hat das mal erläutert:

http://www.bverwg.de/de/260412U2C17.10.0

Alles Gute!
Ratzeputz
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Re: 2.amtsärztliche Untersuchung vor Ablauf der Genesungsfrist

Beitrag von Ratzeputz »

Aha.....ok. Mich belastet das alles so.... 😣
Ratzeputz
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Re: 2.amtsärztliche Untersuchung vor Ablauf der Genesungsfrist

Beitrag von Ratzeputz »

.....weil ich da beim letzten Mal so schrecklich herablassend behandelt wurde und mein Nervensystem aufgrund der Erkrankung überhaupt nichts mehr abkann.
Ich habe gedacht, es reicht aus, wenn ich meinem Arbeitgeber detailliert schildere, wie es um mich steht. Hätte ich wahrscheinlich gar nicht machen sollen und ich fühle mich so, als würde man mir nicht glauben.
Dann werde ich meinen Hausarzt bitten, dazu auch schriftlich Stellung zu nehmen. Ich fühle mich einfach unter Druck gesetzt und finde es irgendwie unmenschlich, dass einem bei einer ernsthaften Erkrankung nicht genügend Zeit eingeräumt wird.
Torquemada
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Re: 2.amtsärztliche Untersuchung vor Ablauf der Genesungsfrist

Beitrag von Torquemada »

dibedupp hat geschrieben: 18. Mai 2018, 15:40 Was heißt hier „genügend Zeit“? Du erhälst seit 9 Monaten volle Bezüge, ohne irgendwelche Arbeitsleistung erbracht zu haben. Als Arbeitnehmer wärst du bereit nach 42 Tagen uas der Lohnfortzahlung gefallen.

Wir sind hier aber bei Beamten und im Beamtenrecht. Vergleiche zum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht sind nicht zielführend.
Eine "Arbeitsleistung" hat der Beamte auch bekanntlich nicht zu erbringen.
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Ruheständler
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Re: 2.amtsärztliche Untersuchung vor Ablauf der Genesungsfrist

Beitrag von Ruheständler »

Ratzeputz hat geschrieben: 18. Mai 2018, 15:35 Ich habe gedacht, es reicht aus, wenn ich meinem Arbeitgeber detailliert schildere, wie es um mich steht.
das reicht einem Dienstherrn eben nicht aus,er muss sich auf offizielle Statements von den entsprechenden Organen wie eben Amtsärzten für sein weiteres Vorgehen verlassen,ansonsten macht sich jeder Dienstherr angreifbar,und das wird wissentlich kein Dienstherr in Kauf nehmen,da musst Du wohl über Dein Schatten springen müssen um eine verbindliche Klärung in beiderseitigem Einvernehmen herbeizuführen.
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
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