Reaktivierung in andere Laufbahn

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Baumschubser
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Reaktivierung in andere Laufbahn

Beitrag von Baumschubser »

Ich hatte gerade eine Unterhaltung mit einem frühpensionierten Kollegen und hab dazu mal ein paar Fragen.

Erstmal kurz zur Vorgeschichte:
Er ist Vollzugsbeamter, A7 und aus gesundheitlichen Gründen frühpensioniert. Er hat diese Zeit genutzt, Abi gemacht und Psychologie studiert und seinen Master gemacht. Nun versucht er immer wieder, als Psychologe reaktiviert zu werden. Dass der Dienstherr von dieser Idee nicht sonderlich erbaut ist, wird sicher kaum jemand hinterfragen.

Nun hat er sich auf eine Stelle beworben, die mit dem Zusatz ".... richtet sich ausschließlich an Bedienstete, die in einem befristeten oder unbefristeten Beschäftigungsverhältnis ... stehen" gekennzeichnet ist. Die Ablehnung beinhaltet nur den Satz "...konnte nicht berücksichtigt werden, da Sie sich nicht in einem Beschäftigungsverhältnis befinden."

Meiner Meinung nach ist das formal richtig so, er ist da anderer Meinung, da er zum einen Residenzpflicht hat (dazu kann ich nichts sagen) und zweitens ja nicht unbegrenzt hinzuverdienen darf. Deshalb argumentiert er, dass er ja trotz Frühpension an den Dienstherrn und das Bundesland "gekettet" ist und der Ablehnungsgrund deshalb so nicht sein kann.

Kann da vielleicht jemand für etwas Erhellung sorgen?
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Baumschubser
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Re: Reaktivierung in andere Laufbahn

Beitrag von Baumschubser »

dibedupp hat geschrieben: 7. Aug 2018, 20:45 Frag ihn mal, nach welcher Rechtsgrundlage er denn angeblich die Residenzpflicht haben soll.
Der Punkt hat sich erledigt, er kann es nicht belegen. Also Nonsens.
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Baumschubser
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Re: Reaktivierung in andere Laufbahn

Beitrag von Baumschubser »

Die Ablehnung halte ich ansonsten für absolut rechtmäßig, da er sich eben nicht in einem aktiven Dienstverhältnis befindet und wenn es eine Reaktivierung gibt, dann zunächst nur in die Laufbahn in der er ist bzw. vorher mal war.
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Baumschubser
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Re: Reaktivierung in andere Laufbahn

Beitrag von Baumschubser »

Da hat er eine sehr geschickte Lösung (Ausformulierung seiner Beschwerden) gefunden, dass genau das nicht passiert. Dass der Dienstherr eine Reaktivierung in A13 mit vielleicht baldiger neuer Pensionierung nicht riskiert, erscheint mir sehr logisch. Da lässt man ihn lieber mit A7 im vorzeitigen Ruhestand.
Torquemada
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Re: Reaktivierung in andere Laufbahn

Beitrag von Torquemada »

Das ist ein interessanter Fall. Offenbar hat der Psychologe kein Interesse daran, einfach "normal" zu arbeiten. Das könnte er schließllich deutschlandweit bzw. in der EU. Dann würde eben seine Pension nicht mehr ausgezaht. Sein Gerede von Residenzpflicht zeigt, dass er sich nicht ernsthaft mit der Lage bechäftigt hat.
Vermutlich wird er vom Dienstherrn als Psychofall eingestuft.

Auch ist es möglich, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht in seiner alten Laufbahn reaktiviert werden kann.
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Hauseltr
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Re: Reaktivierung in andere Laufbahn

Beitrag von Hauseltr »

Nun hat er sich auf eine Stelle beworben, die mit dem Zusatz ".... richtet sich ausschließlich an Bedienstete, die in einem befristeten oder unbefristeten Beschäftigungsverhältnis ... stehen"

Geht es hier überhaupt um eine Beschäftigung im Beamtenverhältnis?

Der Begriff des Beschäftigungsverhältnisses ist in Deutschland ein Begriff aus dem Sozialrecht. Ein Beschäftigungsverhältnis (und damit Versicherungspflicht) besteht regelmäßig bei Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind (§ 2 SGB IV), wobei unter Beschäftigung die nichtselbständige Arbeit verstanden wird (§ 7 SGB IV).
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Baumschubser
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Re: Reaktivierung in andere Laufbahn

Beitrag von Baumschubser »

Na es würde je nach Einzelfall als Beamter oder Angestellter weiterbeschäftigt. So denke ich mir das zumindest. Man kann ja kaum von einem verbeamteten Psychologen verlangen, dass er sich auf eine Angestelltenstelle bewirbt, die dann ja auch noch 6 Monate auf Probe wäre. Da müsste man mit dem Klammerbeutel gepudert sein.
GFunkt
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Re: Reaktivierung in andere Laufbahn

Beitrag von GFunkt »

War eingangs nicht die Rede davon, dass er sich im Ruhestand befindet? Also ist er nicht verbeamtet.
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Baumschubser
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Re: Reaktivierung in andere Laufbahn

Beitrag von Baumschubser »

Richtig, er ist im vorzeitigen Ruhestand, deshalb wurde er bei der Stellenausschreibung nicht berücksichtigt.

Die Nachfrage bezog sich aber drauf, dass sich die Stellenanzeige sowohl an Beamte als auch Angestellte richtet. D.h. wäre er derzeit aktiv im Dienst als Beamter im mD, wäre er im Lostopf drin, auch wenn es den Wechsel in eine komplett andre Laufbahn bedeuten würde. Die Anzeige richtet sich aber ebenso an z.B. einen angestellten Polizeipsychologen, der ins Justizressort wechseln möchte. Je nachdem ob man gerade Angestellter oder Beamter ist, bleibt man das dann auch als Psychologe.

Etwas pikant ist aber, dass man ihm bei vergangenen Bewerbungen auf andere derartige Stellen (die sich auch an Leute von draußen gerichtet haben) mal gesagt hat, er könne die Stelle durchaus antreten, allerdings im Angestelltenstatus. Das hat er natürlich abgelehnt, weil klar ist, dass er die Probezeit nicht überlebt hätte und man schon einen Grund gefunden hätte, ihn auf diesem Weg endgültig loszuwerden.
GFunkt
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Re: Reaktivierung in andere Laufbahn

Beitrag von GFunkt »

Baumschubser hat geschrieben: 8. Aug 2018, 17:07 ... D.h. wäre er derzeit aktiv im Dienst als Beamter im mD, wäre er im Lostopf drin ...
Nach meiner Meinung ein typisches aber meistens vollkommen sinnloses "Hätte/Wäre-Argument". Ich behaupte: Wäre er nicht vorzeitig pensioniert worden, hätte er überhaupt keine Zeit gehabt fürs Abi und ein Studium und er wäre schon mangels geforderter Qualifikation nicht zum Zug gekommen.
Das, was Torquemada geschrieben hat, ist auch mein Eindruck.
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Baumschubser
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Re: Reaktivierung in andere Laufbahn

Beitrag von Baumschubser »

Dem widerspreche ich auch gar nicht. Ich halte von solchem Getue auch nur wenig. Dennoch hat mich die rechtliche Seite mal interessiert, weil man sieht wie schnell man solchen Leuten den Wind zumindest teilweise aus den Segeln nehmen kann.
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