Unbezahlter Urlaub bis zur Pensionierung

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
Houdini
Beiträge: 25
Registriert: 19. Mär 2017, 15:13
Behörde:

Unbezahlter Urlaub bis zur Pensionierung

Beitrag von Houdini »

Hallo liebe Forumsmitstreiter,

ich habe mal wieder ein paar Fragen und würde mich freuen, wenn Ihr mir da ein paar sachdienliche Hinweise geben könntet. Vorsorglich bitte ich schon mal um Entschuldigung, wenn genau dieses Thema schon mal behandelt wurde und ich es einfach überlesen habe!

Nachdem ich im Jahr 2017 gut 3/4 Jahr wegen Depressionen krankgeschrieben war, habe ich seit Oktober 2017 den Dienst wieder aufgenommen. Zum einen deshalb, weil ich der Meinung war, ich wäre wieder einigermaßen hergestellt, und zum anderen, weil ich keine Lust mehr auf den Spießrutenlauf zur DDU hatte. Denn so einfach ist es meiner Erfahrungen nach nicht, in die DDU entlassen zu werden. An mir jedenfalls wurde soviel herumtherapiert, dass ich mich wirklich gefragt habe, ob ich mir meine Erkrankung/Depression nur einbilde und im Grunde kerngesund war/bin.

Inzwischen habe ich meine Arbeitszeit verkürzt und bin von 5 auf 4 Tage gewechselt. Diese Verkürzung und die damit verbundene Kürzung meiner Besoldung gilt seit dem 01.02.2018. Das ging seitens des Personalamtes sehr schnell! Allerdings wurde bis zum heutigen Tag aber rein gar nichts an meinem Arbeitsvolumen verändert. D.h. ich verdiene nur noch 80 %, soll aber nach wie vor das Arbeitspensum zu 100 % schaffen. Dass das nicht geht, leuchtet wohl jedem ein (von meinen Vorgesetzten mal abgesehen)! Obwohl ich mich in den 4 Arbeitstagen noch stärker einbringe, gelingt es mir nicht, alles "wegzuarbeiten"! Das wiederum frustet mich doch sehr!

Vor diesem gesamten Hintergrund kam mir nun die Idee, mich 10 Jahre vor der offiziellen Pensionierung (67) ohne Bezüge beurlauben zu lassen. Zurzeit bin ich 53 Jahre alt (A 9 m.D. Stufe 11) und würde somit noch 4 Jahre "durchhalten" müssen.

Nun zu meinen Fragen:

1) Ist es grundsätzlich möglich sich 10 Jahre vor der eigentlichen Pensionierung beurlauben zu lassen?
2) Stimmt es, dass ich zum Pensionseintritt mit einer Kürzung von 36 % rechnen muss?
3) Wie hoch wären meine Bezüge dann in etwa (Kommunalbeamter NRW)? Kann man das so Pi mal Daumen sagen?
4) Muss ich zwingend die PKV komplett übernehmen oder könnte ich es wie gehabt weiterlaufen lassen, nur dass ich im Bedarfsfall 50 % enstehender Kosten aus eigener Tasche zahlen müsste?

Würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir da ggfls. ein paar Tipps geben könntet (auch wenn Euch meine Fragen doch sehr irreal vorkommen mögen)!

Im Voraus besten Dank!
AndyO
Beiträge: 1185
Registriert: 17. Jan 2017, 09:50
Behörde: DTAG a.D.

Re: Unbezahlter Urlaub bis zur Pensionierung

Beitrag von AndyO »

Houdini hat geschrieben: 6. Jun 2018, 10:19
Inzwischen habe ich meine Arbeitszeit verkürzt und bin von 5 auf 4 Tage gewechselt. Diese Verkürzung und die damit verbundene Kürzung meiner Besoldung gilt seit dem 01.02.2018. Das ging seitens des Personalamtes sehr schnell! Allerdings wurde bis zum heutigen Tag aber rein gar nichts an meinem Arbeitsvolumen verändert. D.h. ich verdiene nur noch 80 %, soll aber nach wie vor das Arbeitspensum zu 100 % schaffen. Dass das nicht geht, leuchtet wohl jedem ein (von meinen Vorgesetzten mal abgesehen)! Obwohl ich mich in den 4 Arbeitstagen noch stärker einbringe, gelingt es mir nicht, alles "wegzuarbeiten"! Das wiederum frustet mich doch sehr!
Schön, dass Du das Thema "Bemessung" ansprichst. Aus diesem Thema haben sich ja Ende der 80ziger Gewerkschaften und Personalvertretungen klammheimlich verabschiedet. Der Arbeitgeber möchte das "individuelle Leistungsvolumen" seiner Beschäftigten fördern und fordern. Funktioniert beim Draufladen von Arbeit hervorragend. Nur beim Wegnehmen versagt der Prozess bis zum Herausmobben des Beschäftigten. Bei der Telekom wurde der Vorkriegsbegriff "Überlastungsanzeige" wiedergefunden...
Das wäre dann auch das, was du zu tun hast! Überlastungsanzeige über deinen Dienstvorgesetzten schreiben. Ferner solltest du dich um einen GdB von 50% bemühen. Sonst fordert der Arbeitgeber deine reduzierte Arbeitszeit per Überstunden wieder ein. Und den Personalvertretungen und Betriebsräten fällt natürlich nix besseres ein, als mit dir zu weinen... :oops:
Houdini
Beiträge: 25
Registriert: 19. Mär 2017, 15:13
Behörde:

Re: Unbezahlter Urlaub bis zur Pensionierung

Beitrag von Houdini »

Kleine Richtigstellung: Ich bin Kommunalbeamter!
Schon mal besten Dank für die bisherigen Antworten!
Houdini
Beiträge: 25
Registriert: 19. Mär 2017, 15:13
Behörde:

Re: Unbezahlter Urlaub bis zur Pensionierung

Beitrag von Houdini »

Vllt. habe ich da einen Gedankenfehler?!
Die Idee war folgende:
Noch bis 57 Jahre in Vollzeit arbeiten (insgesamt noch 4 Jahre), danach 10 Jahre beurlauben lassen (ohne Besoldung), mit 67 dann ganz offiziell in den Ruhestand wechseln.
Ich hatte gelesen, dass pro Monat vor dem offiziellen Pensionsalters ein Abzug von 0,3 % (x 12 Monate x 10 Jahre = 36 %) stattfindet! Bin ich da auf dem Holzweg? Vermutlich....!
Oder ist es so, dass ich durch die Beurlaubung das Beamtenverhältnis gar nicht beende sondern es nur "einfriere"? Doch von welchem Gehalt würde dann später die Pension berechnet werden und welche Abschläge wären zu erwarten?
Houdini
Beiträge: 25
Registriert: 19. Mär 2017, 15:13
Behörde:

Re: Unbezahlter Urlaub bis zur Pensionierung

Beitrag von Houdini »

Besten Dank, Teamplayer!
Einen vorzeitigen Ruhestand lasse ich mal außen vor.
Angenommen ich würde mit Erreichen der Regelaltersgrenze (67) in den Ruhestand gehen, würden mir die 10 Jahre des unbezahlten Urlaubs anteilig von der Pension abgezogen?
mecki111
Beiträge: 73
Registriert: 15. Feb 2017, 07:21
Behörde:

Re: Unbezahlter Urlaub bis zur Pensionierung

Beitrag von mecki111 »

Ob eine 10-jährige Beurlaubung möglich ist, ergibt sich aus dem einschlägigen Landesbeamtengesetz.
Ein Versorgungsabschlag ergibt sich dadurch nicht. Allerdings ist die Zeit der Beurlaubung nicht ruhegehaltfähig, so dass sich ein geringerer Ruhegehaltssatz ergibt.
Dienstunfall_L
Beiträge: 896
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
Behörde:

Re: Unbezahlter Urlaub bis zur Pensionierung

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo
Houdini hat geschrieben: 6. Jun 2018, 10:19 Inzwischen habe ich meine Arbeitszeit verkürzt und bin von 5 auf 4 Tage gewechselt. Diese Verkürzung und die damit verbundene Kürzung meiner Besoldung gilt seit dem 01.02.2018. Das ging seitens des Personalamtes sehr schnell! Allerdings wurde bis zum heutigen Tag aber rein gar nichts an meinem Arbeitsvolumen verändert.
Ich würde bei einem Anwalt prüfen lassen, ob für die Zeit ab 1.2.18 rückwirkend Anspruch auf volle Bezüge besteht.

Du erhältst zurzeit nicht nur lediglich 80% der Bezüge, sondern erwirbst bei einer 80%-Teilzeit auch nur 80% Pensionsansprüche.

Für 0% "Teilzeit", also Urlaub ohne Bezüge, erwirbst du (für die jeweiligen Jahre) 0 % Pensionsansprüche.

Um dir deine Pensionsansprüche ausrechnen zu können, brauchst du zunächst die Anzahl der Jahre, die du Vollzeit gearbeitet hast und wie viele Jahre in Teilzeit mit welchem Anteil.
Diese Angaben brauchst du auch, wenn du den oder einen Rechner aus dem Internet benutzt.
Houdini
Beiträge: 25
Registriert: 19. Mär 2017, 15:13
Behörde:

Re: Unbezahlter Urlaub bis zur Pensionierung

Beitrag von Houdini »

Hallo zusammen,
zunächst einmal besten Dank für die vielen Tipps und Ratschläge! Wirklich klasse, dass man sich auf Euch verlassen kann! :O)

Diese Pensionsrechner habe ich mir schon angesehen und mal eine Beispielrechnung erstellt. Für eine grobe Einschätzung der finanziellen Aussichten ist das auf jeden Fall schon eine gute Hilfe.

In Vollzeit habe ich eigentlich immer schon gearbeitet. Die Teilzeitvereinbarung habe ich vorsorglich erst einmal nur auf 1 Jahr abgeschlossen. Wenn ich dem Pensionsrechner trauen darf, würde aber eine 1jährige Teilzeit mit 20 % Reduzierung sich nicht auf die Pensionshöhe auswirken.

Nun vllt. noch einmal zu der Frage der PKV:

Müsste ich dem Versicherer mitteilen, dass ich für 10 Jahre einen anderen Tarif (100 %) benötige oder kann ich es so weiterlaufen lassen, als wäre ich nach wie vor beihilfeberechtigt. Im Ernstfall könnte ich die momentan vom AG gezahlten Beträge auch selbst tragen.

Bestünde auch die Möglichkeit, den Versicherungsschutz beim jetzigen Versicherer für 10 Jahre ruhen zu lassen und sich einem anderen günstigeren Versicherer (für 10 Jahre) zuzuwenden?

Vielen Dank Euch allen!
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3948
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Unbezahlter Urlaub bis zur Pensionierung

Beitrag von Torquemada »

Houdini hat geschrieben: 7. Jun 2018, 08:57

Nun vllt. noch einmal zu der Frage der PKV:

Müsste ich dem Versicherer mitteilen, dass ich für 10 Jahre einen anderen Tarif (100 %) benötige oder kann ich es so weiterlaufen lassen, als wäre ich nach wie vor beihilfeberechtigt. Im Ernstfall könnte ich die momentan vom AG gezahlten Beträge auch selbst tragen.

Bestünde auch die Möglichkeit, den Versicherungsschutz beim jetzigen Versicherer für 10 Jahre ruhen zu lassen und sich einem anderen günstigeren Versicherer (für 10 Jahre) zuzuwenden?
Du solltst diese Frage besser im Unterforum "Beihilfe etc." stellen. Deine Aussage oben (siehe Hervorhebung) habe ich nicht verstanden.....
Aufgrund der Vertragsbedingungen musst du deiner PKV JEDE Veränderung natürlich mitteilen. Frage doch einfach bei deiner Versicherung nach.
Houdini
Beiträge: 25
Registriert: 19. Mär 2017, 15:13
Behörde:

Re: Unbezahlter Urlaub bis zur Pensionierung

Beitrag von Houdini »

Danke für den Tipp, Torquemada!

Mit der Aussage meinte ich, dass ich im Falle eines mehrjährigen Urlaubs ja nicht beihilfeberechtigt wäre. D.h. ich müsste etwaige Kosten aus der eigenen Tasche finanzieren, weil ich ja keine Beihilfe bekäme.

Ich hoffe, ich konnte meine dahingehende Gedanken etwas verständlicher darstellen!
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3948
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Unbezahlter Urlaub bis zur Pensionierung

Beitrag von Torquemada »

Seit nunmehr fast 10 Jahren ist es so, dass jeder krankenversichert sein muss (!). Und da reichen deine 50 Prozent nicht aus. Deine Versicherung wird dir für alle Wechselfälle des Lebens einen Tarif anbieten. Fragt sich nur, wie teuer der ist. Eigentlich musst du mit einer Verdoppelung rechnen. Jede PKV ist aber verpflichtet, einen Basistarif anzubieten, der günstiger sein müsste (dann eben nur Leistungen analog GKV).
Houdini
Beiträge: 25
Registriert: 19. Mär 2017, 15:13
Behörde:

Re: Unbezahlter Urlaub bis zur Pensionierung

Beitrag von Houdini »

Nochmals besten Dank für die Erläuterungen! :O)
Houdini
Beiträge: 25
Registriert: 19. Mär 2017, 15:13
Behörde:

Re: Unbezahlter Urlaub bis zur Pensionierung

Beitrag von Houdini »

Bislang nur sehr rudimentär! Deshalb danke für den Hinweis!
Ist schon echt ein Wahnsinn: Man ist körperlich, geistig und vor allem seelisch durch, ist aber nicht in der Lage, den "sterbenden Schwan" zu spielen. Vielmehr trägt man seine Probleme nur mit sich selbst aus und zeigt nach außen in aller Regel den "Strahlemann". Alle Ärzte und Therapeuten meinen dann, der ist doch fit und wieder einsetzbar! Wie es innerlich aussieht, interessiert nur sehr beiläufig. Den Spießrutenlauf zu einer DDU kann und will man nicht auf sich nehmen. Dann bietet man dem AG seine Beurlaubung ohne Besoldung an und auch das wird einem verbaut! Oder steckt hinter allem das Kalkül, dass sich der Betroffene dann irgendwann zum kostengünstigen finalen Notausstieg entscheidet!? Manchmal scheint es mir fast so der Fall zu sein!
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3948
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Unbezahlter Urlaub bis zur Pensionierung

Beitrag von Torquemada »

Houdini hat geschrieben: 7. Jun 2018, 12:00 Ist schon echt ein Wahnsinn: Man ist körperlich, geistig und vor allem seelisch durch, ist aber nicht in der Lage, den "sterbenden Schwan" zu spielen. Vielmehr trägt man seine Probleme nur mit sich selbst aus und zeigt nach außen in aller Regel den "Strahlemann". Alle Ärzte und Therapeuten meinen dann, der ist doch fit und wieder einsetzbar!
Offenbar ist dein Leidensdruck noch nicht so hoch, dass du den Weg zum Hausarzt (wäre die erste Station) findest. Wenn du es gar nicht mehr aushälst, wirst du sehen, dass du nicht "sterbenden Schwan" spielen musst.


Wenn du solch massive Probleme hast, kommt zuerst die Krankmeldung und nicht die Reduzierung der Arbeitszeit auf 80 Prozent.
Houdini
Beiträge: 25
Registriert: 19. Mär 2017, 15:13
Behörde:

Re: Unbezahlter Urlaub bis zur Pensionierung

Beitrag von Houdini »

Hallo zusammen,
zunächst noch einmal besten Dank in die Runde! Es waren viele nützliche Tipps dabei, die ich sehr gut gebrauchen kann!
Ich will Euch jetzt auch nicht wieder mit meiner ganzen Krankengeschichte langweilen!
Wünsche allseits eine schöne Restwoche! Bleibt gesund oder werdet es schnell wieder!
Antworten