Tarifumstellung nach Ausbildungsende

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Mimi
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Tarifumstellung nach Ausbildungsende

Beitrag von Mimi »

Hallo zusammen!

Bald hab ich meine Ausbildung (hoffentlich erfolgreich ;) ) hinter mich gebracht und werde (hoffentlich) übernommen.

Jetzt hab ich eine Frage zu meiner Krankenversicherung. Die muss ich dann ja umstellen lassen vom Ausbildungs- in den normalen Beamtentarif.
Leider haben mich in meiner Ausbildungszeit so einige unschöne Krankheiten und auch Zahngeschichten heimgesucht. Nichts, weswegen ich mir wegen Amtsarzt Sorgen mache, aber kann es passieren, dass meine Krankenversicherung da rumstresst? Kickt sie mich am Ende noch anlässlich dieses Tarifwechsels raus? :(
Ich mach mir grad echt voll Sorgen deshalb... Bitte antwortet! :)

LG Mimi
Varetek
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Re: Tarifumstellung nach Ausbildungsende

Beitrag von Varetek »

Der Übergang vom Anwärter- in den normalen Tarif ist keine von dir gewünschte Umstellung, sondern einfach ein Ende der freiwilligen Rabattierung des Versicherers (der wollte dich mit den günstigen Beiträgen ja bereits früh binden). Insofern passiert da nix weiter, abgesehen von den höheren Beiträgen. Rausschmeißen können sie dich im Übrigen gar nicht und unter gar keinen Umständen.

Interessant würde es, wenn du zusätzlich bestimmte Tarifbausteine, die in deinem Anwärtertarif nicht enthalten waren, hinzubuchen möchtest, oder du gar den Versicherer wechselst. In den Fällen würden deine "unschönen Krankheitsgeschichten" ggf. berücksichtigt.

Je nach Schwere/Prognose deiner bisherigen Krankheitsgeschichte würde ich dir aber empfehlen mich mit dem Thema noch einmal zu befassen und meinen versicherten Leistungsumfang zu überprüfen, denn mit der heute getroffenen Entscheidung musst du den Rest deines Lebens klarkommen. Das gilt insbesondere dann, wenn du, wie viele Anwärter, einfach den "erstbesten" Tarif abgeschlossen hast, ohne dich weiter damit auseinanderzusetzen (erlebe ich im Bekanntenkreis leider nur allzu oft).
Mimi
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Re: Tarifumstellung nach Ausbildungsende

Beitrag von Mimi »

Vielen Dank für deine Antwort! :)

Darf ich fragen, woher du das weißt? Steht das irgendwo? In meinen Versicherungsunterlagen finde ich dazu nämlich nichts...

Gibts noch andere, die sich da auskennen? Zustimmung, Widerspruch, eigene Erfahrungen? ;)
Varetek
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Re: Tarifumstellung nach Ausbildungsende

Beitrag von Varetek »

Was die Kündigung durch den Versicherer angeht z.B. hier: Klick

Was den Anwärter-Tarif betrifft hier mal das Beispiel der Debeka (größter Beamtenversicherer): Download PDF

Kann dir aus eigener Erfahrung bestätigen, dass z.B. die Barmenia das ebenso handhabt und meines Wissens ist das auch bei den übrigen privaten Krankenversicherern so, das kannste aber selbst nachsehen ;-)
Mimi
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Re: Tarifumstellung nach Ausbildungsende

Beitrag von Mimi »

Super, ganz vielen Dank!!! :)

Ich war mir eben unsicher, ob das Versicherungsverhältnis nach der Ausbildung nicht automatisch endet und zu den "normalen" Beamtenbedingungen neu begründet werden muss. Dann würde mir der Kündigungsschutz wenig helfen. Aber ist ja super, wenn dem nicht so ist! :)
Adler
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Re: Tarifumstellung nach Ausbildungsende

Beitrag von Adler »

Der Übergang vom Anwärter- in den normalen Tarif ist keine von dir gewünschte Umstellung, sondern einfach ein Ende der freiwilligen Rabattierung des Versicherers
Da wurde nichts rabattiert.
Es fielen nur keine Altersrückstellungen an.
Ausbildungstarife für Kinder, Studenten, Referendare und Beamtenanwärter.
Grundsätzlich ist es so, dass ein Kind bis 21 Jahren in der privaten Krankenversicherung keine Altersrückstellungen bildet.
Der Ausbildungstarif ist eine weitere Möglichkeit, als Student, Referendar oder Anwärter weiter zum ermäßigten Beitrag ohne Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung versichert zu sein.
http://derfairsicherungsladen.de/Ausbil ... rsicherung

Da keine Altersrückstellungen gebildet wurden, würden bei einem Versicherungswechsel auch keine Verluste (der Altersrückstellungen) eintreten.
Also die letzte Gelegenheit den Versicherer verlustfrei zu wechseln.
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
Adler
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Re: Tarifumstellung nach Ausbildungsende

Beitrag von Adler »

Ergänzung:
§ 146 III VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz)
Eine Ausbildungs-KV ist ein befristeter Vertrag.
Das steht sicher auch verklausuliert in den Versicherungsbedingungen. Nur umgekehrt. Die eigentlichen Bedingungen des Vertrages vertreten erst mit Ablauf der Ausbildung ein ... oder so ähnlich.
Die Ausbildungs-KV kann ohne Altersrückstellungen kalkuliert werden.
Aus wettbewerblichen Gründen wird jeder Versicherer die Kann-Vorschrift nutzen.

Fraglich ist, ob es rechtlich sauber ist, wenn du gar nicht verstanden hat, dass du einen befristeten Vertrag abgeschlossen hast.
Ein befristeter Vertrag läuft ohne Kündigung aus.
Und offenbar hast du im Voraus einen unbefristeten Anschlussvertrag abgeschlossen.
Das ist aber auch egal, weil die Kündigungsfristen in der PKV kurz sind.
Im Anfechtungsfall wegen unverständlicher AGB würde man ja nur die Kündigung des unbefristeten Vertrages anstreben, aber den kann man auch so kurzfristig kündigen.

§ 149 VAG
Der Präminenzuschlag von 10% gilt nicht bei befristeten KV-Verträge und damit auch nicht für Ausbildungs-KV.

§ 10 KalV (Kalkulationverordnung)
.. lässt keinen Raum für freiwillige Rabattierungen.
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
Varetek
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Re: Tarifumstellung nach Ausbildungsende

Beitrag von Varetek »

Adler hat geschrieben: Da wurde nichts rabattiert.
Es fielen nur keine Altersrückstellungen an.
Wie du ja selbst in deinem Nachtrag schreibst, nutzen die Versicherer hierzu eine Kann-Vorschrift. Kann man sich jetzt drüber streiten, ob "freiwillige Rabattierung" hier nun sprachlich ausreichend ist, oder nicht. Dazu fehlt mir aber der Nerv, sorry.

Was die Kalkulation angeht. guck dir den erwähnten Paragraphen doch bitte mal in Gänze an.
Eine Ausbildungs-KV ist ein befristeter Vertrag.
...der bei einem Beamtenanwärter normalerweise mit einer Anwartschaft einhergeht, die dann einen nahtlosen Übergang ermöglicht. Ich bin nun auch kein Profi und will mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Es mag sein, dass es auf dem Papier ein eigenständiger Vertrag ist, der dann ausläuft. Ich denke aber der Fragestellerin ging es hier primär um die Konsequenzen und weniger darum das formal detailliert nachzuvollziehen.

Bezüglich der letztmaligen Chance den Versicherer zu wechseln, bin in hingegen ganz bei dir: Unbedingt nochmal prüfen, sofern im Vorhinein noch nicht geschehen! Setzt natürlich voraus, dass deine Erkrankungen nicht zu schwerwiegend sind - das kann dir aber in letzter Konsequenz nur der jeweilige Versicherer sagen.
Mimi
Beiträge: 5
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Re: Tarifumstellung nach Ausbildungsende

Beitrag von Mimi »

Vielen Dank für eure Antworten! :)

Bezüglich des Leistungsumfangs habe ich mir vor Vertragsabschluss viele Gedanken gemacht und beschlossen, lieber jeden Monat etwas mehr zu zahlen als im Alter dann auf die Nase zu fallen. Deshalb bin ich zufrieden mit meiner Versicherung. Es ist nicht so, dass ICH wechseln möchte. Ich möchte gerne in meinem umfassenden Schutz bei meiner jetzigen Versicherung bleiben.
Ich habe Angst, dass DIE mich nicht mehr versichern wollen.

Dass mein jetziger Vertrag ein befristeter ist, verunsichert mich deshalb gerade etwas.
Wieso ist es "offenbar", dass ich einen unbefristeten Anschlussvertrag geschlossen habe? Wieso geht mein KV-Vertrag mit einer Anwartschaft einher? In meinen Unterlagen steht nichts von einer Anwartschaft.
OfficeSuper
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Re: Tarifumstellung nach Ausbildungsende

Beitrag von OfficeSuper »

Also, ich kann dich erstens beruhigen, egal bei welcher Krankenversicherung du dich aktuell befindest (wäre übrigens ein wenig einfacher wenn du den Namen des Unternehmens schreiben würdest ;-) ) brauchst du keine Sorge zu haben, wenn du aktuell in einem sogenannten Ausbildungstarif dich befindest, ist das eine einfache Umschreibung aufgrund eines Statuswechsels, wonach du von einem aktuellen Beitrag zum Beispiel von 75,00 € dann einen Beitrag vielleicht von 240,00 € zahlst. Keine noch so schlimme Krankengeschichte berechtigt den Versicherer, aufgrund dieser einen Leistungsausschluss oder eine (Teil-)Kündigung in irgendeinerweise auszusprechen.
Des Weiteren gilt der Paragraf, welcher Adler beschrieben hat NICHT für dich in diesem Fall. Der Paragraf bezieht sich nicht auf irgendeine Ausbildungsversicherung, sondern nur auf die Absicherung eines Krankentagegeldes, welches hier (für jeden Beamten!) absolut fehl am Platz ist.

Sag deinem Versicherungsberater/Makler/sonstigen Ansprechpartnern für deine Krankenversicherung Bescheid, wann du fertig mit deiner Ausbildung bist und diese werden einen Änderungsantrag fertigmachen, nach welcher du deine aktuellen Beihilfesätze angibst, wonach sich dein neuer Beitrag dann richtet.
Mimi
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Re: Tarifumstellung nach Ausbildungsende

Beitrag von Mimi »

Danke für die Antwort! Das ist enorm beruhigend!
Eine gesetzliche Normierung dessen, was ihr schreibt, gibt es dann wohl einfach nicht, oder? Na ja, ich bin auf jeden Fall enorm erleichtert und danke euch allen für eure Antworten!!! Ihr seid super!!! :D
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