Schon wieder Vorladung zum Amtsarzt

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ASX
Beiträge: 1
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Schon wieder Vorladung zum Amtsarzt

Beitrag von ASX »

Hallo!
Langsam werde ich Stammgast beim Amtsarzt. Ich bin im Mai 2015 wegen Dienstunfähigkeit (psych. Erkrankung) in den Ruhestand versetzt worden aufrund eines amtsärztlichen Gutachtens vom Februar 2015. Im Gutachten empfahl der Amtsarzt eine Nachuntersuchung nicht vor Ablauf eines Jahres. Im März 2016 fand die Nachuntersuchung statt. Der Amtsarzt attestierte weiterhin DU und schreibt ausdrücklich, dass er eine erneute Nachuntersuchung, außer wenn ich sie selbst beantragen würde, für entbehrlich hält. Auch hält er weitere psychotherapeutische Behandlungen für nicht erfolgversprechend.
Jetzt, also nur 8 Monate später, fordert mich meine ehemalige Dienststelle, eine Kommunalbehörde in Nds., plötzlich erneut zur amtsärztlichen Untersuchung auf, wohl auf Veranlassung des Versorgungsamtes oder zumindest um das neue Gutachten dem Versorungsamt vorzulegen.
Ich fühle mich ein wenig genötigt.
Kann ich die Untersuchung verweigern? Welche Folgen hätte das? Besteht ein Widerspruchsrecht? Wäre der Personalrat meiner früheren Behörde noch Ansprechpartner?
Vielen Dank für eure Antworten!
egyptwoman
Beiträge: 682
Registriert: 26. Dez 2011, 15:54
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Re: Schon wieder Vorladung zum Amtsarzt

Beitrag von egyptwoman »

Die Untersuchung kannst du nicht verweigern, das hätte dienstrechtliche Konsequenzen, die sogar zur Entlassung führen kann. Das amtsärztliche Gutachten ist ein Richtungsweiser für deine Dienststelle, sie kann sich an das halten was im Gutachten steht, muss es aber nicht. Wenn der Amtsarzt dir beim letzten mal schon attestiert hat das er eine erneute Nachuntersuchung für entbehrlich hält und auch attestiert das eine psychotherapeutische Behandung für nicht erfolgversprechend hält, wird er das sicher beim nächsten Gutachten auch so schreiben.
Vielleicht will deine Behörde nochmal auf Nummer sicher gehen, ansonsten kann dich dein DH immer wieder zum Amtsarzt zur Nachuntersuchung schicken und dir auch weitere Auflagen wie Therapien, Reha´s etc anweisen. Das letzte Wort hat immer der DH.
sdh1807
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Re: Schon wieder Vorladung zum Amtsarzt

Beitrag von sdh1807 »

Als Beamter hat man nun einmal auch Pflichten, auch im Ruhestand.

Wenn das Geld überwiesen wird, fühlt sich auch keiner genötigt, aber wehe der Dienstherr will was von mir...
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