Ruhegehaltsfähigkeit von Bezügen
Moderator: Moderatoren
Re: Ruhegehaltsfähigkeit von Bezügen
Soweit mir bekannt, ist das keine Zulage, sondern eine Vergütung und dürfte daher nicht ruhegehaltfähig sein. Außer sie ist im jeweiligen Landesbesoldungsgesetz oder einer Landesverordnung ausdrücklich als ruhegehaltfähig bestimmt.
Re: Ruhegehaltsfähigkeit von Bezügen
§ 85 LBeamtVG (RLP) bezieht sich explizit nur auf Gerichtsvollzieher/-innen. Allerdings könnte es Sonderregelungen oder Übergangsregelungen für andere Vollziehungsbeamte geben. Für RLP kann ich das nicht sagen. Ich empfehle, bei Ihrer zuständigen Pensionsbehörde nachzufragen. Die müssten hierzu Auskunft geben können.