Eigenkündigung während Krankheit [Landesbeamtin NRW]

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Fragestellerin90
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Eigenkündigung während Krankheit [Landesbeamtin NRW]

Beitrag von Fragestellerin90 »

Hallo zusammen,
ich habe mich hier angemeldet, da ich Antworten auf einige sehr wichtige Fragen suche. Während meiner eigenen Recherche im Netz bin ich leider auf viele widersprüchliche und nicht wirklich eindeutige Aussagen gestoßen. Vielleicht kann mir hier jemand helfen.

Zu meiner Ausgangslage:
Ich bin 26, weiblich, und Landesbeamte auf Lebenszeit in NRW. Aufgrund einer starken Depression bin ich bereits seit einigen Monaten krankgeschrieben. Eine amtsärztliche Untersuchung ist auch bereits erfolgt, da meine Krankschreibung bereits länger als 6 Monate anhält.

Durch meine psychotherapeutische Behandlung bin ich zur Einsicht gelangt, dass ich in meiner Tätigkeit früher oder später mit großer Wahrscheinlichkeit wieder an den Tiefpunkt gelangen werde, an dem ich mich nun seit einigen Monaten befinde. Details spare ich mir jetzt mal an dieser Stelle; ich möchte nach reiflicher Überlegung aus dem Beamtenverhältnis aussteigen. Die neue Tätigkeit, die ich aufnehmen möchte, ist also keine Beamtentätigkeit, sondern befindet sich in der "freien Wirtschaft". Vermutlich wird hierzu auch ein Umzug erforderlich sein.

- Die Eigenkündigung meinerseits sollte doch jederzeit möglich sein, oder? (egal, ob krankgeschrieben oder nicht?)
- Ich habe gelesen, dass bei einer Eigenkündigung mein Arbeitgeber einen gewissen Zeitrahmen (von bis zu 3 Monaten) hat, in diesem er festlegen kann, ab wann die Kündigung ihre Gültigkeit hat. D.h. wenn ich heute kündige, kann er die Kündigung ab sofort akzeptieren, oder auch verfügen, dass ich noch länger (bis zu 3 Monate) dort angestellt sein muss. Habe ich das so richtig verstanden?
- Gibt es für mich noch etwas zu beachten (abseits des Versicherungswechsels u.s.w.; also nur bezogen auf meinen Arbeitgeber?

LG
Torquemada
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Re: Eigenkündigung während Krankheit [Landesbeamtin NRW]

Beitrag von Torquemada »

Fragestellerin90 hat geschrieben: 9. Apr 2018, 08:45 .... ich möchte nach reiflicher Überlegung aus dem Beamtenverhältnis aussteigen. Die neue Tätigkeit, die ich aufnehmen möchte, ist also keine Beamtentätigkeit, sondern befindet sich in der "freien Wirtschaft".
Hast du schon fünf Jahre zusammen? Und welches Bundesland ist das? Stichwort Nachversicherung oder Altersgeld später mal.
Sollte die Chance bestehen, sich in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit versetzen zu lassen ist das der intelligenterer Weg. Im Ruhestand dann die Arbeit aufnehmen und als Hintertürchen immer die Pension zur Sicherheit.
Gilt aber nur, wenn du schon fünf Jahre angerechnet bekommst.

"Kündigung" gibt es bei Beamten nicht. Du kannst um Entlassung jederzeit nachsuchen.
Aufbau-Beamter
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Re: Eigenkündigung während Krankheit [Landesbeamtin NRW]

Beitrag von Aufbau-Beamter »

Hallo Fragestellerin90,

informiere Dich mal selber z. B. bei der Personalvertretung, oder Gewerkschaft und lese auch mal das LBeamtVG NRW:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_tex ... amtv%20nrw

Warte auf jeden Fall ab, bis dass Du die Mindestzeit von fünf Jahren erreicht hast - wenn das für Dich aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen möglich ist. Vielleicht kannst Du ja in Absprache mit deinem behandelnden Arzt erst einmal eine Reha machen und dann auch die Stelle innerhalb des Land NRW beantragen. Dann ein BEM beantragen und eine stufenweise Wiedereingliederung durchführen und dann versuchen, in einem ganz anderen Bereich des DH wieder anzufangen.

Wenn es dann immer noch nicht geht und Du einen Anspruch auf eine Pension hast, dann würde ich in wegen Dienstunfähigkeit in DU gehen - so wie es Torquemada geschrieben hat. Dann kannst Du innerhalb der DU einen anderen Weg mit einer neuen Tätigkeit einschlagen (zwar mit Genehmigung des DH), aber im ungünstigsten Fall wird neben deiner Pension ein Teil deiner neuen Bezüge auf die max. Pension angerechnet. Und wenn das alles nichts für Dich ist, kannst Du immer noch um die Entlassung bitten.
Diese Vorgehensweise ist besser also wenn Du jetzt sofort einen Schnellschuss machst und ohne große Not jetzt bereits um die Entlassung bittest und dann eine Nachversicherung/Altersgeld bekommst.
Fragestellerin90
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Re: Eigenkündigung während Krankheit [Landesbeamtin NRW]

Beitrag von Fragestellerin90 »

Ich danke euch für die raschen Antworten.

@ Torquemada: Es spielt sich alles innerhalb NRW ab. Du hast Recht, ich meinte natürlich nicht die Kündigung, sondern die Entlassung auf eigenem Wunsch.

Ich habe 2013 meine Ausbildung beendet und habe seit September 2013 Vollzeit gearbeitet. Im Spätsommer diesen Jahres wären fünf Jahre um. Ist die Geschichte mit der Nachversicherung an diese zeitliche Frist geknüpft?

Zur Versetzung in den Ruhestand: Wäre sicherlich auch eine Möglichkeit und ich denke aufgrund der schwere der Erkrankung auch durchsetzbar. Das halte ich im Hinterkopf; sowieso schaue ich gerade erstmal nach meinen Möglichkeiten und überlege, welche Vorgehensweise für mich die beste ist.

@ Aufbau-Beamter: Also mit Genehmigung des Dienstherrn darf ich auch während meiner Dienstunfähigkeit anderweitig tätig werden?

Vielen Dank auch für den Link, ich werde ihn mir in Ruhe ansehen. Ich muss mich mal Stück für Stück in die ganze Thematik einarbeiten, was derzeit für mich relativ mühselig ist, aber ihr habt mir schonmal gut geholfen. Danke nochmal
Aufbau-Beamter
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Re: Eigenkündigung während Krankheit [Landesbeamtin NRW]

Beitrag von Aufbau-Beamter »

Hallo Fragestellerin90,

die Nachversicherung bei einer Entlassung ist meines Wissens nicht an einer Frist gebunden - da werden deine Jahre als Beamter für die Rentenversicherung umgewandelt - einfach mal im Netz nach Nachversicherung oder Altersgeld suchen.


Das Land NRW hat eine eigene Verordnung über Nebentätigkeiten - hier der Link vom Land NRW und ein allgemeiner Link:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_an ... 9100836531
https://www.gssr.de/nebentaetigkeit-von ... aehigkeit/

Wenn Du im Ruhestand bist, das gilt auch für den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, kannst Du generell Nebentätigkeiten ausüben. Wichtig ist allerdings, dass Du diese Nebentätigkeit bei deinem Dienstherrn VORHER beantragst - das ist die Grundvoraussetzung. Sollte der Dienstherr aus irgendeinem Grund hier die Genehmigung nicht erteilen (ich sehe hier erst einmal keinen Grund), kannst Du diese Ablehnung auch überprüfen lassen. Ein Grund für eine Ablehnung wäre z. B., wenn deine Nebentätigkeit dienstliche Interessen beeinträchtigt - das würde ich aber mal aus deinen Schilderungen mit einer Arbeit in der Privatwirtschaft erst einmal ausschließen.


Versuch Dir mal "extern" Hilfe zu besorgen, wie z. B. Personalrat, Verdi usw. oder vielleicht mal ein Rechtsberatungsgespräch bei einem Fachanwalt deines Vertrauens.
Auch würde ich mal mit deiner Fachärztin besprechen, ob sie einen Antrag auf einen GdB - also einen Antrag auf Schwerbehinderung, unterstützt und als gerechtfertigt hält. Dann muss Du aber diesen Antrag bei deinem Versorgungsamt bzw. bei der Stadt/Land/Gemeinde beantragen. Die schicken Dir dann ein Vordruck zum Ausfüllen zu, wo Du deine Angaben machen musst und deinen behandelnden Arzt nennst - damit dann wiederum eine Anfrage an deine Ärztin gesendet werden kann.
Wie gesagt, das würde ich vorher mal mit deiner Ärztin klären. Ein solcher Schwerb.-Ausweis kann mit Sicherheit nicht schaden...
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Hauseltr
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Re: Eigenkündigung während Krankheit [Landesbeamtin NRW]

Beitrag von Hauseltr »

Mit der Nachversicherung ist das sowieso so eine Sache, denn dein "Arbeitgeber" zahlt nur seinen sehr geringen Anteil in die gesetzliche Rentenkasse nach. Das kann sehr schnell zu Deinem Nachteil gereichen.
GFunkt
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Re: Eigenkündigung während Krankheit [Landesbeamtin NRW]

Beitrag von GFunkt »

Unsinn! Bei einer Nachversicherung trägt der ehemalige Dienstherr die zu entrichtenden Beiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil), allein und der ehemalige Beamte wird so gestellt, als wären für die Zeit des Beamtenverhältnisses Pflichtbeiträge gezahlt worden.
Hanswurst I.
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Re: Eigenkündigung während Krankheit [Landesbeamtin NRW]

Beitrag von Hanswurst I. »

Die Nachversicherung erfolgt halt aufgrund des Bruttogehaltes. Das ist bei Beamten ja nicht soooo der Hit weil da die Sozialversicherungsbeiträge ja prinzipbedingt nicht mit drin waren. Da kriegt dann eine ledige Beamtin in A7 Stufe 2 brutto 2398,50€ brutto und netto 2053,27€ raus. Um das Netto als Pflichtversicherter zu haben braucht man ~ 3400 brutto. Oder anders rum kriegt eine Pflichtversicherte bei 2398,50€ brutto am Ende netto 1589,17€ raus.

Eine Nachversicherung ist daher immer negativ für den Beamten im Hinblick auf die für diesen Zeitraum zu erwartende Rente. In jungen Jahren mag das noch ok sein weil man nicht allzuviel verliert. Mit 50 möchte ich jedenfalls nicht mehr nachversichert werden. Also wenn man wirklich den Schritt machen will raus aus dem Beamtentum, dann so schnell wie möglich bzw. im Idealfall übergangslos in den neuen Job. Ansonsten so lange wie möglich rauszögern bis der neue Job wirklich angetreten werden kann um nicht auch noch beitragslose oder beitragsarme Zeit zu produzieren.
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