Gilt man als Beamter auf Probe als unbefristet Beschäftigter?
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Gilt man als Beamter auf Probe als unbefristet Beschäftigter?
Erst einmal ein herzliches "Hallo" an die Forenmitglieder. Bislang war ich nur lesender Gast, aber das soll sich nun ändern
Gegenwärtig stelle ich mir die Frage, ob man als Beamter auf Probe (zur späteren Verwendung auf Lebenszeit) als unbefristet Beschäftigter gilt.
Nach meinem Kenntnisstand kann man als Beamter auf Probe nur entlassen werden. Die Entlassung kann u.a. durch die Verbeamtung auf Lebenszeit oder aus Gründen der „Nichtbewährung“ erfolgen. Einen Zeitpunkt der Entlassung zu einem bestimmten Datum gibt es nicht, sondern lediglich die regelhafte Dauer der Probezeit von drei Jahren, die aber problemlos verkürzt oder verlängert werden kann (auf bis zu fünf Jahre).
Im Vergleich ist bei einem befristeten Arbeitsvertrag keine ordentliche Kündigung vorgesehen, sondern nur eine Zeit- und/oder Zweckbefristung. Bspw. ist bei Ablauf der Zeit keine Kündigung notwendig. Im Beamtenverhältnis auf Probe ist hingegen die Entlassung notwendig, um das Dienstverhältnis aufzulösen.
Dieser Kenntnisstand lässt vermuten, dass man als Beamter auf Probe (zur späteren Verwendung auf Lebenszeit) als unbefristet Beschäftigter gilt. Kann das jemand bestätigen oder ggf. auch mit einem Urteil belegen oder widerlegen?
Ich danke vielmals für die Mühe und Unterstützung.
Carsten
Gegenwärtig stelle ich mir die Frage, ob man als Beamter auf Probe (zur späteren Verwendung auf Lebenszeit) als unbefristet Beschäftigter gilt.
Nach meinem Kenntnisstand kann man als Beamter auf Probe nur entlassen werden. Die Entlassung kann u.a. durch die Verbeamtung auf Lebenszeit oder aus Gründen der „Nichtbewährung“ erfolgen. Einen Zeitpunkt der Entlassung zu einem bestimmten Datum gibt es nicht, sondern lediglich die regelhafte Dauer der Probezeit von drei Jahren, die aber problemlos verkürzt oder verlängert werden kann (auf bis zu fünf Jahre).
Im Vergleich ist bei einem befristeten Arbeitsvertrag keine ordentliche Kündigung vorgesehen, sondern nur eine Zeit- und/oder Zweckbefristung. Bspw. ist bei Ablauf der Zeit keine Kündigung notwendig. Im Beamtenverhältnis auf Probe ist hingegen die Entlassung notwendig, um das Dienstverhältnis aufzulösen.
Dieser Kenntnisstand lässt vermuten, dass man als Beamter auf Probe (zur späteren Verwendung auf Lebenszeit) als unbefristet Beschäftigter gilt. Kann das jemand bestätigen oder ggf. auch mit einem Urteil belegen oder widerlegen?
Ich danke vielmals für die Mühe und Unterstützung.
Carsten
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Re: Gilt man als Beamter auf Probe als unbefristet Beschäftigter?
Habe keine Urteile oder sonstige Belege, spreche nur aus Erfahrung: BaP sind in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis. Die Zeit der Probe ist nicht als Frist zu verstehen. Die Urkunde wird ja deshalb auch ohne ein Enddatum ausgestellt.
Re: Gilt man als Beamter auf Probe als unbefristet Beschäftigter?
Das ist eine Ernennung und keine Entlassung.Carschti84 hat geschrieben: ↑21. Aug 2018, 10:09 Nach meinem Kenntnisstand kann man als Beamter auf Probe nur entlassen werden. Die Entlassung kann u.a. durch die Verbeamtung auf Lebenszeit ... erfolgen
Beamte stehen in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis und keinem Beschäftigungsverhältnis.
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Re: Gilt man als Beamter auf Probe als unbefristet Beschäftigter?
Danke für die bisherigen Antworten.GFunkt hat geschrieben: ↑21. Aug 2018, 10:38Das ist eine Ernennung und keine Entlassung.Carschti84 hat geschrieben: ↑21. Aug 2018, 10:09 Nach meinem Kenntnisstand kann man als Beamter auf Probe nur entlassen werden. Die Entlassung kann u.a. durch die Verbeamtung auf Lebenszeit ... erfolgen
Beamte stehen in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis und keinem Beschäftigungsverhältnis.
Trotzdem muss ich auf die Antwort von GFunkt eingehen.
Man wird sehr wohl bei der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit als Beamter auf Probe entlassen (vgl. Paragraph 31 BBG).
Ich befürchte, dass die Diskussion über die Begrifflichkeit "Beschäftigungsverhältnis" nicht zur Beantwortung meiner Frage beitragen könnte, dennoch möchte ich mich für die Info bedanken.
Zuletzt geändert von Carschti84 am 21. Aug 2018, 11:31, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Gilt man als Beamter auf Probe als unbefristet Beschäftigter?
Nein. Einschlägig ist § 8 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG bzw. § 10 Abs. 1 Nr. 2 BBG, es wäre die Umwandlung des Beamtenverhältnisses (auf Probe) in ein solches anderer Art (auf Lebenszeit).
Auf was wollen Sie mit Ihrer Frage eigentlich hinaus?
Auf was wollen Sie mit Ihrer Frage eigentlich hinaus?
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Re: Gilt man als Beamter auf Probe als unbefristet Beschäftigter?
Es geht mir um eine grundsätzliche Klärung, ob ein Beamter auf Probe als unbefristet Beschäftiger gilt.
Ferner könnte dies private Angelegenheiten, bspw. die Kreditwürdigkeit, beeinflussen. Eine Klärung zur Kreditwürdigkeit möchte ich aber nicht erwirken, sondern nur eine Beantwortung der grundsätzlichen Frage.
Erstmal vielen Dank für Ihr Engagement!
Ferner könnte dies private Angelegenheiten, bspw. die Kreditwürdigkeit, beeinflussen. Eine Klärung zur Kreditwürdigkeit möchte ich aber nicht erwirken, sondern nur eine Beantwortung der grundsätzlichen Frage.
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Re: Gilt man als Beamter auf Probe als unbefristet Beschäftigter?
Gegenüber wem? Verlobte, Schufa, Vermieter ? Bank ???Carschti84 hat geschrieben: ↑21. Aug 2018, 12:23 Es geht mir um eine grundsätzliche Klärung, ob ein Beamter auf Probe als unbefristet Beschäftiger gilt.
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Re: Gilt man als Beamter auf Probe als unbefristet Beschäftigter?
Gegenüber dem Dienstherrn und gegenüber der Bank, um konkret zu werden.
Sieht der Dienstherr einen Beamten auf Probe als unbefristet Beschäftigten an? Das hat bspw. Relevanz in Ausschreibungen, welche an unbefristet Beschäftige gerichtet sind.
Wie sieht es bei der Bank aus bezüglich einer Kreditvergabe für den Hausbau.
Sieht der Dienstherr einen Beamten auf Probe als unbefristet Beschäftigten an? Das hat bspw. Relevanz in Ausschreibungen, welche an unbefristet Beschäftige gerichtet sind.
Wie sieht es bei der Bank aus bezüglich einer Kreditvergabe für den Hausbau.
Re: Gilt man als Beamter auf Probe als unbefristet Beschäftigter?
Die Probezeit ist doch für die Feststellung abzuleisten, ob der Beamte nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung sich für die Aufgaben seiner Laufbahn bewährt. Die zu erfüllenden Kriterien eines Bewerbers bei einer Stellenausschreibung kann nach meiner Meinung der Dienstherr festlegen, auch an welchen Bewerberkreis sich diese richtet. Ich kann mir vorstellen, dass BaP schon deshalb bei einer Stellenausschreibung nicht berücksichtigt werden, weil die Probezeit nicht beendet ist und daher die Eignung für die Laufbahn noch nicht festgestellt ist. Das hat aber doch nichts damit zu tun, ob ein BaP unbefristet „beschäftigt“ ist oder nicht.Carschti84 hat geschrieben: ↑21. Aug 2018, 12:57 Gegenüber dem Dienstherrn und gegenüber der Bank, um konkret zu werden.
Sieht der Dienstherr einen Beamten auf Probe als unbefristet Beschäftigten an? Das hat bspw. Relevanz in Ausschreibungen, welche an unbefristet Beschäftige gerichtet sind.
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Re: Gilt man als Beamter auf Probe als unbefristet Beschäftigter?
Ok, vielen Dank für die Ausführungen, welche nachvollziehbar dargestellt worden sind.
Dennoch stellt sich mir die Frage, ob ein Beamter auf Probe die "Probezeit" nicht auch ableisten kann, wenn er sich auf eine andere Stelle gleicher Besoldungsstufe in der gleichen Behörde (aber anderer Dienstort) bewirbt, auch wenn die Auschreibung an "unbefristete Beschäftigte" gerichtet ist.
Dennoch stellt sich mir die Frage, ob ein Beamter auf Probe die "Probezeit" nicht auch ableisten kann, wenn er sich auf eine andere Stelle gleicher Besoldungsstufe in der gleichen Behörde (aber anderer Dienstort) bewirbt, auch wenn die Auschreibung an "unbefristete Beschäftigte" gerichtet ist.
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Re: Gilt man als Beamter auf Probe als unbefristet Beschäftigter?
...wenn der Dienstherr das auch so möchte ist alles möglich,aber aus eigener Erfahrung kann ich sagen das der Dienstposten wo ich 6 Monate BAP war auch der Dienstposten als BAL sein musste.Carschti84 hat geschrieben: ↑21. Aug 2018, 13:54 Dennoch stellt sich mir die Frage, ob ein Beamter auf Probe die "Probezeit" nicht auch innerhalb einer Behörde ableisten kann, wenn er sich auf eine andere Stelle gleicher Besoldungsstufe auch im gleichen Amt bewirbt.
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...
Re: Gilt man als Beamter auf Probe als unbefristet Beschäftigter?
Auch in derselben Laufbahn? Gemäß § 28 Abs. 2 BLV (oder entsprechendes Landesrecht) haben sich die Beamtinnen und Beamten in der Probezeit in vollem Umfang bewährt, wenn sie nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung wechselnde Anforderungen ihrer Laufbahn erfüllen können. Während der Probezeit sind sie in mindestens zwei Verwendungsbereichen einzusetzen, wenn nicht dienstliche Gründe entgegenstehen (vgl. § 28 Abs. 3 BLV oder entsprechendes Landesrecht).Carschti84 hat geschrieben: ↑21. Aug 2018, 13:54 Dennoch stellt sich mir die Frage, ob ein Beamter auf Probe die "Probezeit" nicht auch ableisten kann, wenn er sich auf eine andere Stelle gleicher Besoldungsstufe in der gleichen Behörde (aber anderer Dienstort) bewirbt, auch wenn die Auschreibung an "unbefristete Beschäftigte" gerichtet ist.
Die Formulierung einer Ausschreibung an "unbefristet Beschäftigte" klingt für mich erst mal nicht nach einer Stelle für Beamte, sondern für Tarifbeschäftigte. Und "unbefristet Beschäftigte" dürfte wohl auch nur ein Kriterium neben anderen sein, die auch erfüllt werden müssen.
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Re: Gilt man als Beamter auf Probe als unbefristet Beschäftigter?
Ich habe das Gefühl, dass wir einer Antwort sehr nahe sind.
Ja, es betrifft auch die gleiche Laufbahn.
Als Voraussetzungen wird erwartet:
Unbefristet Beschäftigter mit der Befähigung für die Laufbahngruppe 1 im allgemeinen Verwaltungsdienst
Keine weiteren Anforderungen, die erwartet werden.
Die erforderliche Laufbahnbefähigung des Beamten auf Probe wurde durch einen vorangegangen anderthalbjährigen Vorbereitungsdienst mit Abschlussprüfung erworben.
Ja, es betrifft auch die gleiche Laufbahn.
Als Voraussetzungen wird erwartet:
Unbefristet Beschäftigter mit der Befähigung für die Laufbahngruppe 1 im allgemeinen Verwaltungsdienst
Keine weiteren Anforderungen, die erwartet werden.
Die erforderliche Laufbahnbefähigung des Beamten auf Probe wurde durch einen vorangegangen anderthalbjährigen Vorbereitungsdienst mit Abschlussprüfung erworben.
Re: Gilt man als Beamter auf Probe als unbefristet Beschäftigter?
Ja und haben Sie sich schon beworben? Falls eine Absage kam, habe ich das Gefühl, dass die Antwort schon gepostet wurde:
Ruheständler hat geschrieben: ↑21. Aug 2018, 13:59 ...wenn der Dienstherr das auch so möchte ist alles möglich, ...Gruß vom Ruheständler
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Re: Gilt man als Beamter auf Probe als unbefristet Beschäftigter?
Nein, habe mich noch nicht beworben, da ich zuvor die Fragestellung des grundsätzlichen Vorhandenseins einer Befristung im Beamtenverhältnis auf Probe (egal wie formuliert) geklärt haben wollte.