Zum nächsten Schuljahr wurde mir die Übernahme vom Tarifangestellten in die Beamtenlaufbahn angeboten. Lehrer wurde ich über den Seiteneinstieg an einer staatlich anerkannten Ersatzschule.
Nach meiner Recherche würde ich zunächst finanzielle Einbußen in Kauf nehmen müssen. Dies ist hierauf zurückzuführen:
Als Tarifangestellter mit E13 Erfahrungsstufe 5 werde ich im Falle der Verbeamtung mit A13 auf die Eingangsstufe zurückgestuft.
Obwohl ich bei A13 Stufe 5 mit 3123,27 € Netto etwas mehr beziehe als bei E13 Stufe 5 (2983,17€), fällt zunächst einmal die Jahressonderzahlung weg, welche Netto ca. 100€/Monat ausmacht. Der größte Negativposten wäre allerdings die PKV. Da ich voraussichtlich nur über die Öffnungsklausel reinkomme, werde ich aufgrund des Risikozuschlags 300-350€/Monat zahlen müssen. Auch die Kostendämpfungspauschale von 300€/a wäre ein zusätzlicher Mehraufwand.
Unterm Strich hätte ich nach Verbeamtung im Vergleich zum Tarifangestelltenverhältnis eine Nettoeinbuße von ca. 300€ im Monat.
Jetzt die entscheidende Frage: Verbeamtung oder nicht? Hab ich etwas übersehen? Sind die Pensionsbezüge wirklich so hoch, dass ich auf 300€ im Monat verzichten soll? Wenn ich diese in ETF-Fonds und Aktien anlegen würde, könnte ich doch locker den Vorteil der Pensionsbezüge ausgleichen?
Verbeamten oder nicht?
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Re: Verbeamten oder nicht?
Hallo,zu diesem Thema wurden schon etliche Sachbeiträge gepostet wie z.B.
viewtopic.php?f=8&t=9414
einfach mal durchlesen...
Gruß vom Ruheständler
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Gruß vom Ruheständler
Zuletzt geändert von Ruheständler am 21. Jun 2018, 16:35, insgesamt 1-mal geändert.
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...
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Re: Verbeamten oder nicht?
Grundsätzlich zweifelhaft....watweisich hat geschrieben: ↑21. Jun 2018, 16:11 Wenn ich diese in ETF-Fonds und Aktien anlegen würde, könnte ich doch locker den Vorteil der Pensionsbezüge ausgleichen?
Der entscheidende Vorteil bei Beamten ist die gegenüber Angestellten inkludierte Dienstunfähigkeitsversicherung. Anders ausgedrückt: wenn du z.B. mit 55 deinen Job als Lehrer aus psychischen Gründen vergessen kannst, fährste du als Pensionär viel besser.