Behörde weigert sich falsche Stufenfestsetzung zu korrigieren

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Dampfer
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Behörde weigert sich falsche Stufenfestsetzung zu korrigieren

Beitrag von Dampfer »

Hallo zusammen,

ich glaube, meine Besoldungsstufe wurde falsch festgesetzt und meine Behörde weigert sich, die Festsetzung zu prüfen und mich entsprechend zu bescheiden. Von dort heißt es, ich müsste als Beamter es gehobenen Dienstes selbst in der Lage sein, festzustellen, dass ich in der richtigen Stufe bin. Der Behörde habe ich jedoch vorgerechnet, dass ich in der falschen Stufe bin. Eine Erwiderung gab es dazu nicht mehr.

Nun würde ich gerne wissen, ob ich im Unrecht bin oder doch die Behörde.

Ich war von August 2011 bis Juli 2014 im Vorbereitungsdienst des gehobenen Dienstes.
Mit Wirkung zum 01.08.2014 wurde meine Besoldung nach A9 Stufe 5 festgelegt.

Da ich mich zum Zeitpunkt der Überleitung des Besoldungsrechts noch im Vorbereitungsdienst befand, trifft auf mich das Übergangsrecht zu. Demnach ist meine erste Besoldungsstufe nach dem BDA-Verfahren festzusetzen und erst ab dem Tag meiner Ernennung wird nach neuem Recht (LBesG NRW) gezählt. Berücksichtigungsfähige Zeiten werden jedoch nicht angerechnet.

Da ich Jahrgang 1983 bin, müsste das dann so gerechnet werden:

Geboren: November 1983
BDA: 01.11.2004 - A9 Stufe 2 (Einstieg)
Aufstieg Stufe 3: 01.11.2006
Aufstieg Stufe 4: 01.11.2008
Aufstieg Stufe 5: 01.11.2010
Aufstieg Stufe 6: 01.11.2013

Also müsste ich zum Zeitpunkt meiner Ernennung 2014 in Stufe 6 gewesen sein. Meine Behörde hat mich aber in Stufe 5 gesteckt und weigert sich nun, sich mit meiner Berechnung auseinanderzusetzen. Wenn man mir das Gegenteil aufzeigen könnte, wäre ich ja zufrieden. Aber man will mich weder positiv noch negativ bescheiden.

Kann mir da jemand helfen? Habe ich richtig gerechnet oder etwas übersehen?
Gerda Schwäbel
Beiträge: 653
Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
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Re: Behörde weigert sich falsche Stufenfestsetzung zu korrigieren

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Dampfer hat geschrieben:Kann mir da jemand helfen? Habe ich richtig gerechnet oder etwas übersehen?
Ganz klar, Sie haben das alte Recht nicht verstanden!

BDA "Erster November 2004" bedeutet: ab diesem Zeitpunkt Stufe 1
Und daraus folgt:
Aufstieg Stufe 2: 01.11.2006
Aufstieg Stufe 3: 01.11.2008
Aufstieg Stufe 4: 01.11.2010
Aufstieg Stufe 5: 01.11.2012
Aufstieg Stufe 6: 01.11.2015

Dass es in A 9 seinerzeit keinen Betrag für die Stufe 1 gab, und § 27 Abs. 1 Satz 3 "Es wird mindestens das Anfangsgrundgehalt der jeweiligen Besoldungsgruppe gezahlt" lautet, bedeuten nicht, dass Sie seinerzeit - falls Sie da schon einen Besoldungsanspruch gehabt hätten - "in Stufe 2" angefangen hätten, sondern dass Sie in Stufe 1 (oder sogar schon vorher) den Tabellenbetrag der Stufe 2 bekommen hätten.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
sdh1807
Beiträge: 410
Registriert: 24. Apr 2014, 12:11
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Re: Behörde weigert sich falsche Stufenfestsetzung zu korrigieren

Beitrag von sdh1807 »

Da es den Tabellenbetrag in Stufe eins nicht gab hatte man die Stufenlaufzeiten der Stufe 1 und 2 mit dem Gehalt der Stufe 2 zu absolvieren.
Also Einstellung mit 21 nächste Änderung des Geldbetrages mit 25.
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