Nebentätigkeit Zuverdienstgrenzen und Meldung

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chrisfo103
Beiträge: 1
Registriert: 12. Mai 2018, 07:51
Behörde: LAND NRW

Nebentätigkeit Zuverdienstgrenzen und Meldung

Beitrag von chrisfo103 »

Guten Morgen,

mir geht seit gestern ganz gut die Pumpe.
Ich bin seit 2004 Landesbeamter im Schuldienst, Besoldung A13.

Ich hoffe, ich finde hier ein paar hilfreiche Tipps:

Und zwar ist es wie folgt:
Seit 2013 führe ich eine immer genehmigte und stets verlängerte Nebentätigkeit aus.

Der Zuverdienst war in den ersten Jahren relativ gering, ist allerdings in den letzten zwei Jahren deutlich angestiegen.

Eine Meldung über die Nebeneinkünfte habe ich bisher nicht gemacht, die Sachbearbeiterin sagte immer, dass die Meldung lediglich zu der Personalakte gelegt würde und ich das nachreichen könnte.

Jetzt ist mir aber extrem mulmig, wenn ich - was ich jetzt nun endlich machen möchte - eine Meldung der Nebeneinnahmen anzeigen möchte.
Es ist auf dem entsprechenden Formular die Rede von "Nebeneinnahmen" und später von "Vergütung". Meine Information seitens der Sachbearbeiterin war, dass ich nicht die Einnahmen, sondern die Einkünfte angeben muss (bedeutet Einnahmen abzüglich sämtlicher Aufwendungen, die ich hatte).

Was kann mir schlimmstenfalls passieren,
a) weil ich gemäß §15 NtV keine jährliche Meldung gemacht habe und
b) ich über einer möglichen Zuverdienstgrenze liege.

Was wird angeraten, wie ich mich verhalten soll.
Da ich die Dienststelle gewechselt habe, gibt es auch einen neuen Sachbearbeiter.

Danke für Hinweise.

Christoph
connigra
Beiträge: 338
Registriert: 1. Sep 2017, 17:23
Behörde:

Re: Nebentätigkeit Zuverdienstgrenzen und Meldung

Beitrag von connigra »

Hei
Ich kann dir nur aus meiner Familie berichten.
Kinder sind Lehrer in Bayern - also Länderbeamte:
Für Nebentätigkeiten musste ein Antrag beim Dienstherrn gestellt werden. Die Stundenanzahl und der Stundenverdienst musste angegeben werden. Der Nebenjob darf nicht in Konkurrenz zum Hauptjob sein.Es werden aber höchstens 8 Stunden pro Woche genehmigt - die Höhe des Verdienstes spielte keine Rolle. Es waren jeweils 450 € Jobs, mehr wird ja e nicht genehmigt.

Der Dienstherr genehmigt die Nebentätigkeit für eine gewisse Zeit und dann muss erneut ein Antrag gestellt werden - wieder mit Stundenanzahl und Stundenlohnangabe. Von daher weiß dein Dienstherr doch wie viel du dazuverdienst ......
Als meine Tochter den Regierungsbezirk wechselte, musste sie für ihre Nebentätigkeit einen neuen Antrag stellen.
Es gibt ja auch noch den Übungsleiterfreibetrag über 2400 € jährlich, die nicht versteuert werden müssen.
Ich würde mir nicht in die Hosen machen - geh zu deinem neuen Sachbearbeiter und sage ganz einfach wie es ist- du hast es einfach verpeilt.... Es wird alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird.
Einnahmen sind nicht zu versteuernde Einkünfte - Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Unkosten usw - haben nichts mit dem zu versteuernden Einnahmen zu tun. Das was du an Bruttolohn versteuern musst ist gefragt.Wobei auch die oben genannten 2400€, die steuerfrei sind Einkünfte sind, denn die musst du bei der Steuer angeben- werden aber nicht als Steuerpflichtige Einkünfte gewertet. Von daher hast du und der Sachbearbeiter absolut Recht.
Mein Schwiegersohn hat seinen 450 € Job grad neu verlängern lassen - direkt bei seiner Schule . Vor Jahren ging das ins Ministerium - jetzt macht das alles die Schule.
Stell doch einfach bei der jetzigen Schule einen neuen Antrag.
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