Ruhegehaltsfähigkeit von Bezügen

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

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GFunkt
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Re: Ruhegehaltsfähigkeit von Bezügen

Beitrag von GFunkt »

Soweit mir bekannt, ist das keine Zulage, sondern eine Vergütung und dürfte daher nicht ruhegehaltfähig sein. Außer sie ist im jeweiligen Landesbesoldungsgesetz oder einer Landesverordnung ausdrücklich als ruhegehaltfähig bestimmt.
GFunkt
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Re: Ruhegehaltsfähigkeit von Bezügen

Beitrag von GFunkt »

§ 85 LBeamtVG (RLP) bezieht sich explizit nur auf Gerichtsvollzieher/-innen. Allerdings könnte es Sonderregelungen oder Übergangsregelungen für andere Vollziehungsbeamte geben. Für RLP kann ich das nicht sagen. Ich empfehle, bei Ihrer zuständigen Pensionsbehörde nachzufragen. Die müssten hierzu Auskunft geben können.
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