Ruhestand für Beamte ab 2017

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AndyO
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

Bruddler hat geschrieben: 20. Aug 2017, 20:20 Weitere Beiträge für Rentenversicherung können auch für einen "engagierten" Ruheständler interessant sein.
Jo, dann hier mal eine Frage dazu:

Beim Minijob gibt es eine Untergrenze, die durch den Mindestrentenbeitrag bestimmt wird. Dass sind 175 Euro/Monat. Jetzt gibt es beschäftigte Beamte, die in früheren Zeiten schon mal Rentenversicherungsbeiträge bezahlt haben. Diejenigen, die sich diese noch nicht haben ausbezahlen lassen, könnten so ihre 60 Mindestbeitragsmonate erreichen. Die, die drüber sind, aufstocken. Nun ist es bei dem Minijob ja so, dass sich der beschäftigte Pensionär von dem Eigenbeitrag befreien lassen kann, was aufgrund der niedrigen Rendite, je nach Lebenswartung, einen Sinn machen kann. Wenn ich mich nun befreien lassen, was passiert mit dem pauschalen Arbeitgeberpflichtbeitrag? Wird dieser meinem Rentenkonto zugeschlagen?
Torquemada
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Torquemada »

AndyO hat geschrieben: 21. Aug 2017, 06:36 Wenn ich mich nun befreien lassen, was passiert mit dem pauschalen Arbeitgeberpflichtbeitrag? Wird dieser meinem Rentenkonto zugeschlagen?
Nein.
Rechtlerin
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Rechtlerin »

Lese dich doch bitte erst mal ein! Deine 14*450 sind seit Anfang des Jahres Geschichte und wurden gegen einen Jahresbeitrag von 6300 Euro ersetzt! Dazu haben wir hier mehrere Beiträge. So ärgerst du nur mit langen Texten... :(
[/quote]

Was meinst Du was 14*450,- € ergibt...genau die Summe von 6300...und geht nicht um die Summe von 6300,- € sondern um den max. Betrag beim Mini-Job (die max. Grenze kann morgen schon 500,- € sein) und den Jahresbetrag plus 2 Monatsabeträge...
Rechtlerin
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Rechtlerin »

Beim Minijob gibt es eine Untergrenze, die durch den Mindestrentenbeitrag bestimmt wird. Dass sind 175 Euro/Monat. Jetzt gibt es beschäftigte Beamte, die in früheren Zeiten schon mal Rentenversicherungsbeiträge bezahlt haben. Diejenigen, die sich diese noch nicht haben ausbezahlen lassen, könnten so ihre 60 Mindestbeitragsmonate erreichen. Die, die drüber sind, aufstocken. Nun ist es bei dem Minijob ja so, dass sich der beschäftigte Pensionär von dem Eigenbeitrag befreien lassen kann, was aufgrund der niedrigen Rendite, je nach Lebenswartung, einen Sinn machen kann. Wenn ich mich nun befreien lassen, was passiert mit dem pauschalen Arbeitgeberpflichtbeitrag? Wird dieser meinem Rentenkonto zugeschlagen?
[/quote]

Ich liebe die nebulösen Aussagen von machen Leuten hier - das zeigt mal wieder das nichtssagende Beispiel mit der Summe von 175,-/Monat...was willst Du uns damit sagen...

Hier mal die genaue Erläuterung dazu:
"Der volle Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt 18,7 Prozent des Bruttoentgelts – mindestens aber 32,73 Euro. Dieses Minimum ergibt sich, weil Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung mindestens von einem Wert von 175 Euro zu berechnen sind. Dies gilt auch dann, wenn ein Minijobber weniger als 175 Euro verdient."

Also auch wenn der Mini-Jobber 100,- € verdient, wird immer dann von einen Verdienst von 175,- € für die Beiträge ausgegangen...

Und hier mal die genauen Summen der aktuellen Sozialversicherungsbeiträge - also die Anteil des Arbeitgeber...der diese dann komplett übernimmt, wenn der Mini-Jobber sich bei der Rente "befreit" hat. Das ist der Stand von 2017
- RV = 5 % (das ergibt sich aus der Differenz vom normalen Rentenbeitrag abzüglich des zu zahlenden RV-Beitrag des AN)
- KV = bei privat versicherten Beamten in der Regel nichts - das sollte für fast alle hier gelten (bei gesetzlich Versicherten der jeweilige Satz)
- UV = 1,6 %
- U1 = 0,9 %
- U2 = 0,3 %
- PSt= 2,0 %

Das kann man sich alles sehr schön aus den Informationen der Rentenversicherung oder der Mini-Job-Zentrale heraussuchen oder dort auch einfach mal anrufen und sich beraten lassen...
Das wäre auch mal für alle Schlaumeier hier sinnvoll, bevor sie Fragen stellen und diese immer wieder und wieder stellen und hoffen, dass sich andere hier die Arbeit machen. Man/Frau kann es sich aber immer einfach machen und auf Antworten warten - und wenn sie meinen, dass diese falsch sind, dann auch noch unverschämt werden...

Und warum will einer aus der PBeaKK austreten, wenn er einen Mini-Job hat - und dann in die Gesetzliche wechseln...das ist sowieso nur unter ganz bestimmten eng begrenzten Möglichkeiten möglich und macht in den meisten Fällen keinen Sinn...
Und bitte jetzt keine Fragen stellen, wie die engen Grenzen sind - einfach mal selber sich erkundigen...
Torquemada
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Torquemada »

Diese umfassenden Informationen mögen wir Interessierte und Spezialisten sinnvoll sein. Man kann nicht erwarten, dass der Durchschnittsbeamte ohne Affinität zu diesem Gebiet tiefergehendes Wissen hat bzw. sich zulegen will.

Betroffene können jederzeit bei der Minijobzentrale bzw. ihrer ehemaligen GKV Auskunft bekommen.
Rechtlerin
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo Torquemada,
das ist meiner Meinung nach keine Information für Interessierte, schon mal überhaupt nicht für Spezialisten...
Diese Angaben bekomme ich aus dem Internet, wenn ich mal ein paar Mal Google und mir die Informationen auch "abholen" will !!!

Es gibt aber immer wieder hier ein paar Spezies, die wollen alles wissen...und wenn man die Informationen bereitstellt, dann wird alles in Frage gestellt. Die von mir u. a. Daten habe ich selber recherchiert und man kann alles mit einem Anruf bei der Mini-Jobzentrale und teilweise auch bei der Rentenversicherung erfragen. Obwohl hier die Info von der Minijobzentrale zielführender ist, denn die machen selber die halbjährliches Abrechnung und Info mit dem "Arbeitgeber"...

Du kannst aber darauf gehen, dass die nächste Frage dann kommt: Woher weißt Du das und hast Du Nachweise - als wenn wir hier vor Gericht sind und Beweise aufgeführt werden.
Und nochmals. Wenn ich mich für was interessiere und es ist angeblich so wichtig, dann muss man/frau auch mal selber aktiv werden...das ist meine Einstellung und so bin ich bisher im Berufs- und Privatleben gut gefahren. Erfahrungsgemäß meckern aber immer diejenigen am meisten, die die wenigste Ahnung habe und Informationen als Bringpflicht sehen...
ehemaliger User

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von ehemaliger User »

Ich versuche eigentlich immer, mich über all diese Fragen erstmal selber zu informieren. Leider komme ich da oft recht schnell an meine Grenzen, weil ich häufig nicht verstehe, was denn nun mit den amtsdeutschen Formulierungen auf den Infoseiten unserer Ministerien tatsächlich gemeint ist; welcher Tabellenpunkt von den vielen denn nun auf den konkreten Einzelfall zutrifft usw. Auch Gesetzestexte und Ausführungsbestimmungen finde ich als Laie oft schwer verdaulich. Und dann bin ich echt froh und richtig dankbar, wenn mir jemand mit einer klaren Antwort hilft (und nicht weitere Nebelkerzen anzündet...)

Und dass man sich als Fragender über Quellenangaben freut, um gefühltes Wissen von echtem Wissen unterscheiden zu können (und die erhaltenen Infos dann ggf. z.B. auch stichhaltig in zu schreibende Widersprüche einzubauen), finde ich durchaus legitim.

Auch hier im Forum ist es übrigens gar nicht so einfach, sich zu informieren. Will ich erstmal alles zu einem bestimmten Thema durchlesen, um zu schauen, ob die Antwort nicht längst da ist, kriege ich bei Eingabe meines Suchwortes oft die Meldung, dass das Suchwort zu viele Ergebnisse hat. Und das bedeutet dann nicht etwa, dass nur ein Teil der Suchergebnisse angezeigt wird, sondern gar keine!
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

Rechtlerin hat geschrieben: 21. Aug 2017, 14:16 Diese Angaben bekomme ich aus dem Internet, wenn ich mal ein paar Mal Google und mir die Informationen auch "abholen" will !!!
Nur weil es geschrieben ist, ist es nicht zwingend richtig. Wenn Du das noch mit Deiner Meinung / Interpretation mischt hilft es hier niemandem, es verwirrt zusätzlich.
Googeln können die Meisten auch selbst. Wie wäre es daher, wenn Du entweder nur die gefundenen Quellen zitierst, oder mit fundiertem Wissen ganz konkret antwortest?
Und wenn Du keine Ahnung hast, einfach mal nichts schreiben.
Rechtlerin
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo Siggi09,

mit googlen meine ich nicht, einfach was herauszusuchen mit einen Stichwort. Damit meine ich, mir die Informationen aus dem WWW zu suchen. In diesem Fall wäre dass die Web-Seite von der Mini-Job-Zentrale und die Web-Seite von der Rentenversicherung. Auf diesen Seiten, oder wenn man dort anruft, wären alle hier gefragten Informationen zu bekommen gewesen...Aber leichter ist es ja, die Infos nach Fehler zu durchsuchen und dann mal was hier reinzuwerfen...

Wenn Du es aber selber magst, kannst du ja demnächst hier mit deinen Zitierungen vorangehen und immer eine Fußnote machen und immer alles schön reinkopieren oder verlinken. Ich kann es Dir dann aber auch vorlesen, dann brauchst du überhaupt nichts mehr zu machen....
Rechtlerin
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Rechtlerin »

Hier in dem Forum leben alle von dem Wissen oder den Informationen, die hier die Nutzer selber erlebt haben oder die Nutzer habe sich auch mal intensiv auf die "Suche" gemacht und recherchiert...

Manche legen sich aber auf die faule Haut und wollen nach dem Motte der Vollpension alles auf dem Tablet serviert bekommen...das ist meiner Meinung nach in der heutigen Selbstbedienungsmentalität nicht der richtige Weg - und ich finde, das ist auch unfair denen gegenüber, die sich hier die Mühe machen und mal selber recherchieren, obwohl sie es nicht betrifft...Aber bei manchen ist nehmen denn seliger als geben und auch aus diesem Grunde, wird hier viel geschrieben - aber oftmals noch mehr gemeckert, wenn einem die Antworten nicht gefallen - obwohl sie genau den Kern des Problems treffen...!!!
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

Rechtlerin hat geschrieben: 21. Aug 2017, 17:01 Ich kann es Dir dann aber auch vorlesen, dann brauchst du überhaupt nichts mehr zu machen....
Sorry, genau das möchte ich eben NICHT!
Rechtlerin
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Rechtlerin »

Ok - dann sollte man sich aber trotzdem vor einer Fragestellung mal selber Gedanken gemacht haben und die Arbeit nicht immer den Anderen überlassen nach dem Motto: Es finden sich ja ein paar Dumme, die die Fragen hier lesen, sich dann reinknien, recherchieren und Zeit investieren...und wenn dann aber ein Wort nicht gefällt, dass wird sofort über den der die Antwort gegeben hat, sehr unseriös hergezogen...

Das ist aber die heutige Mentalität hier im anonymen WWW. Nichts wissen, dumm fragen und dann meckern, wenn einem was nicht passt...!!!
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

Rechtlerin hat geschrieben: 21. Aug 2017, 17:32 ... die die Fragen hier lesen, sich dann reinknien, recherchieren und Zeit investieren...
Genau DAS will ich eben nicht. Googeln kann ich selber. Ich suche hier Rat von Leuten, die ganz persönlich Erfahrungen gemacht haben und niemanden, der mir "vordenkt" was ich selbst im WWW finden kann.
Rechtlerin
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Rechtlerin »

ich glaube zum Thema sollte alles gesagt worden sein...das Gesetz mit dem freiwilligen sozialen Jahr und den 1000 Stunden innerhalb von drei Jahren (oder aber Betreuung von Kindern oder pflegebürftigen Angehörigen) ist geklärt...
Der anrechnungsfreie Betrag von 14 x 450,- € ist auch geklärt und die sozialversicherungspflichtigen Abgaben (zum Einen mit RV-Pflicht oder mit deren Befreiung) und deren prozentualen Sätzen ist auch geklärt...

Vielleicht sollte mal einer hier eine genaue Frage nochmals stellen, wenn es weiterhin Unklarheiten gibt - dann kommen wir auch alle gemeinsam zu einen Ergebnis !!!
Torquemada
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Torquemada »

Frage das bitte die ausgebildeten Fachkräfte der DRV. Es gibt genügend Beratungszentren. Termin machen - fertig.
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