Trennungsgeld - Muss Zweitwohnung im Einzugsgebiet des neuen Dienstortes liegen?

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pizza4win
Beiträge: 2
Registriert: 27. Okt 2016, 18:58
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Trennungsgeld - Muss Zweitwohnung im Einzugsgebiet des neuen Dienstortes liegen?

Beitrag von pizza4win »

Soldat wird versetzt. Die neue Dienststelle ist außerhalb des Einzugsbereichs (30+ km) der Wohnung.

Die Zweitwohnung (die noch zu suchen und zu beziehen ist) befindet sich zw. 48 und 55 km entfernt von der neuen Dienststelle. Die neue Dienststelle ist innerhalb von 40 Minuten (mit öffentlichen Verkehrsmittlen und PKW) zu erreichen.

Kann die Gewährung von TG versagt werden?
pizza4win
Beiträge: 2
Registriert: 27. Okt 2016, 18:58
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Re: Trennungsgeld - Muss Zweitwohnung im Einzugsgebiet des neuen Dienstortes liegen?

Beitrag von pizza4win »

Nein, die neue Dienststelle ist 90 km von der Hauptwohnung entfernt und der einfache Weg beträgt 2,5 std.
Nadine100
Beiträge: 8
Registriert: 18. Jan 2016, 22:20
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Re: Trennungsgeld - Muss Zweitwohnung im Einzugsgebiet des neuen Dienstortes liegen?

Beitrag von Nadine100 »

Ich weiß zwar nicht, ob das Thema noch aktuell ist, aber da bislang Antworten ausgeblieben sind, gebe ich mal mein Wissen dazu preis. Das Trennungsgeld kann in diesem Fall nicht versagt werden, da es dem Soldaten überlassen bleibt, wo er eine Zweitwohnung (sogenannte Trennungsübernachtungsgeld-Wohnung) bezieht. Für die Wegstrecke zwischen der Zweitwohnung und der Dienststätte, wird allerdings nur während der ersten 14 Tage nach Dienstantritt (Bezugszeitraum Trennungsreisegeld) Wegstreckenentschädigung gewährt, da es sich um eine privat "besorgte" Unterkunft handelt. Achtung, die Wegstreckenentschädigung bzw. Fahrkostenerstattung muss extra beantragt werden! Ab dem 15. Tag muss der Trennungsgeldberechtigte diese Fahrkosten selbst tragen. Weiterhin ist zu beachten, dass der Höchstbetrag des Dienstortes für die Zahlung des Trennungsübernachtungsgeldes (Höchstbetrag Mieterstattung für die Zweitwohnung) zugrunde gelegt wird.
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