Hallo zusammen,
ich stehe vor folgendem Problem:
Könnte die Vordienstzeit als Landesverwaltungsbeamter A9 g.D. auf die Probezeit als Polizeikommissar A9 g.D. angerechnet werden?
Folgender Werdegang der Person:
2009-2012 Ausbildung/Studium zum Verwaltungsbeamten (Regierungsinspektor) g.D. durch Bezirksregierung NRW
2012-2014 tätig als Verwaltungsbeamter A9 g.D. bei einer Polizeibehörde in NRW
2014-2017 Studium zum Polizeikommissar in NRW
seit 2017 Polizeikommissar
Ich bitte um rechtliche Einschätzung.
Gibt es Urteile/Kommentare dazu (ggf. zu §5 Abs. 3 S.1 LVO PolNRW)?
Danke im Voraus
Anrechnung auf Probezeit Polizeikommissar NRW
Moderator: Moderatoren
Re: Anrechnung auf Probezeit Polizeikommissar NRW
Rechtliche Aussagen sind in diesem Forum leider nicht erlaubt !
Dafür gibt es Anwalts Auskunftsdienste ua. im Internet !
Ich mach dann hier mal Dicht,
Mod
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Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0
Totale Überwachung stoppen
http://www.pro-bargeld.com/gefahr-fuer-deutsche-sparer.html
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