Gilt man als Beamter auf Probe als unbefristet Beschäftigter?

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Carschti84
Beiträge: 7
Registriert: 21. Aug 2018, 10:05
Behörde:

Gilt man als Beamter auf Probe als unbefristet Beschäftigter?

Beitrag von Carschti84 »

Erst einmal ein herzliches "Hallo" an die Forenmitglieder. Bislang war ich nur lesender Gast, aber das soll sich nun ändern ;)

Gegenwärtig stelle ich mir die Frage, ob man als Beamter auf Probe (zur späteren Verwendung auf Lebenszeit) als unbefristet Beschäftigter gilt.

Nach meinem Kenntnisstand kann man als Beamter auf Probe nur entlassen werden. Die Entlassung kann u.a. durch die Verbeamtung auf Lebenszeit oder aus Gründen der „Nichtbewährung“ erfolgen. Einen Zeitpunkt der Entlassung zu einem bestimmten Datum gibt es nicht, sondern lediglich die regelhafte Dauer der Probezeit von drei Jahren, die aber problemlos verkürzt oder verlängert werden kann (auf bis zu fünf Jahre).

Im Vergleich ist bei einem befristeten Arbeitsvertrag keine ordentliche Kündigung vorgesehen, sondern nur eine Zeit- und/oder Zweckbefristung. Bspw. ist bei Ablauf der Zeit keine Kündigung notwendig. Im Beamtenverhältnis auf Probe ist hingegen die Entlassung notwendig, um das Dienstverhältnis aufzulösen.

Dieser Kenntnisstand lässt vermuten, dass man als Beamter auf Probe (zur späteren Verwendung auf Lebenszeit) als unbefristet Beschäftigter gilt. Kann das jemand bestätigen oder ggf. auch mit einem Urteil belegen oder widerlegen?

Ich danke vielmals für die Mühe und Unterstützung.

Carsten
bettelmusikant
Beiträge: 62
Registriert: 6. Sep 2016, 16:53
Behörde:

Re: Gilt man als Beamter auf Probe als unbefristet Beschäftigter?

Beitrag von bettelmusikant »

Habe keine Urteile oder sonstige Belege, spreche nur aus Erfahrung: BaP sind in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis. Die Zeit der Probe ist nicht als Frist zu verstehen. Die Urkunde wird ja deshalb auch ohne ein Enddatum ausgestellt.
GFunkt
Beiträge: 343
Registriert: 29. Nov 2016, 18:38
Behörde:

Re: Gilt man als Beamter auf Probe als unbefristet Beschäftigter?

Beitrag von GFunkt »

Carschti84 hat geschrieben: 21. Aug 2018, 10:09 Nach meinem Kenntnisstand kann man als Beamter auf Probe nur entlassen werden. Die Entlassung kann u.a. durch die Verbeamtung auf Lebenszeit ... erfolgen
Das ist eine Ernennung und keine Entlassung.
Beamte stehen in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis und keinem Beschäftigungsverhältnis.
Carschti84
Beiträge: 7
Registriert: 21. Aug 2018, 10:05
Behörde:

Re: Gilt man als Beamter auf Probe als unbefristet Beschäftigter?

Beitrag von Carschti84 »

GFunkt hat geschrieben: 21. Aug 2018, 10:38
Carschti84 hat geschrieben: 21. Aug 2018, 10:09 Nach meinem Kenntnisstand kann man als Beamter auf Probe nur entlassen werden. Die Entlassung kann u.a. durch die Verbeamtung auf Lebenszeit ... erfolgen
Das ist eine Ernennung und keine Entlassung.
Beamte stehen in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis und keinem Beschäftigungsverhältnis.
Danke für die bisherigen Antworten.

Trotzdem muss ich auf die Antwort von GFunkt eingehen.

Man wird sehr wohl bei der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit als Beamter auf Probe entlassen (vgl. Paragraph 31 BBG).

Ich befürchte, dass die Diskussion über die Begrifflichkeit "Beschäftigungsverhältnis" nicht zur Beantwortung meiner Frage beitragen könnte, dennoch möchte ich mich für die Info bedanken.
Zuletzt geändert von Carschti84 am 21. Aug 2018, 11:31, insgesamt 1-mal geändert.
GFunkt
Beiträge: 343
Registriert: 29. Nov 2016, 18:38
Behörde:

Re: Gilt man als Beamter auf Probe als unbefristet Beschäftigter?

Beitrag von GFunkt »

Nein. Einschlägig ist § 8 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG bzw. § 10 Abs. 1 Nr. 2 BBG, es wäre die Umwandlung des Beamtenverhältnisses (auf Probe) in ein solches anderer Art (auf Lebenszeit).
Auf was wollen Sie mit Ihrer Frage eigentlich hinaus?
Carschti84
Beiträge: 7
Registriert: 21. Aug 2018, 10:05
Behörde:

Re: Gilt man als Beamter auf Probe als unbefristet Beschäftigter?

Beitrag von Carschti84 »

Es geht mir um eine grundsätzliche Klärung, ob ein Beamter auf Probe als unbefristet Beschäftiger gilt.

Ferner könnte dies private Angelegenheiten, bspw. die Kreditwürdigkeit, beeinflussen. Eine Klärung zur Kreditwürdigkeit möchte ich aber nicht erwirken, sondern nur eine Beantwortung der grundsätzlichen Frage.

Erstmal vielen Dank für Ihr Engagement!
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Gilt man als Beamter auf Probe als unbefristet Beschäftigter?

Beitrag von Torquemada »

Carschti84 hat geschrieben: 21. Aug 2018, 12:23 Es geht mir um eine grundsätzliche Klärung, ob ein Beamter auf Probe als unbefristet Beschäftiger gilt.

Gegenüber wem? Verlobte, Schufa, Vermieter ? Bank ???
Carschti84
Beiträge: 7
Registriert: 21. Aug 2018, 10:05
Behörde:

Re: Gilt man als Beamter auf Probe als unbefristet Beschäftigter?

Beitrag von Carschti84 »

Gegenüber dem Dienstherrn und gegenüber der Bank, um konkret zu werden.

Sieht der Dienstherr einen Beamten auf Probe als unbefristet Beschäftigten an? Das hat bspw. Relevanz in Ausschreibungen, welche an unbefristet Beschäftige gerichtet sind.

Wie sieht es bei der Bank aus bezüglich einer Kreditvergabe für den Hausbau.
GFunkt
Beiträge: 343
Registriert: 29. Nov 2016, 18:38
Behörde:

Re: Gilt man als Beamter auf Probe als unbefristet Beschäftigter?

Beitrag von GFunkt »

Carschti84 hat geschrieben: 21. Aug 2018, 12:57 Gegenüber dem Dienstherrn und gegenüber der Bank, um konkret zu werden.

Sieht der Dienstherr einen Beamten auf Probe als unbefristet Beschäftigten an? Das hat bspw. Relevanz in Ausschreibungen, welche an unbefristet Beschäftige gerichtet sind.
Die Probezeit ist doch für die Feststellung abzuleisten, ob der Beamte nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung sich für die Aufgaben seiner Laufbahn bewährt. Die zu erfüllenden Kriterien eines Bewerbers bei einer Stellenausschreibung kann nach meiner Meinung der Dienstherr festlegen, auch an welchen Bewerberkreis sich diese richtet. Ich kann mir vorstellen, dass BaP schon deshalb bei einer Stellenausschreibung nicht berücksichtigt werden, weil die Probezeit nicht beendet ist und daher die Eignung für die Laufbahn noch nicht festgestellt ist. Das hat aber doch nichts damit zu tun, ob ein BaP unbefristet „beschäftigt“ ist oder nicht.
Carschti84
Beiträge: 7
Registriert: 21. Aug 2018, 10:05
Behörde:

Re: Gilt man als Beamter auf Probe als unbefristet Beschäftigter?

Beitrag von Carschti84 »

Ok, vielen Dank für die Ausführungen, welche nachvollziehbar dargestellt worden sind.

Dennoch stellt sich mir die Frage, ob ein Beamter auf Probe die "Probezeit" nicht auch ableisten kann, wenn er sich auf eine andere Stelle gleicher Besoldungsstufe in der gleichen Behörde (aber anderer Dienstort) bewirbt, auch wenn die Auschreibung an "unbefristete Beschäftigte" gerichtet ist.
Benutzeravatar
Ruheständler
Beiträge: 851
Registriert: 17. Jul 2013, 22:24
Behörde: Zufluchtsort für häusliche Anlässe...
Geschlecht:

Re: Gilt man als Beamter auf Probe als unbefristet Beschäftigter?

Beitrag von Ruheständler »

Carschti84 hat geschrieben: 21. Aug 2018, 13:54 Dennoch stellt sich mir die Frage, ob ein Beamter auf Probe die "Probezeit" nicht auch innerhalb einer Behörde ableisten kann, wenn er sich auf eine andere Stelle gleicher Besoldungsstufe auch im gleichen Amt bewirbt.
...wenn der Dienstherr das auch so möchte ist alles möglich,aber aus eigener Erfahrung kann ich sagen das der Dienstposten wo ich 6 Monate BAP war auch der Dienstposten als BAL sein musste.
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
GFunkt
Beiträge: 343
Registriert: 29. Nov 2016, 18:38
Behörde:

Re: Gilt man als Beamter auf Probe als unbefristet Beschäftigter?

Beitrag von GFunkt »

Carschti84 hat geschrieben: 21. Aug 2018, 13:54 Dennoch stellt sich mir die Frage, ob ein Beamter auf Probe die "Probezeit" nicht auch ableisten kann, wenn er sich auf eine andere Stelle gleicher Besoldungsstufe in der gleichen Behörde (aber anderer Dienstort) bewirbt, auch wenn die Auschreibung an "unbefristete Beschäftigte" gerichtet ist.
Auch in derselben Laufbahn? Gemäß § 28 Abs. 2 BLV (oder entsprechendes Landesrecht) haben sich die Beamtinnen und Beamten in der Probezeit in vollem Umfang bewährt, wenn sie nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung wechselnde Anforderungen ihrer Laufbahn erfüllen können. Während der Probezeit sind sie in mindestens zwei Verwendungsbereichen einzusetzen, wenn nicht dienstliche Gründe entgegenstehen (vgl. § 28 Abs. 3 BLV oder entsprechendes Landesrecht).

Die Formulierung einer Ausschreibung an "unbefristet Beschäftigte" klingt für mich erst mal nicht nach einer Stelle für Beamte, sondern für Tarifbeschäftigte. Und "unbefristet Beschäftigte" dürfte wohl auch nur ein Kriterium neben anderen sein, die auch erfüllt werden müssen.
Carschti84
Beiträge: 7
Registriert: 21. Aug 2018, 10:05
Behörde:

Re: Gilt man als Beamter auf Probe als unbefristet Beschäftigter?

Beitrag von Carschti84 »

Ich habe das Gefühl, dass wir einer Antwort sehr nahe sind.

Ja, es betrifft auch die gleiche Laufbahn.

Als Voraussetzungen wird erwartet:
Unbefristet Beschäftigter mit der Befähigung für die Laufbahngruppe 1 im allgemeinen Verwaltungsdienst

Keine weiteren Anforderungen, die erwartet werden.

Die erforderliche Laufbahnbefähigung des Beamten auf Probe wurde durch einen vorangegangen anderthalbjährigen Vorbereitungsdienst mit Abschlussprüfung erworben.
GFunkt
Beiträge: 343
Registriert: 29. Nov 2016, 18:38
Behörde:

Re: Gilt man als Beamter auf Probe als unbefristet Beschäftigter?

Beitrag von GFunkt »

Ja und haben Sie sich schon beworben? Falls eine Absage kam, habe ich das Gefühl, dass die Antwort schon gepostet wurde:
Ruheständler hat geschrieben: 21. Aug 2018, 13:59 ...wenn der Dienstherr das auch so möchte ist alles möglich, ...Gruß vom Ruheständler
Carschti84
Beiträge: 7
Registriert: 21. Aug 2018, 10:05
Behörde:

Re: Gilt man als Beamter auf Probe als unbefristet Beschäftigter?

Beitrag von Carschti84 »

Nein, habe mich noch nicht beworben, da ich zuvor die Fragestellung des grundsätzlichen Vorhandenseins einer Befristung im Beamtenverhältnis auf Probe (egal wie formuliert) geklärt haben wollte.
Antworten