Einstellung 01.04.2015 , "Probezeit",Kündigen, Länderwechsel

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Paini85
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Einstellung 01.04.2015 , "Probezeit",Kündigen, Länderwechsel

Beitrag von Paini85 »

Hallo Community.


Ich habe eine Zusage im mD für den 01.04.2015 in Brandenburg erhalten, was mich auch total freut.

Hab mich aber parallel in Sachsen beworben ( wäre mir auch lieber). Hab auch da alles bestanden. War auch beim Arzt, da passt auch alles.( Nur noch einen Augenbefund hinschicken)

Das Problem: Sachsen stellt zum 01.09.2015 ein und gibt die Rangliste erst ca. Mitte April frei.( Da läuft die AUsbildung in Brandenburg schon zwei Wochen)
Vielleicht bekommt man ja auch eher eine Information, z.B. Mitte März, so dass ich vor Ausbildungsbeginn noch in Brandenburg absagen kann.

Ich habe Brandenburg erstmal zugesagt, aber könnte ich denn nach zwei Wochen Ausbildung in Brandenburg "kündigen", und ohne weiteres nach Sachsen wechseln? ( Falls ich dann auf der Rangliste stehe)

Es wäre mir halt wichtig zu wissen, da wir im Mai/Juni unser erstes Kind bekommen und in Sachsen wäre es einfacher für meine Frau, wegen restlichen Familienteilen. Wir wohnen und arbeiten zur Zeit noch in NRW ( was das ganze auch nicht begünstigt) und in Brandenburg wäre Sie dann komplett alleine etc. während meiner Ausbildung. Und wir bräuchten zwei Wohnungen.

Da ich aber unbedingt Polizist werden möchte weiß ich grad nicht was ich tun soll.
Weil Brandenburg sagt wenn ich die Ausbildung angefangen habe, lassen Sie mich nicht mehr gehen. Und Sachsen gibt kaum Infos die mir weiterhelfen, außer das ich warten soll und selber wissen muss was ich tue.

Hab ich eine sogenannte "Probezeit" wo beiderseits "gekündigt" werden kann ohne das ich Bezüge zurück zahlen muss. Gibt es eine sogenannte "Sperrzeit" zwischen den Ländern?

Ich hoffe ich konnte Euch mein Problem etwas näher bringen und jemand könnte mir da helfen.




Danke euch schonmal im Voraus!!!
herr b
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Re: Einstellung 01.04.2015 , "Probezeit",Kündigen, Länderwec

Beitrag von herr b »

Meine Meinung:
Du fängst in Brandenburg an und bekommst deine Urkunde zum Beamten auf Widerruf.
Wenn die Ausbildung in Sachsen los geht fängst du dort an und bekommst dann dort
deine Urkunde zum beamten auf Widerruf ausgehändigt.
Kraft Gesetz bist du in Brandenburg raus denn du hast eine neue Urkunde in einem
neuen Bundesland angenommen.
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
Paini85
Beiträge: 4
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Re: Einstellung 01.04.2015 , "Probezeit",Kündigen, Länderwec

Beitrag von Paini85 »

Hallo herr b

Danke für die Antwort. Das geht auch so ohne weiteres?
Oder kommtda noch was nach?
herr b
Beiträge: 308
Registriert: 27. Jul 2014, 19:11
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Re: Einstellung 01.04.2015 , "Probezeit",Kündigen, Länderwec

Beitrag von herr b »

In NRW ist es so das wenn die Leute den Anwärtersonderzuschlag bezogen haben
diesen dann auch wieder zurück zahlen müssen. Allerdings kann man auf den
Anwärtersonderzuschlag auch verzichten. Tut man das kann er auch nicht zurück
gefordert werden.
Ob es in Brandenburg einen Anwärtersonderzuschlag gibt weiss ich nicht. Sollte
das der Fall sein kannst du ja drauf verzichten oder du nimmst das Geld und
packst es an die Seite. Dann kannst du ihn problemlos zurück zahlen wenn du
in Sachsen anfängst.
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
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