Feindliche Übernahme /Nachversicherung

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
JeeyPee
Beiträge: 11
Registriert: 16. Mai 2018, 19:01
Behörde:

Feindliche Übernahme /Nachversicherung

Beitrag von JeeyPee »

Feindliche Übernahme / Nachversicherung


Sehr geehrte Damen und Herren,
ich war vom 01/2008 bis 04/2014 Zeitsoldat bin vorzeitig ausgeschieden (SaZ8) und wurde als Angestellter beim Land Hessen beschäftigt.
Ab 03/2016 wurde ich zum Beamten auf Wiederruf ernannt, habe eine Laufbahnausbildung absolviert und bin nun 03/2018 Beamter auf Probe.

Nun zur meiner Frage :
Beruflich würde ich mich gerne umorientieren und zu einer Kommune (anderes Bundesland)wechseln per feindlichen Übernahme da der aktuelle Dienstherr einer Versetzung nicht zustimmt. Der neue Dienstherr hat Bedenken aufgrund der fehlenden Nachversicherung, da es scheinbar Regelungen gibt das die Bundeswehr die Nachversicherung aufschiebt wenn man Zeitraum X nicht als Beamter etc. tätig ist.

Kommen auf den neuen Dienstherrn kosten zu? Ausgleich von Versorgungslasten?
Oder muss er nur die Dienstzeit bei der Bundeswehr, als Angestellter im öffentlichen Dienst sowie für die Zeit der Laufbahnausbildung als anrechenbare Zeit anrechnen und dementsprechend später die Versorgungsbezüge zahlen?
Davon hängt nun der Wechsel ab da eine Kommune sicherlich ein geringeres Budget hat.


Wer kann mir mit Informationen bzw. Erfahrungen helfen?
Merlin1710
Beiträge: 12
Registriert: 20. Jun 2018, 11:43
Behörde:

Re: Feindliche Übernahme /Nachversicherung

Beitrag von Merlin1710 »

Moin Moin,
die Nachversicherung seitens der Bundeswehr kommt doch nur zum tragen, solltest du als Tarifangestellter tätig sein und irgendwann eine Rente beziehen. Das hat sich mit der Ernennung zum Beamten auf Probe und der (hoffentlich) zukünftigen Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit, erledigt. Nachversicherung nur bei zukünftigen Rentenempfängern.

Beste Grüße
Wer durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert fahrlässig gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. :!:
mecki111
Beiträge: 73
Registriert: 15. Feb 2017, 07:21
Behörde:

Re: Feindliche Übernahme /Nachversicherung

Beitrag von mecki111 »

Warum sollte der Dienstherr einer Versetzung nicht zustimmen. Er darf sie nur aus dienstlichen Gründen verweigern, die da wären

1. Unabkömmlichkeit - bei einem Beamten auf Probe nur schwer vorstellbar
2.Mangelsituation in der Laufbahn oder dem Aufgabenbereich - bei einem großen Bundesland auch nur schwer vorstellbar

Fiskalische Gründe dürfen nicht herangezogen werden.
Der neue Dienstherr muss natürlich die vollen Versorgungslasten später tragen. Für Dienstzeiten im Beamtenverhältnis auf Widerruf muss der abgebende Dienstherr keine Versorgungslastenteilung vornehmen, lediglich für Zeiten ab dem Beamtenverhältnis auf Probe.
Sollte der Bund bereits eine Nachversicherung durchgeführt haben, entfällt auch für ihn die Versorgungslastenbeteiligung. Der spätere Versorgungsdienstherr hätte dann im Rahmen seines Versorgungsgesetzes eine Anrechnungsmöglichkeit der späteren Rente.

Sollte der neu gewünschte Dienstherr diese Ausgaben scheuen, sollten Sie sich besser für einen anderen Dienstherrn entscheiden.
Frau M.
Beiträge: 41
Registriert: 7. Dez 2015, 11:04
Behörde:

Re: Feindliche Übernahme /Nachversicherung

Beitrag von Frau M. »

Hallo,

ich habe auch schon Raubernennungen gemacht, wenn sich der abgebende Dienstherr quer gestellt hat. Das macht man im Normalfall aber nur bei ganz jungen Menschen, wenn der Abfindungsbetrag noch nicht so hoch ist.

Wird eine Abfindung nach VltStV gezahlt, muss m.E. auch der neue DH die Nachversicherung zahlen.

Wird sie nicht gezahlt, so muss wohl der alte DH die NV zahlen.
Ich wurde letztes Jahr von der DRV angeschrieben, dass eine Beamtin, die vor Jahrzehnten bei uns ausgeschieden ist, nun von mir nachzuversichern ist. Da gab es natürlich noch keinen VLtStV.

Genauere Auskünfte wird dir aber bestimmt die DRV geben können.

Und zu den anrechenbaren Zeiten in der Pension. Hier werden die SAZ-Zeiten automatisch angerechnet.
silberheim
Beiträge: 21
Registriert: 25. Mai 2018, 12:10
Behörde:

Re: Feindliche Übernahme /Nachversicherung

Beitrag von silberheim »

mecki111 hat geschrieben: 20. Jun 2018, 12:55 Warum sollte der Dienstherr einer Versetzung nicht zustimmen. Er darf sie nur aus dienstlichen Gründen verweigern, die da wären

1. Unabkömmlichkeit - bei einem Beamten auf Probe nur schwer vorstellbar
2.Mangelsituation in der Laufbahn oder dem Aufgabenbereich - bei einem großen Bundesland auch nur schwer vorstellbar

Fiskalische Gründe dürfen nicht herangezogen werden.
Der neue Dienstherr muss natürlich die vollen Versorgungslasten später tragen. Für Dienstzeiten im Beamtenverhältnis auf Widerruf muss der abgebende Dienstherr keine Versorgungslastenteilung vornehmen, lediglich für Zeiten ab dem Beamtenverhältnis auf Probe.
Sollte der Bund bereits eine Nachversicherung durchgeführt haben, entfällt auch für ihn die Versorgungslastenbeteiligung. Der spätere Versorgungsdienstherr hätte dann im Rahmen seines Versorgungsgesetzes eine Anrechnungsmöglichkeit der späteren Rente.

Sollte der neu gewünschte Dienstherr diese Ausgaben scheuen, sollten Sie sich besser für einen anderen Dienstherrn entscheiden.

Weil es keine Versetzung ist !
Antworten