Resturlaub

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AnRo
Beiträge: 3
Registriert: 19. Jul 2017, 10:34
Behörde: Kommune Nds.

Resturlaub

Beitrag von AnRo »

Hallo,
kann der Dienstherr verlangen, dass der Urlaub innerhalb eines Kalenderjahres zu nehmen ist bzw. kann er den Resturlaub streichen, wenn dieser nicht angetreten wurde? In der Nds. Erholungsurlaubsverordnung heißt es lediglich "soll" grds. im Kalenderjahr genommen werden und verfällt nach Ablauf des 30.09. des Folgejahres
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Speedito
Beiträge: 28
Registriert: 23. Jul 2015, 10:47
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Re: Resturlaub

Beitrag von Speedito »

Wenn im Gesetz steht "verfällt nach Ablauf des 30.09. des Folgejahres" kann der Dienstherr den Urlaub nicht früher streichen, er würde sich damit ja über die gesetzliche Regeung hinwegsetzen.

Gruß
AnRo
Beiträge: 3
Registriert: 19. Jul 2017, 10:34
Behörde: Kommune Nds.

Re: Resturlaub

Beitrag von AnRo »

Ich frage deshalb konkret, weil es eine Verwaltungsverfügung im Haus gibt, wonach der Urlaub verfällt, wenn er nicht bis zum 31.12. in Anspruch genommen wurde. Ich lese das Beamtenrecht anders, habe aber wenig Lust, eine Klage gegen den Dienstherren einzureichen.
AnRo
Beiträge: 3
Registriert: 19. Jul 2017, 10:34
Behörde: Kommune Nds.

Re: Resturlaub

Beitrag von AnRo »

Der Antwort entnehme ich, dass eine "blosse" hausinterne Verwaltungsverfügung sich nicht über das Gesetz hinwegsetzen kann, indem der Dienstherr trotz "Verpflichtung", den Urlaub im Kalenderjahr zu nehmen, den Resturlaub einfach streichen kann.
delme1
Beiträge: 10
Registriert: 8. Aug 2012, 15:52
Behörde: Kommune

Re: Resturlaub

Beitrag von delme1 »

Hallo,
vielleicht hat die Dienststelle nur an die tariflich Beschäftigten Kolleginnen und Kollegen gedacht und hat die Beamten "vergessen" :roll: . Bei denen gilt in Niedersachsen nach der gesetzlichen Regelung der Stichtag 30,.09. des Folgejahres. :!:
LG
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