Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Probezeit. Wenn ich mich recht entsinne, steht im Gesetz irgendwo festgeschrieben, dass die Probezeit verlängert wird, wenn der Beamte innerhalb eines halben Jahres länger als drei Monate krank war. Ich find die genaue Passage leider gerade nicht, deshalb bin ich mir auch gerade nicht sicher ob es da Ermessensspielraum seitens des Dienstherrn gibt oder ob die Probezeit verlängert werden MUSS.
Meine Frage nun: Kann einem die Verbeamtung im Nachhinein wieder aberkannt werden, wenn der Dienstherr irgendwann feststellt, dass die Probezeit hätte verlängert werden müssen?
Für den Fall einer Verlängerung würde mich interessieren, wann der Dienstherr dies dem Beamten mitteilen muss. Bestimmt ja nicht zwei Tage vorher.
Grüße
Nachträgliche Aberkennung Lebzeitstatus?
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Re: Nachträgliche Aberkennung Lebzeitstatus?
Alle Beamtenanwärter lernten und lernen im Fach "Beamtenrecht", dass die Wirkung einer Lebenszeiturkunde viel zu stark ist und den Dienstherrn rechtlich bindet. Bei arglistischer Täuschung wäre es etwas anderes.Verwaltungsmensch hat geschrieben:
Meine Frage nun: Kann einem die Verbeamtung im Nachhinein wieder aberkannt werden, wenn der Dienstherr irgendwann feststellt, dass die Probezeit hätte verlängert werden müssen?
http://www.bund-verlag.de/zeitschriften ... nehmen.php
M.E. kann die Verbeamtung auf Lebenszeit im von dir geschilderten Fall nicht nachträglich aberkannt werden.