Anfechtung Gutachten

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Emma61
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Re: Anfechtung Gutachten

Beitrag von Emma61 »

Sehe ich genauso, tiefenseer!

Vielleicht noch zu Dipl_Finanzwirt: Nach momentanen Stand gehe ich davon aus, dass ich mein Gutachten nicht mehr gerichtlich anfechten muss. Trotzdem werde ich meine Strafanzeige und die Beschwerden vor der Ärztekammer weiter verfolgen, weil ich der Ansicht bin, dass es eben nicht nur um meinen Fall geht. Wenn jeder, der das Glück hat, dass sich sein eigener Fall klärt, das Unrecht nicht weiter verfolgt, brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn es immer so weitergeht.

Aus diesem Grunde werde ich auch noch beim Bundesversicherungsamt anzeigen, dass die DRV mir, entgegen geltendem Recht, keine Akteneinsicht gewährt hat.
Blue Ice Ultra
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Re: Anfechtung Gutachten

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Nun denn
Emma61 hat geschrieben: Ich fasse mal einige Theorien hier zusammen:
1. Es gibt keine falschen Gutachten, schon gar keine wissentlich falschen!
Gibt es durchaus, die Realität zeigt mir jedoch das es eine Spannweite von "Fahrlässigkeiten" bis (tatsächlich) "Vorsatz" gibt. Der ganz überwiegende Teil der Gutachten die ich zu lesen habe enthält gelegentlich "Fehler" die die Bezeichnung "fahrlässig" (also schlechtes oder sehr schlechtes Handwerk) erfüllen. Das ein Mediziner "vorsätzlich" ein falsches Gutachten erstellt kenne ich persönlich nur aus der Presse. Aus kriminologischer Sicht wäre bei "Vorsatz" die Frage nach dem Motiv zu stellen. Wäre ja mal interessant zu wissen warum Du meinst das ein Mediziner Dich "absichtlich" in Deinem Gesundheitszustand "schlechter" beurteilt, als es Deiner Meinung nach der Fall ist.
Emma61 hat geschrieben: 2. Wenn jemand dennoch gegen ein Gutachten vorgeht, so kann das nur wegen seiner "Verschwörungstheorien" geschehen, und weil dem Betroffenen - wahrscheinlich aufgrund seines Krankheitsbildes - die Einsichtsfähigkeit in die Richtigkeit des Gutachtens fehlt.
Je nach Krankheitsbild, was wir ja nicht kennen, ist das durchaus so. Im übrigen bietet es sich an sowohl medizinisches als auch im spezielleren arbeitsmedizinisches Fachwissen zu haben, um beurteilen zu können ob es sich um "schlechtes Handwerk" oder mehr handelt. :mrgreen:
Emma61 hat geschrieben: 3. Wenn die Behörde die Akteneinsicht verwehrt, so geschieht dies wahrscheinlich auch wegen des Krankheitsbildes und rein aus Fürsorgegründen. Die Annahme, dass die Behörde sich nur nicht in die (falschen) Karten sehen lassen will, resultiert wahrscheinlich ebenfalls aus der "Verschwörungstheorie" und ist völlig abwegig.
Genau, ich halte es eher wie bei Hanlons Rasiermesser, bis zum Nachweis des Gegenteils gehe ich bei solchen Ansichten eher von einer "Verschwörungstheorie" aus.
Emma61 hat geschrieben: 4. Es gibt genügend Krankheiten, bei denen man ohne entsprechende Untersuchung die Bildschirmarbeitsplatztauglichkeit des Probanden beurteilen kann. Wenn zwei Gutachter diese dann, bei demselben Probanden und derselben Krankheit, unterschiedlich beurteilen, liegt das wohl nur daran, dass sie die Schwere des Krankheitsbildes unterschiedlich bewerten. Ihnen hieraus einen Vorwurf zu machen, oder zumindest zu erwarten, dass sie in einem solchen Fall eben doch eine entsprechende Untersuchung vornehmen, ist völlig abwegig.
Tja, Du solltest Dich vllt. noch mal mit der Definition des Begriffs des Gutachtens befassen. Deswegen besteht auch regelmässig vor Gerichten die Problematik das versucht wird ein entlastendes Gutachten durch ein belastendes Gutachten zu widerlegen und umgekehrt. Wie der Gutachter seiner Tätigkeit nachgeht musst Du schon ihm überlassen.
BTW: Die Tatsache das ein Augenarzt Dir eine uneingeschränkte Bildschirmtauglichkeit attestiert, ist im Grunde belanglos, wenn die Gutachter diese z.B. vor dem Hintergrund eines orthopädischen oder neurologischen Leidens verneinen. :wink:
Emma61 hat geschrieben: 6. Da das alles, was die TE behauptet, ja gar nicht sein KANN, liegt die Wahrscheinlichkeit sehr nahe, dass diese lügt.
Naja Deine Posts klingen eher nach Bild-Zeitung, CSI oder Akte X. Einige Geschehnisse wirken auf mich überzeichnet (da gestehe ich Dir aber durchaus zu, das da vllt. sehr viel Emotion im Spiel ist). Insbesondere dann wenn sich Teile des Threads danach anhören als wolle Dein Dienstherr Dich in den Ruhestand "abschieben" und das sich die "Gutachter" sich gegen Dich "verschworen" haben oder "extrem schlampig arbeiten".
Emma61 hat geschrieben: Entschuldigt bitte meine Polemik, aber aus meiner Sicht liegt es nicht zuletzt an derart eindimensional und klischeehaft denkenden Menschen, dass solche Dinge, wie sie mir passiert sind, überhaupt vorkommen können.
Du scheinst da was zu verwechseln: Fehler kommen in der Begutachtungspraxis vor, keine Frage, reichen aber i.d.R. nur in einer Spanweite von "schlechtem" bis "sehr schlechtem" Handwerk. Deine Reaktion darauf erscheint mir unangebracht, insbesondere vor dem Hintergrund das im Grunde ja noch keine Entscheidung getroffen worden ist. :wink:
Die Schwächen eines Gutachtens kann man spätestens im Gerichtsverfahren ansprechen. Im übrigen bildet das Gutachten zwar die Grundlage für die Entscheidung des Dienstherrn, dieser muss sich aber nicht zwingend daran orientieren und kann auch das Gutachten für die Entscheidungsfindung verwerfen.
Emma61
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Re: Anfechtung Gutachten

Beitrag von Emma61 »

Hier ein neuer Zwischenstand:

Ich war mittlerweile bei meinem Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, bei dem ich wegen einer chronischen neurologischen Erkrankung seit Jahren mindestens einmal im Monat in Behandlung bin. Weil bei meiner Erkrankung die Augen betroffen sein KÖNNEN (bei mir aber nicht sind), habe ich ihn gefragt, ob ein Gutachter allein aufgrund der Diagnose eine Aussage über meine Bildschirmtauglichkeit treffen könne. Er sagte mir, dass dies keinesfalls möglich sei, weil bei meiner Erkrankung längst nicht alle Betroffenen auch Probleme mit den Augen hätten. Zur Beurteilung der Frage der Bildschirmtauglichkeit sei daher eine Augenuntersuchung mit Sehtest unerlässlich gewesen. Seiner Ansicht nach (er ist ebenfalls als Gutachter tätig) hätte keiner der beiden Ärzte überhaupt eine Aussage über meinen Bildschirmtauglichkeit treffen dürfen, also weder positiv noch negativ.

Daneben hat er mir ein Gegengutachten bezüglich der weiteren angeblichen Funktionseinschränkungen, die beide Gutachter durch nichts belegen oder irgendwie begründen können, erstellt. Dieses Gutachten stimmt auch mit dem Entlassungsbericht einer einschlägigen Klinik, die ich im Sommer für sechs Wochen besucht habe, überein. Auch dieser Entlassungsbericht lag beiden Gutachtern vor.

Darüber hinaus war ich bei einer anerkannten Sachverständigen, die auch als Supervisorin tätig ist, und die die vom Fremdbegutachter durchgeführten Tests selbst anwendet. Ich hatte sie um eine neutrale und objektive Auswertung meiner Testergebnisse gebeten. Als ich die Auswertung abholen wollte, fragte sie mich, warum sie überhaupt etwas darüber schreiben solle, weil schließlich ALLE meine Testergebnisse im absoluten Normbereich lägen. Als ich ihr zeigte, was die Gutachter daraus gemacht hatten, war sie erschüttert und sagte mir ihre volle Unterstützung zu. Auch diese Dame ist regelmäßig als Gutachterin tätig und ich habe sie nie zuvor gesehen.

Aufgrund der geschilderten neuesten Erkenntnisse habe ich mittlerweile auch den externen Gutachter nach Paragraph 278 StGB angezeigt.
Torquemada
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Re: Anfechtung Gutachten

Beitrag von Torquemada »

Emma61 hat geschrieben:
Aufgrund der geschilderten neuesten Erkenntnisse habe ich mittlerweile auch den externen Gutachter nach Paragraph 278 StGB angezeigt.
Klar.
Silencium
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Re: Anfechtung Gutachten

Beitrag von Silencium »

Blue Ice Ultra hat geschrieben:Gibt es durchaus, die Realität zeigt mir jedoch das es eine Spannweite von "Fahrlässigkeiten" bis (tatsächlich) "Vorsatz" gibt. Der ganz überwiegende Teil der Gutachten die ich zu lesen habe enthält gelegentlich "Fehler" die die Bezeichnung "fahrlässig" (also schlechtes oder sehr schlechtes Handwerk) erfüllen. Das ein Mediziner "vorsätzlich" ein falsches Gutachten erstellt kenne ich persönlich nur aus der Presse. Aus kriminologischer Sicht wäre bei "Vorsatz" die Frage nach dem Motiv zu stellen. Wäre ja mal interessant zu wissen warum Du meinst das ein Mediziner Dich "absichtlich" in Deinem Gesundheitszustand "schlechter" beurteilt, als es Deiner Meinung nach der Fall ist.
Die allgemeine Strafrechtslehre unterscheidet 3 Arten von Vorsatz:

1. Der direkte Vorsatz im Sinne des "Wollens" (so g. dolus directus 1. Grades) --> Täter will den Taterfolg (z.B. bei § 278 StGB) herbeiführen
2. Der direkte Vorsatz im Sinne des "Wissens"(so g. dolus directus 2. Grades) --> Täter weiß, dass sein Handeln zum Taterfolg führt (z.B. § 278 StGB)
3. Der Eventualvorsatz im Sinne eines "Billigens" (so g. dolus eventualis) --> Täter nimmt den Taterfolg (z.B. § 278 StGB) billigend in Kauf.

(Zur Vertiefung z.B. Wessels/Beulke - Strafrecht AT, Die Straftat und ihr Aufbau, 38. Auflage Rn 210 ff.)

Grundsätzlich führt jede der o.g. Vorsatzart zur Erfüllung des subjektiven Tatbestandes! Durch den Wortlaut des § 278 StGB wird dies jedoch durch die Formulierung "wider besseres Wissens" dahingehend eingeschränkt, dass Eventualvorsatz nicht ausreicht, also mind. dolus directus 2. Grades vorliegen muss.

Warum es in deinen Augen so unvorstellbar erscheint, dass ein Gutachter nicht zumindest wissentlich falsche Gutachten ausstellt, ist mir nicht so ganz klar.
Mir fällt da auf Anhieb z.B. das Tatmotiv der Gewinnmaximierung ein. Je schludriger ein Gutachter nämlich das Gutachten - auch wissentlich - verfasst, umso schneller ist er damit fertig und kann sich noch weiteren "gewinnbringenden" Tätigkeiten widmen. Dass die Medizinalbranche nicht immer die Reinheit in sich trägt, die der weiße Kittel vlt. zu suggerieren versucht, sollte in unserer modernen, aufgeklärten Gesellschaft heutzutage kein Tabuthema mehr sein ;)
"Ungerechtigkeit ist relativ leicht zu ertragen, Gerechtigkeit tut weh." (Henry Louis Mencken)
Emma61
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Re: Anfechtung Gutachten

Beitrag von Emma61 »

Vielleicht noch einige Worte zum Gutachterwesen:

Ein Gutachter bekommt den Auftrag, einen Patienten zu untersuchen. Für diese Untersuchung wird er nicht schlecht entlohnt. Mit diesem Auftrag hat der Auftraggeber konkret verschiedene Fragen verbunden. Der Auftraggeber sagt dem Gutachter in Beauftragungsschreiben zu, dass dieser, falls er bei einzelnen Fragen die Fachkompetenz nicht selbst innehat, zu diesen Fragen einen weiteren Facharzt hinzuziehen kann. Die Kosten hierfür übernimmt laut Schreiben der Auftraggeber.

Nun ist es dem Gutachter ganz gewiss nicht selbst überlassen, wie, was und mit welchen Methoden er untersucht. Er hat einen ganz klaren Auftrag und muss diesen erfüllen. Wenn er also, wie in meinem Fall, gebeten wird, eine Aussage über meine Bildschirmtauglichkeit zu treffen, so hat er diese entweder mit den geeigneten Mitteln selbst zu überprüfen, oder konsiliarisch einen weiteren Facharzt zu beauftragen. Tut er beides nicht, so kann er allenfalls im Gutachten schreiben, dass er diese Frage nicht beantworten kann, weil er keine entsprechende Untersuchung vorgenommen hast. Keinesfalls aber kann er ohne jegliche Untersuchung eine Aussage zu der Frage treffen. Und schon gar nicht kann er mir die Bildschirmtauglichkeit absprechen, weil es bei meinem Krankheitsbild viele Patienten gibt, die nicht bildschirmtauglich sind.

Da der Gutachter selbst Neurologe ist, dürfte er wissen, dass es durchaus viele Patienten mit meinem Krankheitsbild gibt, die keine Augenprobleme haben. Hätte er die vorgelegten Patientenunterlagen mehrerer anderer Ärzte sowie einer Klinik gelesen, so hätte ihm auffallen müssen, dass niemals irgendwelche Einschränkungen der Bildschirmtauglichkeit erwähnt wurden.
Emma61
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Re: Anfechtung Gutachten

Beitrag von Emma61 »

Zum besseren Verständnis möchte ich noch einiges zu möglichen Motiven der Beteiligten ausführen:

1. Mögliche Motive des Dienstherrn:
Es könnte für den Dienstherrn sehr unbequem sein, behinderten Beschäftigten leidensgerechte Dienstposten zuweisen zu müssen, wozu er nach § 81 Abs. S.1 Nr. 1 SGB X verpflichtet wäre. Der Dienstherr könnte sich dadurch in seinen Organisationsermessen zu sehr eingeschränkt sehen. Es könnte für den Dienstherrn bequemer sein, entsprechende Beschäftigte in den Ruhestand zu versetzen, um dann jüngere und nicht behinderte Menschen auf den Dienstposten zu setzen.

2. Mögliche Motive der DRV:
Hierzu fällt mir ein sehr starkes Motiv ein, dass ich aber aus Gründen der Amtsverschwiegenheit, und weil ich mich im laufenden Verfahren befinde, hier nicht nennen kann und darf. Es muss jedoch auch noch weitere Gründe geben, weil, wie ich bereits weiter vorn geschildert habe, ein Bekannter von mir aufgrund eines ebenso absurden Gutachtens der DRV (welches von demselben Gutachter unterzeichnet wurde) in den Ruhestand versetzt wurde. Dem Dienstherrn meines Bekannten (nicht mein Dienstherr) wurde bereits seitens des Verwaltungsgerichts jegliche Verwendung des Gutachtens untersagt. Daneben wurde ich bereits, bei unverändertem Krankheitsbild, zweimal vom städtischen Gesundheitsamt untersucht, welches nie zu ähnlichen Ergebnissen kam wie die DRV.

3. Mögliche Motive des Fremdgutachters:
Der Fremdgutachter scheint größtenteils von Gutachten zu leben (habe jedesmal, wenn ich in der Praxis war, zu begutachtende Patienten gesehen und auch im Internet entsprechendes gelesen). Daneben befindet er sich in unmittelbarer Nähe zu meiner Dienststelle, so dass ich davon ausgehe, dass einige Beschäftigte meiner Dienststelle dort Patienten sein könnten. Von einem Beschäftigten aus meinem direkten Umfeld weiß ich dies sicher. Wenn der Arzt Gutachten im Sinne des Auftraggebers erstellt, könnte er sich erhoffen, auch weiterhin mit Gutachten beauftragt zu werden.

Ich weiß nicht, ob und inwieweit die aufgeführten Motive bei den Beteiligten tatsächlich zutreffen. Wenn ich mir jedoch auf der einen Seite das Beauftragungsschreiben und die beiden Gutachten ansehe, und auf der anderen Seite die tatsächlichen Untersuchungsergebnisse und ärztlichen Vorbefunden damit vergleiche, dürfte es nicht verwundern, dass man hier entsprechende Motive zumindest vermutet.

Die Vorbefunde sind in diesem Zusammenhang nur Hilfskriterien. Es ist jedoch eine Tatsache, dass die dokumentierten Untersuchungsergebnisse (s. o.: alle Testergebnisse liegen zum Beispiel in absoluten Normbereich) nicht mit den Gutachten in Einklang zu bringen sind.
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tiefenseer
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Re: Anfechtung Gutachten

Beitrag von tiefenseer »

Emma61 hat geschrieben:Vielleicht noch einige Worte zum Gutachterwesen:
Ein Gutachter bekommt den Auftrag, einen Patienten zu untersuchen. Für diese Untersuchung wird er nicht schlecht entlohnt.
Ein GA bekommt zwischen 1.500 und 3.500 Euro (kann nach oben hin auch wesentlich mehr sein).
Ein niedergelassener Arzt muß etwa 100 bis 150 Patienten behandeln bis er auf diese (Mindest)Summe kommt.

Im Verlauf meiner medizinsichern Begutachtungen lagen mir Rechnungen vor, die bis zu 3.500 Euro gingen.

Für einen versierten Sachverständigen ist das sehr schnell verdienstes Geld.
Wenn er denn auch noch solche Auftraggeber, wie den öffentlichen Dienst/Versicherungen hat, dann kann das bei auftraggeberfreundlichen GA schnell zu einer dauerhaften lukrativen Zusatzeinnahme führen.

--->Silencium
Deine Ausführungen in allen Ehren...mit Blue Ice Ultra stößt Du an einen unverbesserlichen, deren eigene Meinung (auch wenn sie nachweislich falsch ist) größere Bedeutung hat als jeglicher Tatsachenbeweis.

--->Blue Ice Ultra
Du hast geschrieben: ...Naja Deine Posts klingen eher nach Bild-Zeitung, CSI oder Akte X...

Dem kann ich ohne Einschränkungen zustimmen.
Jedoch nicht was Emma geschrieben hat sondern das was da von Dir zu Tage kam...soviel gequirlte geistiger Erguss...oooh Mann...
mir unerklärlich, wie man so viel unfriede stiftet...und...scheinbar ist LESEN & VERSTEHEN nicht gerade Deine starke Seite, dann hättest Du Dir Deine Kommentierungen ersparen können...

Emma schrieb zu ihrer Aufzählung:
Entschuldigt bitte meine Polemik, aber aus meiner Sicht liegt es nicht zuletzt an derart eindimensional und klischeehaft denkenden Menschen, dass solche Dinge, wie sie mir passiert sind, überhaupt vorkommen können.

Schönen Abend noch
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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Re: Anfechtung Gutachten

Beitrag von Emma61 »

Torquemada hat geschrieben:
Emma61 hat geschrieben:
Aufgrund der geschilderten neuesten Erkenntnisse habe ich mittlerweile auch den externen Gutachter nach Paragraph 278 StGB angezeigt.
Klar.
Sollte dein Post ironisch gemeint sein, möchte ich dazu folgendes sagen:
Wie würdest du reagieren, wenn zwei dir völlig fremde Ärzte, von denen dich einer lediglich 8 Minuten, der andere gar nicht gesehen hat, offensichtlich falsche Gutachten über dich erstellen würden, die deine Existenz bedrohen?

Ein anderes Gutachten des DRV-Arztes wurde vor kurzem vom Gericht abgeschmettert. Dies hat ihn offensichtlich überhaupt nicht beeindruckt, weil er schon ganz kurze Zeit danach wieder ein falsches Gutachten in einem ganz ähnlich gelagerten Fall erstellt hat.

Der andere Gutachter hat aller Wahrscheinlichkeit nach aus finanzieller Gier, wenn nicht aus noch niedrigeren Motiven, gehandelt.

Ich bin davon überzeugt, dass man hier ein ganz klares Zeichen setzen muss, um weitere Betroffene vor solchen Gutachtern zu schützen.
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tiefenseer
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Re: Anfechtung Gutachten

Beitrag von tiefenseer »

Hallo Emma61,
Hallo @,

Deine Erklärungen/Rechtfertigungen und die (Fall-)Beispiele verhallen hier...das ist nicht der Ort, wo Du Zuspruch für Deine Sache finden wirst.

Stell Dir vor Du sollst einem Blinden erklären wie wunderschön eine Sommerwiese aussieht...so sehr sich der Blinde bemüht, er wird sie niemals so sehen können wie Du...

So ähnlich ist das auch hier...nur mit einem wesentlichen Unterschied...hier bemüht man sich nicht (bis auf ganz wenige Ausnahmen)Dich zu verstehen...ich wünsche niemamden das "unendliche" Procerdere mit medizinischen Sachständigen,die über die Zukunft eines gesundheitliche angeschlagenen Menschen urteilen sollen, deren heuchlischen Erklärungen und den so absurden Begründungen...was nicht ist...kann nicht sein...und viele Juristen fallen darauf rein.

Was ich mir aber wünsche, das ist, dass solche vehemden ABLEHNER/BAGATELLISIERER/VERHARMLOSER/SPRÜCHEKLOPFER, wenn sie denn selbst in diese Situation gelangen mit voller Härte des realen Lebens mental verprügelt werden...und... sich dann an diesen Zeilen erinnern...
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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tiefenseer
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Re: Anfechtung Gutachten

Beitrag von tiefenseer »

Nachtrag:

An alle ABLEHNER/BAGATELLISIERER/VERHARMLOSER/SPRÜCHEKLOPFER....

Gestern verstarb ein großartiger Mensch, der einmal sagte:
"Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann."

Richard v. Weizsäcker
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Re: Anfechtung Gutachten

Beitrag von Emma61 »

Hallo tiefenseer,

vielen Dank für deine freundlichen Worte!

Ich weiß, dass viele der Dummschwätzer und Ignoranten hier wahrscheinlich unverbesserlich sind. Trotzdem regt mich das ziemlich auf, weil es genau das widerspiegelt, was ich seit Jahren im Dienst erlebe.

Ich habe zwar (zu Recht) einen Schwerbehindertenausweis, fühle mich aber eigentlich nicht behindert. Ich empfinde es eher so, dass ich behindert werde. Ich leide an einer unheilbaren chronischen neurologischen Erkrankung, die vor circa fünf Jahren diagnostiziert wurde. Bei einem Klinikaufenthalt vor circa vier Jahren in einer entsprechenden Spezialklinik stellte ich fest, dass viele der anderen Patienten bedeutend jünger sind als ich und bedeutend schwerer von der Krankheit betroffen sind. Meine Kinder sind erwachsen und leben selbstständig, und ich habe vieles von dem, was ich im Leben machen wollte, verwirklichen können. Dadurch, dass es viele moderne Therapien und Medikamente gibt, und weil ich energisch gegen die Krankheit kämpfe, konnte ich ein Fortschreiten in den letzten Jahren doch ziemlich reduzieren.

Auch wenn ich an schlechten Tagen nur noch mit dem Rollator laufen kann, so kann ich doch auch oft noch selbstständig laufen. Auch kann ich noch ohne Einschränkungen denken und, wie bereits beschrieben, sind meine Augen nicht betroffen. Ich bin daher dankbar, dass mich die Krankheit nicht mit 20 Jahren, sondern zum Glück erst mit knapp 50 Jahren erwischt hat, und sich, insbesondere im Hinblick auf mein Alter, recht langsam fortentwickelt. Leider weiß man nie, wie sich die Krankheit weiter entwickeln wird. Es kann also wirklich sein, dass ich vor meinem regulären Pensionsalter in den Ruhestand gehen muss. Und wenn es so kommen sollte, so wäre es für mich auch in Ordnung.

Nicht in Ordnung ist es jedoch für mich, dass mein Dienstherr mich seit Jahren diskriminiert und nun versucht, mich auf diese Art und Weise loszuwerden. Zwei Monate nach meiner Diagnosestellung hat mein Dienstherr mir einen Dienstposten, der genau meinen Erfahrungen und Vorkenntnissen entsprach, mit der Begründung entzogen, dass ich für diesen nun nicht mehr geeignet sei, weil ich zum Beispiel keine Dienstreise mehr durchführen könne. Dies ist absoluter Blödsinn, weil ich seitdem etliche Dienstreisen problemlos durchgeführt habe. Daneben habe ich keine körperlich schwere Tätigkeit, sondern arbeite eher auf geistiger Ebene. Bezogen auf meine Tätigkeit bin ich daher im Grunde genommen so gut wie gar nicht eingeschränkt.

Nachdem mein Dienstherr mir den für mich optimalen Dienstposten entzogen hatte, saß ich sieben Monate lang ohne jegliche Beschäftigung in einem abgelegenen Büro. Als ich den örtlichen Integrationsfachdienst eingeschaltet hatte, hat man mir einen Dienstposten zugewiesen, der zu den körperlich anstrengendsten in unserer Behörde gehört, und für den ich keinerlei Vorkenntnisse oder Erfahrungen hatte. Da dieser Dienstposten also in keiner Weise "leidensgerecht" ist, habe ich mich in der Vergangenheit mehrfach auf Dienstposten beworben, die aufgrund der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sehr gut geeignet gewesen wären. In den entsprechenden Auswahlverfahren war ich jedoch angeblich immer unterlegen. Teilweise hat mein Dienstherr Ausschreibungen aufgehoben, wenn ich die einzige Bewerberin war.

Meiner Ansicht nach verübelt es mir der Dienstherr, dass ich trotz meiner "Behinderung" angemessen und sinnvoll beschäftigt werden möchte. Ich werde jedoch auf jeden Fall weiter dafür kämpfen, und mich mit Sicherheit nicht durch ein unrichtiges Gutachten davon abhalten lassen.
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Re: Anfechtung Gutachten

Beitrag von Dipl_Finanzwirt »

@tiefenseer

Ich denke es gibt immer alles. Auch dass ein Gutachter schlampig arbeitet oder ein (vermeintliches Interesse des Auftraggebers berücksichtigt) will ich nicht ausschließen.

Wenn aber "alle gegen einem sind" ist immer die Frage, ob hier wirklich eine Verschwörung vorliegt, oder ein Problem mit der Selbstwarnehmung.

Ebenso ist die Frage, wie man mit so etwas umgeht. Es gibt normale prozessuale Möglichkeiten mit so etwas umzugehen. Wenn aber gleich das sehr "grundsätzliche" angegangen wird (ist auch, wenn Widersprüche mit der offensichtlichen Verfassungswidrigkeit des zugrundeliegenden Gesetzes begründet werden).

Und nochmals: In rechtlichen Dingen ist häufig nicht nur die Frage des "ob" entscheidend, sondern auch die Frage des "wie". Mit einer geschickt formulierten Strafanzeige kann man der StA gewisse Ermittlungsansätze nahelegen, die Weichen Stellen um eine Einstellung wegen Geringfügigkeit zu verhindern und den Grundstein für ein Beschwerde-/Klageerzwingungsverfahren legen. Deswegen ist es sinnvoll so etwas von einem Anwalt schreiben zu lassen - und der hat in der Regel auch ein entsprechendes (Gebühren-) Interesse.

In einem muss ich recht geben, hier ist nicht der richtige Platz, wenn man Streicheleinheiten einsmmeln möchte
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Re: Anfechtung Gutachten

Beitrag von tiefenseer »

Dipl_Finanzwirt hat geschrieben: @tiefenseer
Ich denke es gibt immer alles. Auch dass ein Gutachter schlampig arbeitet oder ein (vermeintliches Interesse des Auftraggebers berücksichtigt) will ich nicht ausschließen.
Hier geschieht genau das, was mich bis ins Mark trifft...Verallgemeinerung...
Ich habe in den vielen Jahren meines Berufes gelernt mich an Fakten zu halten...denn sie sind es, die meine Entscheidungen prägen.

-->Dipl_Finanzwirt
Ohne die tatsächlichen Fakten zu kennen urteilst Du über einen Zustand...das ist gelinde gesagt...für einen gebildeten Menschen...unterste Schublade...

Silencium hat es treffender und allgemeinverständlicher nicht erklären können, was sich in der dem § 278 StGB verbirgt...und doch...werden Fakten in Frage gestellt....

Das Ergebnis sieht dann so aus:
Dipl_Finanzwirt hat geschrieben:Wenn aber "alle gegen einem sind" ist immer die Frage, ob hier wirklich eine Verschwörung vorliegt, oder ein Problem mit der Selbstwarnehmung.
hypothetisch und ohne Sinnhaftigkeit...wer soetwas schreibt/äußert, der gehört m.E. in die Gruppe der Verschwörer und Unruhestifter...oder bist Du ernsthaft in der Lage sachliche Argumente dar zu legen?...sicherlich nicht ohne dem Wissen um die Sache selbst..
Dipl_Finanzwirt hat geschrieben:Und nochmals: In rechtlichen Dingen ist häufig nicht nur die Frage des "ob" entscheidend, sondern auch die Frage des "wie". Mit einer geschickt formulierten Strafanzeige kann man der StA gewisse Ermittlungsansätze nahelegen, die Weichen Stellen um eine Einstellung wegen Geringfügigkeit zu verhindern und den Grundstein für ein Beschwerde-/Klageerzwingungsverfahren legen. Deswegen ist es sinnvoll so etwas von einem Anwalt schreiben zu lassen - und der hat in der Regel auch ein entsprechendes (Gebühren-) Interesse.
Hierzu kann ich nur eines erwidern...Du unterstelltst jedem, der kein Jurist...kein Staatsanwalt.. ist nicht in der Lage wäre eine Strafanzeige so zu formulieren, dass die StA ein berechtigtes Interesse an einer Strafermittlung sieht...hmmm...welch eine Logik...Kopf kratz...

Ein guter RA berät seinen Mandanten so, dass in erster Linie der Mandant davon profitiert.
Ein guter RA greift nicht bei jeder Tätigkeit zur Gebührenliste und hält sie seinem Mandanten unter die Nase.

Gerne möchte ich einen mehrfach zitierten Satz von Emma61 wiederholen:
Entschuldigt bitte meine Polemik, aber aus meiner Sicht liegt es nicht zuletzt an derart eindimensional und klischeehaft denkenden Menschen, dass solche Dinge, wie sie mir passiert sind, überhaupt vorkommen können.

Diesen Eindruck vermittelst Du Dipl_Finanzwirt mit Deinem Beitrag.
Dipl_Finanzwirt hat geschrieben:In einem muss ich recht geben, hier ist nicht der richtige Platz, wenn man Streicheleinheiten einsmmeln möchte
Wie hilfreich sind Kommentare, die zusammengefasst sagen: "tu nicht so...Panikmache...Hysterie...oder gar...Verschwörungstheorie...", die dabei so tun, als wären sie auf echter Menschenkenntnis aufgebaut und genau das wiedergeben, was uns in dieser Leistungsgesellschaft eingebläut wird, von den Eltern über die Ausbilder bis hin zu den Vorgesetzten?
Wann lernt diese Kultur endlich, dass jeder Aspekt menschlicher Geschichten und Befindlichkeiten wertschätzenswert ist?
Dass es einen Grund hat, wenn ein Mensch an seine persönlichen Grenzen gelangt? Und dass es niemandem hilft, diesen Grund der Lächerlichkeit preiszugeben oder gar in Frage zu stellen?

Ist es hier und heute überhaupt noch möglich, Menschen ernst zu nehmen in ihren Befindlichkeiten/Sorgen/Nöten und der Hoffnung auf Hilfe?
Hier geht es sicherlich nicht um den "Empfang von Streichelenheiten".
Manchmal komme ich mir hier vor, wie in einen Kindergarten für Verhaltensgestörte. Emma61 ist hier mit einem Wunsch an Alle herangetreten und wurde vom ersten Augenblick an "Angemacht"..."In Frage gestellt"...
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
Emma61
Beiträge: 46
Registriert: 13. Jan 2015, 23:39
Behörde:

Re: Anfechtung Gutachten

Beitrag von Emma61 »

Vielen Dank für die Unterstützung, tiefenseer!

Die Posts hier werde mich jedoch nicht umbringen. Wenn ich auf "Streicheleinheiten" in einem solchen Forum hier angewiesen wäre, dann wäre es wirklich schlecht um mich bestellt. Zum Glück habe ich dafür jedoch eine tolle Familie und wirklich gute Freunde, die mich sehr unterstützen.

Vielleicht sind einige Leute hier im Forum auch einfach nur zu jung und unerfahren, um zu wissen, dass solche Dinge, wie ich sie geschildert habe, tatsächlich vorkommen. Sie sind vielleicht nicht die Regel, es sind jedoch auch keine absoluten Ausnahmen. Vielleicht kommen die Leute aber auch aus einer Verwaltung, in der es noch etwas menschlicher zugeht.

Der ein oder andere mag vielleicht auch zu den typischen "Mitläufern" gehören. Das sind diejenigen, die genau wissen dass vieles vollkommen falsch läuft, es aber selbst nie wagen würden, dagegen anzugehen. Diese Leute sind meistens auch zu feige, sich zu den Betroffenen zu bekennen, selbst wenn es jahrelang die besten Kollegen waren.

Wie du schon richtig sagst, wacht dieser Kategorie erst auf, wenn sie selbst betroffen ist!
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