Hallo,
die Versetzung in den einstweilige Ruhestand steht bei mir bevor.
Wie steht es mit der Ruhegehaltsfähigkeit der Vollstreckungsdienstzulage als kommunaler Vollstreckungsbeamter? Sie war ja monatlich unterschiedlich hoch, da sie nach den erledigten Fällen und eingetriebenen Geldern bemessen wird.
Ruhegehaltsfähigkeit von Bezügen
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Re: Ruhegehaltsfähigkeit von Bezügen
Soweit mir bekannt, ist das keine Zulage, sondern eine Vergütung und dürfte daher nicht ruhegehaltfähig sein. Außer sie ist im jeweiligen Landesbesoldungsgesetz oder einer Landesverordnung ausdrücklich als ruhegehaltfähig bestimmt.
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Re: Ruhegehaltsfähigkeit von Bezügen
Merbkblatt Landesamt für Finanzen zum LBeaVersG RLP:
https://www.lff-rlp.de/fileadmin/user_u ... ers001.pdf
...danach gehört sie dazu, Frage nur auch für kommunale Vollstreckungsbeamte oder ausschließlich Gerichtsvollzieher bzw. Finanzbeamte etc..
https://www.lff-rlp.de/fileadmin/user_u ... ers001.pdf
...danach gehört sie dazu, Frage nur auch für kommunale Vollstreckungsbeamte oder ausschließlich Gerichtsvollzieher bzw. Finanzbeamte etc..
Re: Ruhegehaltsfähigkeit von Bezügen
§ 85 LBeamtVG (RLP) bezieht sich explizit nur auf Gerichtsvollzieher/-innen. Allerdings könnte es Sonderregelungen oder Übergangsregelungen für andere Vollziehungsbeamte geben. Für RLP kann ich das nicht sagen. Ich empfehle, bei Ihrer zuständigen Pensionsbehörde nachzufragen. Die müssten hierzu Auskunft geben können.
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Re: Ruhegehaltsfähigkeit von Bezügen
ja, darauf wird es hinauslaufen,
danke!
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