Personalakte/Personalaktenrecht nach BBG

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Snooze
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Personalakte/Personalaktenrecht nach BBG

Beitrag von Snooze »

Guten Abend,

sind sog. Auswahlvermerke von Auswahlentscheidungen zu besetzender Dienstposten in die Personalakte nach dem BBG aufzunehmen? D. h., sind Auswahlvermerke Unterlagen, die den Beamten betreffen, soweit diese mit seinem Dienstverhältnis in einem unmittelbaren inneren Zusammenhang stehen?

Danke und vG
Frau M.
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Re: Personalakte/Personalaktenrecht nach BBG

Beitrag von Frau M. »

Bei uns werden die Auswahlvermerke nicht zu den PA genommen. Nur die Bewerbungsunterlagen der ausgewählten Person.
Ich würde das auch kritisch sehen, denn man müsste in dem Fall sämtliche anderen Personenangaben schwärzen.
Snooze
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Re: Personalakte/Personalaktenrecht nach BBG

Beitrag von Snooze »

Hallo Frau M.,

kritisch sehe ich es tatsächlich, wenn die Auswahlvermerke nicht in die PA gegeben werden. A. m. Sicht steht der Auswahlvermerk in einem unmittelbaren inneren Zusammenhang - das Dienstverhältnis des Beamten betreffend -, denn aus diesem muss schlüssig hervorgehen, weshalb ein Beamter ein Auswahlverfahren gewonnen bzw. verloren hat. Insbesondere zu Zwecken der Personalplanung oder des Personaleinsatzes (also wer gewinnt welchen Dienstposten oder nicht) sind Personalaktendaten zu erheben. Das aus Datenschutzgründen persönliche Angaben anderer Personen unkenntlich gemacht werden müssen ist mühsam aber obligat.
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Bananen-Willi
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Re: Personalakte/Personalaktenrecht nach BBG

Beitrag von Bananen-Willi »

Snooze hat geschrieben: 8. Mär 2018, 13:27 [...]kritisch sehe ich es tatsächlich, wenn die Auswahlvermerke nicht in die PA gegeben werden. A. m. Sicht steht der Auswahlvermerk in einem unmittelbaren inneren Zusammenhang - das Dienstverhältnis des Beamten betreffend -[...]
Ich bin da anderer Meinung, aber das ist im BBG ziemlich schwammig formuliert, Rechtsprechung hab ich auf die Schnelle auch keine dazu gefunden. Meiner Ansicht nach implizieren die Begriffe unmittelbarer innerer Zusammenhang in Bezug auf Dienstverhältnis des Beamten, dass hier das AKTUELLE Dienstverhältnis gemeint ist. Wurde man für eine Stelle nicht ausgewählt, haben die Auswahlvermerke auch nichts in der Personalakte zu suchen, da diese ein ANDERES Dienstverhältnis betreffen, erhält man die andere Stelle aufgrund der Vermerke, gehören sie sehr wohl in die Akte. Insofern deckt sich das auch mit der Praxis, die Frau M. geschildert hat.

Ihre Sichtweise ist mich aber auch nachvollziehbar, wenn man davon ausgeht, es gäbe nur EIN Dienstverhältnis von Beamten, das von Ernennung bis Pensionierung geht.

Darf man fragen, welchen Hintergrund der Post hat? Sind Sie Personalaktenführer und unsicher über Eintragungen oder möchten Sie, dass etwas in Ihrer Personalakte steht und der Dienstherr weigert sich, dies aufzunehmen?
Snooze
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Re: Personalakte/Personalaktenrecht nach BBG

Beitrag von Snooze »

Hallo und vielen Dank für den Post...einige Anmerkungen meinerseits.
1. Ein Dienstverhältnis wird nur einmalig begründet, nämlich zwischen dem Beamten und seinem Dienstherrn. Das ergibt sich unter anderem auch aus den Formulierungen im BBG. Dort ist immer nur die Rede von dem Dienstverhältnis. Korrekter wäre die Formulierung "Dienst- und Treueverhältnis" und das wird einmalig durch die "Ernennung zum ..." festgesetzt.
2. Was in der Praxis funktioniert, ist nicht immer richtig bzw. rechtmäßig. Es ist natürlich praktisch, Auswahlvermerke von vornherein nicht in die PA mit aufzunehmen, damit die personenbezogenen Daten anderer Beschäftigter nicht geschwärzt werden müssen. Jedoch verlangt das BBG aus m. S. die Aufnahme ziemlich eindeutig.
3. Ich zitiere mal Frau Prof. Dr. **** zum Thema Personalaktendaten: "Zu den notwendigen Personalakteninhalten zählen insbesondere: Einstellungsunterlagen, dienstl. Beurteilungen,...Besetzungsberichte zu Stellenausschreibungen,..."
Die Aufzählung hier und von Fr. ****ist nicht abschließend, sondern exemplarisch bzw. die Mindestforderung. Die Berichte zu Stellenausschreibungen sind die sog. Auswahlvermerke. Daher gehören sie in die PA. Letztlich muss ja eine Auswahlentscheidung - und die betrifft nun mal den unmittelbaren inneren Zusammenhang in Bezug auf Dienstverhältnis - schlüssig und nachvollziehbar sein. Das ist alleine schon Aufgrund des Nachweises rechtmäßigen Verwaltungshandelns geboten.

Ich lasse mich da aber gerne eines Besseren belehren.

Viele Grüße

P.S. Bei mir waren sie nicht drinne ;)
Frau M.
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Re: Personalakte/Personalaktenrecht nach BBG

Beitrag von Frau M. »

Hallo zusammen,

im Fachbuch "Die elektronische Personalakte in der öffentlichen Verwaltung" werden nach einer Quelle des IPW - Institut für PersonalWirtschaft GmbH zu den Inhalten einer Personalakte gerade die Besetzungsberichte als problematisch angesehen.

Ebenso im Fachbuch "Öffentliches Dienstrecht". Bitte Link kopieren und einfügen. Ich hoffe, das ist erlaubt.

https://books.google.de/books?id=2sL25R ... te&f=false

Danach hat das BVerwG entschieden, dass Besetzungsberichte nicht zu den PA zählen, da der notwendige innere Zusammenhang zw. Besetzungsbericht und dem konkreten Beamtenverhältnis fehle.

Herzliche Grüße
Frau M.
Snooze
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Re: Personalakte/Personalaktenrecht nach BBG

Beitrag von Snooze »

Hallo Frau M.,

recht herzlichen Dank für den erhellende Link;)...wirklich klasse. Es darf allerdings nicht unerwähnt bleiben, dass der Autor die Auffassung des BVerwG nicht teilt und auch schlüssig begründet. Neben dem von Ihnen genannten Zitat und der Auffassung Fr. Prof. Dr. **** ist die offensichtlich nicht schlüssige Entscheidung des BVerwG gegenüberzustellen. In der Summe bin ich geneigt, die Auswahlvermerke als PA-Daten einzustufen. Ich muss mir diese Urteil unbedingt mal durchlesen...

Also nochmals danke für Ihre Recherche...und beste Grüße
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