dDU--> Berechnung Abgeltung nicht genommer Urlaub

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herr b
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dDU--> Berechnung Abgeltung nicht genommer Urlaub

Beitrag von herr b »

Ich ab folgende Frage:
Wenn ein Beamter in den Ruhestand aufgrund dDU versetzt wird und noch keinen Jahresurlaub nehmen konnte, wie wird die finanzielle Abgeltung des Urlaubs berechnet. Mir ist klar das "nur" 20 Tage gesetzlicher Urlaub finanziel abgegolten wird. Aber wie genau berechnet sich das ganze.
NRW hat eine 41 Std Woche, geht man jetzt hin und rechnet 1 Tag Urlaub= 8:12 Std und man bekommt das im Sinne der Mehrarbeitsvergütung seiner jeweiligen Besoldungsgruppe ausgezahlt? Oder gibt es einen pauschalen Tagessatz für einen Tag Urlaub der angesetzt wird?
Wäre für hilfreiche Antworten dankbar
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herr b
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Re: dDU--> Berechnung Abgeltung nicht genommer Urlaub

Beitrag von herr b »

Danke für die Antwort, da werde ich mich mal hin setzen und rechnen...
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herr b
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Re: dDU--> Berechnung Abgeltung nicht genommer Urlaub

Beitrag von herr b »

So, hoffe das mal der ein oder andere über meine Rechnung schaut und mir sagt ob ich das alles richtgig verstanden hab. Fiktive Rechnung!
Besoldung der letzten 3 Monate 7500€ (2500€ Brutto/Monat)

7500€:13=576,92€

576,92€:5 Tage= 115,38€

Fiktiv 20 Urlaubstage

115,38€*20=2307,60€

Bedeutet das, 2307,60€ würde es nach meiner fiktiven Berechnung als Geld für die Abgeltung des Urlaub geben?
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Teree
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Re: dDU--> Berechnung Abgeltung nicht genommer Urlaub

Beitrag von Teree »

Hallo

Alles korrekt, so habe ich das auch gerechnet.
herr b
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Re: dDU--> Berechnung Abgeltung nicht genommer Urlaub

Beitrag von herr b »

Habe mittlerweile mein Geld bekommen. Fehlt nur noch die Abrechnung!
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Teree
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Re: dDU--> Berechnung Abgeltung nicht genommer Urlaub

Beitrag von Teree »

Geht der Betrag den Du bekommen hast denn mit der o.g. Berechnung konform?
herr b
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Re: dDU--> Berechnung Abgeltung nicht genommer Urlaub

Beitrag von herr b »

Das weiss ich nicht, habe die Endabrechnung noch nicht vorliegen!
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wolfi049
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Re: dDU--> Berechnung Abgeltung nicht genommer Urlaub

Beitrag von wolfi049 »

Hallo.
Werden immer 20 Tage zur Berechnung genommen?

Beispiel: Beamter seit 1.1. krank. Frühpension ab 1.12.

Werden dann 20 Tage berechnet oder 20/12×11?

Danke
Gerda Schwäbel
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Re: dDU--> Berechnung Abgeltung nicht genommer Urlaub

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Nein, die 20 Tage werden nur für komplette Kalenderjahre berücksichtigt. Bei dieser Konstellation
wolfi049 hat geschrieben:Beispiel: Beamter seit 1.1. krank. Frühpension ab 1.12.
ergibt sich eine Abgeltung für achtzehn ein Drittel Tage.

Rechtsgrundlage (für NRW) ist übrigens § 19a der Verordnung über die Freistellung wegen Mutterschutz für Beamtinnen und Richterinnen, Eltern - und Pflegezeit, Erholungs- und Sonderurlaub der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter im Land Nordrhein-Westfalen (Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW - FrUrlV NRW).

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
wolfi049
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Re: dDU--> Berechnung Abgeltung nicht genommer Urlaub

Beitrag von wolfi049 »

Danke für die kompetente Antwort.
herr b
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Re: dDU--> Berechnung Abgeltung nicht genommer Urlaub

Beitrag von herr b »

Hallo Wolfi, ich persönlich gehe nicht davon aus das du zum 01.12.2016 in den Vorruhestand versetzt wirst. Rechne lieber mal mit dem 01.01.2017. Bis jetzt hat sich ja nicht viel getan in deiner Sache.
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herr b
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Re: dDU--> Berechnung Abgeltung nicht genommer Urlaub

Beitrag von herr b »

Moin wolfie, habe jetzt meine Berechnug für den Urlaub bekommen. Brutto waren es 1548,52€, Netto sonst knapp 1050€ übrig geblieben auf LstKl 4
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NRW'lerin
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Re: dDU--> Berechnung Abgeltung nicht genommer Urlaub

Beitrag von NRW'lerin »

Tach zusammen. Betrifft dieses Thema alle Bundesländer? Oder ist es hier so, dort anders? Saarland nein, NRW ja, Bremen vielleicht.
Sprich: Bekommt jeder Beamte ( jede Beamtin) den Urlaub ausbezahlt, aus dem Jahr, wo er/sie DU war?
Muss man das selber "ansprechen" oder kommt der Dienstherr da auf einen zu? (eher nicht, ich denke es mir).
Torquemada
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Re: dDU--> Berechnung Abgeltung nicht genommer Urlaub

Beitrag von Torquemada »

Ist durch Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof seit Jahren entschieden, müsste eigentlich in allen Bundesländern inzwischen gesetzlich umgesetzt sein UND ist von Amts wegen zu erledigen.
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