Ruhegehaltsfähigkeit von Bezügen

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stumbeling_Joe
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Ruhegehaltsfähigkeit von Bezügen

Beitrag von stumbeling_Joe »

Hallo,
die Versetzung in den einstweilige Ruhestand steht bei mir bevor.
Wie steht es mit der Ruhegehaltsfähigkeit der Vollstreckungsdienstzulage als kommunaler Vollstreckungsbeamter? Sie war ja monatlich unterschiedlich hoch, da sie nach den erledigten Fällen und eingetriebenen Geldern bemessen wird.
GFunkt
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Re: Ruhegehaltsfähigkeit von Bezügen

Beitrag von GFunkt »

Soweit mir bekannt, ist das keine Zulage, sondern eine Vergütung und dürfte daher nicht ruhegehaltfähig sein. Außer sie ist im jeweiligen Landesbesoldungsgesetz oder einer Landesverordnung ausdrücklich als ruhegehaltfähig bestimmt.
stumbeling_Joe
Beiträge: 7
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Re: Ruhegehaltsfähigkeit von Bezügen

Beitrag von stumbeling_Joe »

Merbkblatt Landesamt für Finanzen zum LBeaVersG RLP:
https://www.lff-rlp.de/fileadmin/user_u ... ers001.pdf
...danach gehört sie dazu, Frage nur auch für kommunale Vollstreckungsbeamte oder ausschließlich Gerichtsvollzieher bzw. Finanzbeamte etc..
GFunkt
Beiträge: 343
Registriert: 29. Nov 2016, 18:38
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Re: Ruhegehaltsfähigkeit von Bezügen

Beitrag von GFunkt »

§ 85 LBeamtVG (RLP) bezieht sich explizit nur auf Gerichtsvollzieher/-innen. Allerdings könnte es Sonderregelungen oder Übergangsregelungen für andere Vollziehungsbeamte geben. Für RLP kann ich das nicht sagen. Ich empfehle, bei Ihrer zuständigen Pensionsbehörde nachzufragen. Die müssten hierzu Auskunft geben können.
stumbeling_Joe
Beiträge: 7
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Re: Ruhegehaltsfähigkeit von Bezügen

Beitrag von stumbeling_Joe »

ja, darauf wird es hinauslaufen,
danke!
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