A7 auf A9 Stelle Ausgleich?

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guzmaro
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A7 auf A9 Stelle Ausgleich?

Beitrag von guzmaro »

Guten Tag,

ich habe mal gehört dass man wenn man auf einer höheren Stelle sitzt ab dem 13 Monat eine Zulage erhält?
z.B. Ofiziel ist man A7 aber man sitzt auf einer A9 Stelle und wird natürlich auch die Aufgaben wahrnehmen.
geht um einer Stadt in NRW.

Weiß einer wo es gesetzlich geregelt ist mit dem § am besten?
Torquemada
Moderator
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Re: A7 auf A9 Stelle Ausgleich?

Beitrag von Torquemada »

Im Beamtenrecht gibt es das m. W. nicht. Du meinst eine Regelung für das Tarifpersonal.
bettelmusikant
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Re: A7 auf A9 Stelle Ausgleich?

Beitrag von bettelmusikant »

Stichwort "höherwertige Tätigkeit"
§ 59 [1] Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes
(1) Werden einer Beamtin oder einem Beamten die Aufgaben eines Amtes der nächsthöheren oder einer höheren als der nächsthöheren Besoldungsgruppe vorübergehend vertretungsweise übertragen, wird ab dem 13. Monat der ununterbrochenen Wahrnehmung dieser Aufgaben eine nicht ruhegehaltfähige Zulage gewährt, wenn zu diesem Zeitpunkt die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung des wahrgenommenen höherwertigen Amtes und die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung des Amtes der nächsthöheren Besoldungsgruppe vorliegen.

(2) 1Die Zulage wird in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem jeweiligen Grundgehalt der Besoldungsgruppe, das die Beamtin oder der Beamte bezieht, und dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe gewährt, der das wahrgenommene höherwertige Amt zugeordnet ist, höchstens jedoch dem Grundgehalt der nächsthöheren Besoldungsgruppe. 2Auf die Zulage sind die Strukturzulage, Amtszulagen und Stellenzulagen nach diesem Gesetz anzurechnen, wenn sie in dem Amt der nächsthöheren Besoldungsgruppe nicht zustünden.
Gebetsmuehle
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Re: A7 auf A9 Stelle Ausgleich?

Beitrag von Gebetsmuehle »

Ich weiß leider nicht wie die Zuordnung der Funktionen in den Kommunen aussieht, da ich mit diesem Thema leider nur aus Sicht einer Kreispolizeibehörde des Landes NRW in Berührung gekommen bin. Es kann jedoch sein, dass deine Stelle einer Besoldungsbandbreite zugeordnet ist, ggf. A 6 bis A 9 (nur als Beispiel).

In diesem Fall würde kein Anspruch auf Zahlung einer Zulage entstehen, da eine amtsangemessene Verwendung vorliegt.

Ich würde dir raten, dich diesbezüglich mal bei deiner Personalstelle zu erkundigen und ggf. einen schriftlichen Antrag auf Zahlung der Zulage zu stellen - mehr als ein negativer Bescheid kann ja nicht folgen.

Sollte deine Funktion tatsächlich als A 9 ausgewiesen worden sein, hättest du nach neuem Recht im Übrigen Anspruch auf Zahlung einer Zulage von dem Unterschiedsbetrag von A 7 nach A 8 ab dem 13. Monat der ununterbrochenen Wahrnehmung der Aufgaben - heißt: kein Krankheitszeitraum ≥ 5 Monate, keine befristete Umsetzung, keine Abordnung usw. ... Elternzeiten sind daneben als unschädliche Unterbrechung zu werten, der Anspruch bleibt in einem solchen Fall nach Wiederaufnahme des Dienstes bestehen. Daneben muss die grundsätzliche Beförderungsfähigkeit in das nächsthöhere Amt bestehen (einjährige Beförderungssperre seit der letzten Beförderung, freie Planstelle etc. pp.).

Die Rechtsgrundlage hierzu wurde ja bereits genannt. Zu dem Umgang mit dieser Thematik in den kommunalen Behörden des Landes NRW kann ich dir aber leider keine genaue Auskunft geben, da die Polizeibehörden durch die erlassgemäß vorgegebene Funktionszuordnung diese Sachverhalte etwas anders angehen.
guzmaro
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Re: A7 auf A9 Stelle Ausgleich?

Beitrag von guzmaro »

aber dort steht ja

"vorübergehend vertretungsweise übertragen"

gilt es trotzdem?
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