Nichternennung

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
kuchibashi
Beiträge: 2
Registriert: 26. Mai 2018, 15:50
Behörde:

Nichternennung

Beitrag von kuchibashi »

Hallo,
nach ca. 18 Jahren im mittleren Dienst habe ich die Chance erhalten einen Aufstieg in den gehobenen Dienst zu absolvieren. Diesen habe ich letzten Jahr abgeschlossen. Trotz dieses Abschlusses verweigert mir, das für mich zuständige Ministerium die Ernennung in die A9 gD. Aber den zugewiesenen Dienstposten und dessen Arbeit muss ich trotzdem wahrnehmen. Nach 7 Monaten der mündlichen Examensprüfung komme ich mir nun ungerecht behandelt vor. Kennt jemand von euch gewisse Vorschriften oder Rechtsprechung, mit denen ich die Ernennung erwirken kann?
silberheim
Beiträge: 21
Registriert: 25. Mai 2018, 12:10
Behörde:

Re: Nichternennung

Beitrag von silberheim »

Wenn keine Stellen da, dann ist das nicht ungewöhnlich. Kenne Fälle da musste 18 Monate gewartet werden, bis der Stellenplan entsprechendes hergab.
kuchibashi
Beiträge: 2
Registriert: 26. Mai 2018, 15:50
Behörde:

Re: Nichternennung

Beitrag von kuchibashi »

Es gibt nur die Aussage des Ministeriums gegenüber meiner Leitung, dass ich eine Testphase durchlaufen müsste. Klingt etwas komisch, da die Seiteneinsteiger, ohne Erfahrung, am Tag der letzten Prüfung ernannt wurden. Dies ist rechtlich auch richtig. Aber warum werden Aufsteiger anders behandelt? Mit einer zur Verfügung stehenden Stelle hat dies nichts zutun.
Snooze
Beiträge: 135
Registriert: 6. Mär 2018, 18:45
Behörde:
Wohnort: BaWü

Re: Nichternennung

Beitrag von Snooze »

Hallo,

mal davon abgesehen, dass sich das Laufbahnrecht in den einzelnen Bundesländern in Teilen deutlich unterscheidet, besteht grundsätzlich bei Vorliegen der Anerkennungs- bzw. Laufbahnvoraussetzungen ein Anspruch auf die Zuerkennung der Laufbahnbefähigung. Das kann dir dann erstmal keiner nehmen. Um letztlich auch das entsprechende Statusamt (Amtsbezeichnung, Besoldung, Laubahngruppe) übertragen zu bekommen, bedarf es bei uns zumindest eines entsprechend bewerteten Dienstpostens. Ich sehe da ggf. den Grundsatz der amtsangemessenen Beschäftigung, die sich aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ergibt, verletzt!?!? Bzgl. der sog. Testphase würde ich sagen, es handelt sich eher um die - bei euch vlt. obligatorische - Bewährungszeit? Die müsstest du allerdings auf einen geeignetem DP im gehobenen Dienst absolvieren. Ich denke, du solltest da unbedingt mal deutlicher nachhaken...
silberheim
Beiträge: 21
Registriert: 25. Mai 2018, 12:10
Behörde:

Re: Nichternennung

Beitrag von silberheim »

Hm, kannst du uns vielleicht sagen welche Rechtsnorm für deinen Aufstieg die Grundlage ist. Da dieses sich in den einzelnen Bereichen ( Bund , Länder ..) sehr unterscheidet und es auch verschiedenste Arten des Aufstiegs gibt.
Snooze
Beiträge: 135
Registriert: 6. Mär 2018, 18:45
Behörde:
Wohnort: BaWü

Re: Nichternennung

Beitrag von Snooze »

Guten Morgen,

für mich wäre die Bundeslaufbahnverordnung (BLV) anzuwenden. Ich habe auch keine Aufstieg durchlaufen sondern ein sog. Anerkennungsverfahren.

VG
silberheim
Beiträge: 21
Registriert: 25. Mai 2018, 12:10
Behörde:

Re: Nichternennung

Beitrag von silberheim »

Snooze hat geschrieben: 29. Mai 2018, 07:40 Guten Morgen,

für mich wäre die Bundeslaufbahnverordnung (BLV) anzuwenden. Ich habe auch keine Aufstieg durchlaufen sondern ein sog. Anerkennungsverfahren.

VG
Was bedeutet denn nun sog. ? Gibt es da einen genaue Bezeichnung für und vielleicht einen oder mehrere § auf denen das beruht ? Denn sogenannt impliziert ja schon das es gesetzlich anders heißt !?
Snooze
Beiträge: 135
Registriert: 6. Mär 2018, 18:45
Behörde:
Wohnort: BaWü

Re: Nichternennung

Beitrag von Snooze »

@freshair u. dibedupp
mir ist zwar noch nicht ganz klar, was Ihre Bemerkungen mit dem Ausgangsthreat zu tun haben und inwieweit diese weiter helfen soll, aber beide sind auf alle Fälle super qualifiziert..."Hut ab die Herrn".
@silberheim
Ja, es gibt mehrere Paragraphen auf denen dieses Anerkennungsverfahren beruht. Die §§ 20, 24 BLV i. V. m. § 17 BBG beschreiben die Möglichkeit beim Besitz einer Hochschulausbildung und unter Erfüllung weiterer Kriterien (Auswahlverfahren, hauptberufliche Tätigkeit, Bewährungszeit) die Befähigung für die entsprechende Laufbahn anerkannt zu bekommen.
Snooze
Beiträge: 135
Registriert: 6. Mär 2018, 18:45
Behörde:
Wohnort: BaWü

Re: Nichternennung

Beitrag von Snooze »

freshair hat geschrieben: 29. Mai 2018, 13:10 ..."siezen" in einem Internetforum bedeutet günstigstenfalls, dass man zuvor bei der Eingabe des Geburtsjahres ziemlich weit nach unten scrollen musste...wahrscheinlich handelt es sich dabei aber nur um einen Beamten, wie "er im Buche steht... :-D
Und auch hier wieder eine Bemerkung, die von ausgesprochen geistiger Reife zeugt und absolut nichts mit dem Thema zu tun hat. Darf man noch mit einer inhaltlich dem Threat entsprechenden Antwort rechnen, oder ist das alles, was Sie beizutragen haben?
Snooze
Beiträge: 135
Registriert: 6. Mär 2018, 18:45
Behörde:
Wohnort: BaWü

Re: Nichternennung

Beitrag von Snooze »

freshair hat geschrieben: 29. Mai 2018, 14:00
Snooze hat geschrieben: 29. Mai 2018, 13:31 Darf man noch mit einer inhaltlich dem Threat entsprechenden Antwort rechnen...
Nein! :-D
Das habe ich mir schon gedacht...
silberheim
Beiträge: 21
Registriert: 25. Mai 2018, 12:10
Behörde:

Re: Nichternennung

Beitrag von silberheim »

Bin verwirrt ist snooze nun kuchibaschi oder hast du dich hier drauf gehängt und bringst dadurch alles in Verwirrung ?


§24 ....die die für eine höhere Laufbahn erforderliche Berufsausbildung oder Hochschulausbildung besitzen .... du hattest also schon die Berufsausbildung oder das Hochschulstudium vor dem Auswahlverfahren ??

§ 20 .....setzt einen an einer Hochschule erworbenen Bachelor oder einen gleichwertigen Abschluss voraus..... oder hast du nach dem Auswahlverfahren den Bachelor gemacht?
Snooze
Beiträge: 135
Registriert: 6. Mär 2018, 18:45
Behörde:
Wohnort: BaWü

Re: Nichternennung

Beitrag von Snooze »

@freshair
Vielen Dank für die Rechtschreibkorrektur. Ich muss zugeben, dass der Fehler auch mich amüsiert und mit Blick auf den Verlauf der Thread's durchaus passend ist. An dem Geschriebenen ändert es natürlich nichts und ich finde es sehr interessant, dass absolut nichts inhaltliches diesseits kommuniziert wird. Um es mit Ihren Worten auszudrücken: "vlt. muss man zuvor bei der Eingabe des Geburtsjahres ziemlich weit nach unten scrollen und wahrscheinlich handelt es sich bei Ihnen nur um einen Beamten, wie er im Buche steht".
@silberheim
Nein, ich bin nicht kuchibaschi. Und ja, ich habe bereits vor dem Auswahlverfahren die Anerkennungskriterien erfüllt. Das dürfte allerdings für kuchibaschi eher uninteressant sein.
Antworten