Einstieg in die 3. QE von QE 2

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Torquemada
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Re: Einstieg in die 3. QE von QE 2

Beitrag von Torquemada »

Vorab ein Hinweis: wenn du hier im Forum einen Thread im Bereich "Allgemeines" eröffnest, solltest du kurz erklären, wer dein Dienstherr ist damit man überhaupt versteht, was du meinst. Was bedeutet z.B. "Hof"? Das kann nicht jeder wissen. Also...mir ist da zufällig bekannt, dass eine Stadt in Nordost-Bayern so heisst. Aber mehr nicht. Geht es um Fragen zum Dienstherrn "Freistaat Bayern" solltest du eher im Bereich "Landesbeamte" schreiben.
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Bananen-Willi
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Re: Einstieg in die 3. QE von QE 2

Beitrag von Bananen-Willi »

Ich kann dir nur sagen, wie es für die bay. Landesbeamten aussieht, da es sich ja dabei aber um "selbe Beamtenrecht" handelt, dürften die Unterschiede zur Kommune hier nicht allzu groß sein.

Deine erstgenannte Variante (LPA) bedeutet, du musst das ganz normale Auswahlverfahren für die QE3 durchmachen, dich dort gegen alle anderen Bewerber durchsetzen und einen Ausbildungsplatz erreichen. Trittst du die Ausbildungsstelle an, ist das gleichzeitig die Auflösung deines bisherigen Dienstverhältnisses. Solltest du in der Zwischenzeit beispielsweise BaP oder sogar schon BaL sein, fällst du radikal auf BaW zurück. Ganz einfach gesagt, du verlierst die alte Stelle und fängst in der QE3 wieder bei null an, lediglich die Vordienstzeit wird dir später angerechnet.

Deine zweite Variante (Hof) ist mir so vollkommen unbekannt. Was bedeutet ohne Praktikumsanteil? Das wäre total widersinnig, ohne Praktikumsabschnitte ist die ganze Ausbildung unvollständig. Ich kenne diese Möglichkeit lediglich als den sogenannten "Aufstieg". Dabei dient man nach der Ausbildung ganz normal in einer Verwendung der QE 2, wird darin beurteilt, wenn dich der Beurteiler für einen Überflieger hält, bekommst du den Aufstiegsvermerk, wirst evtl. von der Auswahlkommission für den Aufstieg für geeignet befunden und wechselst in die Ausbildung zur QE3, mit sämtlichen Bestandteilen wie diejenigen Bewerber, die über das LPA-Verfahren kommen. Der Unterschied hier ist jedoch, dass du deinen Beamtenstatus behältst und auch keine Anwärterbezüge, sondern deine reguläre Besoldung weitererhältst.

Es gibt noch eine dritte Möglichkeit, die du vielleicht mit der zweiten irgendwie in deiner Vorstellung vermischt hast, hierbei handelt es sich um den umgangssprachlich sogenannten "Verwaltungsaufstieg". Dabei ist es nach langjähriger Bewährung möglich, im sogenannten modularen Verwendungsaufstieg weiterführende Qualifikationen zu erwerben, die einen in diesem speziellen Fachbereich auch für Tätigkeiten der QE3 einsetzbar machen.

Du solltest dich mit dem Gedanken anfreunden, dass keine Möglichkeit schnell geht. Am zügigsten ist die LPA-Variante, sofern du durch das Bewerbungsverfahren kommst, aber auch die finanziell ungünstigste, da du lediglich Anwärterbezüge erhältst. Dann kommt die Variante "Aufstieg", hier brauchst du aber einige Jahre, um die demensprechende Beurteilung zu erhalten, zugelassen zu werden und die Ausbildung zu beginnen, erhälst aber deine reguläre Besoldung dann weiter. Der modulare Verwendungsaufstieg ist mit Sicherheit die zeitlich gesehen langwierigste Angelegenheit, um dort überhaupt mal nen Fuß in die Tür zu bekommen, dafür hat man dort auch den relativ geringsten Aufwand.

Ob darüberhinaus ein Sonderweg bei den Kommunen besteht, ist mir nichts bekannt.
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