Was passiert mit nicht angetretenen urlaub, durch Krankheit

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Picasso 72
Beiträge: 7
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Was passiert mit nicht angetretenen urlaub, durch Krankheit

Beitrag von Picasso 72 »

Hallo,

ich habe eine Frage, ich bin seid juni 2015 ohne Unterbrechung krankgeschrieben und konnte den Urlaub nicht antreten.
Es sieht so aus, dass ich dienstunfähig werde. Somit fallen ca. 80 Tage nichtgenommenen Urlaub an.
Weiß jemand ob und wie das vergütet wird oder verfällt.

Ich habe was gelesen, pro Jahr werden 20 Tage berechnet und dann mit einer Formel:

3 Bruttogehälter durch 13 durch 5 mal die Urlaubstage

Würde mich über Hilfe freuen
Dienstunfall_L
Beiträge: 885
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
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Re: Was passiert mit nicht angetretenen urlaub, durch Krankheit

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo Picasso,

die genaue Berechnung habe ich vergessen, aber als es bei mir Thema war, habe ich alles im www beantwortet gefunden (zugegeben mühselig).
Auch hier im Forum wird das Wesentliche zu finden sein, aber nicht nur hier schauen und ggf. eine Beratung (max. 200€ wenn keine RSV existiert oder BR/PR od. Gewerkschaft ...) beim RA investieren.

Es wird jedenfalls nur ab Zeitpunkt der Zurruhesetzung rückwirkend ein bestimmter Zeitraum wirksam (18 Monate ???) und für diesen Zeitraum 20 Urlaubstage / 12 Monate.
Die Berechnungsformel fand ich hier kürzlich richtig wiedergegeben.

Sry, mein Gedächtnis lässt mich im Stich ...
sdh1807
Beiträge: 410
Registriert: 24. Apr 2014, 12:11
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Re: Was passiert mit nicht angetretenen urlaub, durch Krankheit

Beitrag von sdh1807 »

Im groben ist die Formel richtig
Urlaubsbrutto aus 3 Monaten : (13 x Wochenarbeitstage) = Urlaubsabgeltung pro Tag

Es wird nur Urlaub abgegolten, der nicht älter als 15 Monate ist.
(Urlaub aus 2015 dürfte demnach nicht mehr abgegolten werden)
Stichtag müsste hier der Eintritt in Pension sein.
Sollte die Pension zum 01.03.18 starten könnte hier der Urlaub 2016-2018 (weil der 16er noch nicht 15 Monate überfällig ist) abgegolten werden.
Abgegolten wird nach EU-Rechtsprechung nur der Mindesturlaub (20 Tage bei 5 Tagewoche).
Soweit die momentane Rechtslage, besserstellende Tarifverträge/Betriebsvereinbarungen sind natürlich zulässig

https://www.hensche.de/Urlaub_Dauerkran ... 53-10.html
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