Berechnung Ruhegehalt Versorgungsrechner LBV NRW

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
silberheim
Beiträge: 21
Registriert: 25. Mai 2018, 12:10
Behörde:

Berechnung Ruhegehalt Versorgungsrechner LBV NRW

Beitrag von silberheim »

Hallo,

ich habe die beiden fiktiven Fälle auf der Seite LBV Versorgungs-Berechnung ( http://www.beamtenversorgung.nrw.de/fsiframe.wrkexec) eingegeben.

Fiktiv 1

Aus der mit Hilfe dieses Versorgungsrechners erstellten Berechnung können keine
Rechtsansprüche hergeleitet werden.
Berechnung vom: 18.06.2018
Geburtsdatum: 05.06.1978
Regelaltersgrenze: 30.06.2045
gesetzliche Altersgrenze
Allgemeiner Verwaltungsdienst:
30.06.2045
Versorgungsbeginn
wegen Dienstunfähigkeit:
01.10.2018
Berechnungsformel seit 2012: _______
_________ _ _______
Beginn Ende Schl. Teilzeit Jahre Tage
01.08.2000 30.09.2018 0602 18 61,00
Zurechnungs- zeit: 13 60,33
Summe: 31 121,33
Dienstjahre: 31,33
v.H.-Satz: 56,20
Maßgeblicher Ruhegehaltssatz nach aktuellem Recht: 56,20%

Fiktiv 2

Aus der mit Hilfe dieses Versorgungsrechners erstellten Berechnung können keine
Rechtsansprüche hergeleitet werden.
Berechnung vom: 18.06.2018
Geburtsdatum: 24.09.1961
Regelaltersgrenze: 31.03.2028
gesetzliche Altersgrenze
Allgemeiner Verwaltungsdienst:
31.03.2028
Versorgungsbeginn
wegen Dienstunfähigkeit:
01.10.2018
Berechnungsformel seit 2012: _______
_________ _ _______
Beginn Ende Schl. Teilzeit Jahre Tage
01.08.1993 30.09.2018 0602 25 61,00
Zurechnungs- zeit: 2 0,00
Summe: 27 61,00
Dienstjahre: 27,17
v.H.-Satz: 48,74
Maßgeblicher Ruhegehaltssatz nach aktuellem Recht: 48,74%

( Sorry ich habe versucht die Abstände Beginn Ende Jahre Tage entsprechend zu setzen , aber werden beim senden immer zusammen geschoben hoffe es wird dennoch ersichtlich)

Der Schlüssel 0602 besagt, das beide die ganze Zeit Vollbeschäftigt waren.

Warum stellt sich der jüngere Beamte mit weniger Dienstjahren hier besser ???
mecki111
Beiträge: 73
Registriert: 15. Feb 2017, 07:21
Behörde:

Re: Berechnung Ruhegehalt Versorgungsrechner LBV NRW

Beitrag von mecki111 »

Das ergibt sich doch eindeutig aus den beiden Berechnungen.
Der jüngere Beamte erreicht eine höhere Anzahl von Dienstjahren durch die längere Zurechnungszeit. Multipliziert mit dem Faktor 1,79375 je Dienstjahr erreicht er damit einen höheren Ruhegehaltssatz. Da der ältere Beamte erst mit 32 Jahren Beamter wird, kann er nicht mehr Dienstjahre zurücklegen. Allerdings kann er ggf. seinen Ruhegehaltssatz vorübergehend erhöhen, wenn er min. 5 Jahre Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt hat, die nicht auch ruhegehaltfähige Dienstzeit sind.
silberheim
Beiträge: 21
Registriert: 25. Mai 2018, 12:10
Behörde:

Re: Berechnung Ruhegehalt Versorgungsrechner LBV NRW

Beitrag von silberheim »

mecki111 hat geschrieben: 19. Jun 2018, 07:59 Das ergibt sich doch eindeutig aus den beiden Berechnungen.
Der jüngere Beamte erreicht eine höhere Anzahl von Dienstjahren durch die längere Zurechnungszeit. Multipliziert mit dem Faktor 1,79375 je Dienstjahr erreicht er damit einen höheren Ruhegehaltssatz. Da der ältere Beamte erst mit 32 Jahren Beamter wird, kann er nicht mehr Dienstjahre zurücklegen. Allerdings kann er ggf. seinen Ruhegehaltssatz vorübergehend erhöhen, wenn er min. 5 Jahre Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt hat, die nicht auch ruhegehaltfähige Dienstzeit sind.
Danke erst mal, aber das die Zurechnungszeit höher ist, habe ich gesehen, aber ich verstehe die Logik dahinter nicht.

der jüngere hat weniger Dienstjahre stellt sich aber deutlich besser ?

Wenn für beide auf ein Alter x hochgerechnet würde, aber der Altersunterschied ist 17 Jahre es werden aber nur 4 Jahre Unterschied angerechnet. Somit ist der jüngere bei Zurruhesetzung "fiktiv" 53 der ältere "fiktiv" 59 ?

Wieso könnte der ältere bei 32 Jahre Eintritt nicht mehr Dienstjahre zurücklegen, ist 59 eine neue Altersgrenze ?

Mit dem Ruhegehalterhöhen ist ja ganz schön hat aber doch nix mit dieser Berechnung zu tun. ( es kann ja auch nicht zwingend davon ausgegangen werden, dass jemand der älter ist einen Rentenanspruch hat)

ich verstehe halt nicht wie jemand der am selben Tag wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand tritt mehr Geld bekommen soll, als jemand der mehr Dienstjahre abgeleistet hat. Das wäre doch dann eine Art Altersdiskriminierung ?? Mir fehlt da ein Logikschritt ??
mecki111
Beiträge: 73
Registriert: 15. Feb 2017, 07:21
Behörde:

Re: Berechnung Ruhegehalt Versorgungsrechner LBV NRW

Beitrag von mecki111 »

Die Logik der Zurechnungszeit erschließt sich doch, wenn man den § 15 LBeamtVG NRW einmal liest.
Der ältere Beamte kann nicht mehr Dienstjahre zurücklegen, da er ja zu dem genannten Stichtag wegen DU in den Ruhestand versetzt wird - Logisch?
Ob das im vorliegenden Fall gerecht ist,mag mal dahingestellt bleiben.
Jedenfalls hatte der ältere Beamte die Möglichkeit, vor seiner Verbeamtung bereits eine Altersversorgung aufzubauen.
Gertrud1927
Beiträge: 514
Registriert: 28. Jun 2013, 18:45
Behörde:

Re: Berechnung Ruhegehalt Versorgungsrechner LBV NRW

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Nur webgen Deiner fiktiven Rechnung über das Alter. Bei DU wird die Zurechnungszeit immer bis zum 60 Lj. gerechnet. Es zählt die Zeit immer nur zu 2/3.
.
silberheim
Beiträge: 21
Registriert: 25. Mai 2018, 12:10
Behörde:

Re: Berechnung Ruhegehalt Versorgungsrechner LBV NRW

Beitrag von silberheim »

Allen herzlichen Dank. Ich habe das System soweit verstanden.
Aber finde es dennoch befremdlich.
@mecki111: Kann muss aber nicht und diese zusätzlichen Altersversorgungsbezüge würde/könnte man ja dann auch im Wege einer Anrechnung auf die Ruhestandbezüge erfolgen.
IMHO
silberheim
Beiträge: 21
Registriert: 25. Mai 2018, 12:10
Behörde:

Re: Berechnung Ruhegehalt Versorgungsrechner LBV NRW

Beitrag von silberheim »

Lexus hat geschrieben: 19. Jun 2018, 12:02 Man muss auch immer Gleiches mit Gleichem vergleichen - und nicht jetzt einen Beamten mit dem Einstiegsalter von 20 und einem anderen mit dem Einstiegsalter von 32 Jahren. Dann vergleicht man Äpfel mit Birnen !
Man vergleicht ja auch keinen "normalen" Beamten mit einem Abgeordneten, der viel früher höheren Ansprüche erwirbt als der "normale" Beamte...
Wieso das also wenn ich zb einen rentenversicherungspflichtigen nehme der eine fängt mit 20 an einzuzahlen für 18 Jahre und der andere mit 30 Jahren für 25 Jahre und beide zahlen immer genau den gleichen Rentenversicherungsbetrag, wer bekommt dann die höhere Rente ?

Hier investieren die Personen nur eben kein Geld sondern Zeit, der eine 18 Jahre aktiv und der andere 25 und nur wegen einer fiktiven Berechnung zu 2/3 einer Zurechnungszeit überholt der eine den anderen ?

Wenn beide gleich alt wären der eine würde mit 40 Beamter werden und bis zur Regelaltersgrenze gehen also 27 Jahre z.Zt. der andere würde erst mit 42 anfangen und bis zur Regelaltersgrenze gehen also nur 25 Jahre, da würde ja auch nicht plötzlich der mit der geringeren aktiven Dienstzeit einen höheren Ruhegehaltssatz bekommen.

Ich sehe da keine Äpfel und Birnen! ? ?
silberheim
Beiträge: 21
Registriert: 25. Mai 2018, 12:10
Behörde:

Re: Berechnung Ruhegehalt Versorgungsrechner LBV NRW

Beitrag von silberheim »

@Lexus
Ja Lexus danke, dass du die Rechnung noch mal erklärt hast !
Und danke, dass du sagst das der Gesetzgeber dieses vielleicht gewollt hat !
Und super, dass du bemerkst, dass ich das ungerecht finde, denn seit ich gesagt habe, danke habe das Prinzip verstanden, sage ich nix anderes, als dass dieses nicht gerecht erscheint!

Und dein Hartz IV ist schön und gut, hat aber mit der Sache nix zu tun, sorry das ich so ungenau war und nur ein einfach gestricktes Rechenbeispiel genommen habe. Setze also bei dem 20 Jährigen statt 18 Jahren 33 und bei dem 30 jährigen 35 Jahre. ich hoffe dann sind sie aus Hartz IV Niveau raus und das Beispiel passt in deine so genaue Beispielwelt!
Gertrud1927
Beiträge: 514
Registriert: 28. Jun 2013, 18:45
Behörde:

Re: Berechnung Ruhegehalt Versorgungsrechner LBV NRW

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Bei der DRV gibt es auch Zurechnungszeit bei Erwerbsminderung. Die geht aber bis 62 und richtet sich in der Höhe nach dem eigenen Durchschnittsverdienst bis zur Erwerbsminderung. Die Rente kann dann auch leicht mal höher sein wie bei einem der immer in Arbeit war.
Gertrud1927
Beiträge: 514
Registriert: 28. Jun 2013, 18:45
Behörde:

Re: Berechnung Ruhegehalt Versorgungsrechner LBV NRW

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Das mit sowieso nicht genügend Zeiten verstehe ich nicht. In der DRV ist die Länge der Zurechnungszeit ja sogar bis 62. Die Höhe der Bewertung der Zeiten pro Jahr ist wie mein Durchschnitt des Verdienstes in einem Jahr der aktiven Zeit. Länge der Zeit also länger und Bewertung wie in Arbeit gewesen.
Aber man wird halt leichter DU als Erwerbsunfähig.
Antworten