Kein Lohn nach Antritt der Stelle?

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Moradano
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Kein Lohn nach Antritt der Stelle?

Beitrag von Moradano »

Hallo zusammen,

ich habe mein Referendariat (Lehrer, Sonderpädagogik, NRW) fast beendet und von meinem Amtsarzt erfahren, dass meiner Verbeamtung nichts mehr im Wege steht. Am 2.5. ist dann mein erster Arbeitstag...
Allerdings befürchte ich, dass ich die ersten Monate keinen Lohn erhalten werde. Ich habe viele andere Kollegen gefragt, die in dieser Situation bereits waren. Sie haben ihren ersten Lohn im dritten Monat erhalten. Für die ersten zwei Monate haben sie überhaupt nichts bekommen, auch nicht im Nachhinein.
Ist euch das Problem auch bekannt? Oder was könnte man machen, wenn diese Situation eingetreten ist und nicht ohne Lohn arbeiten möchte? Geht es nur über einen Anwalt? Kann man da überhaupt "gewinnen"?

Danke und Grüße
Moradano
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Hauseltr
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Re: Kein Lohn nach Antritt der Stelle?

Beitrag von Hauseltr »

Lohn gibbes nicht!

Zahlungsrhythmus der Beamtenbesoldung

Der Zahlungsrhythmus lautet wie folgt: die Dienstbezüge werden monatlich im Voraus gezahlt und der Beamte erhält eine schriftliche Mitteilung, welche aber keinen Verwaltungsakt darstellt.

http://www.info-beamte.de/beamtenbesoldung.php
Hanswurst I.
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Re: Kein Lohn nach Antritt der Stelle?

Beitrag von Hanswurst I. »

Also erst muss ja erst mal abgewartet werden ob Du den Dienst überhaupt antrittst. Inwiefern das beim Übertritt Referendariat zum Lehrerberuf nahtlos geht weiß ich nicht.

Als Anwärter (von der Schule rein) bekamen wir damals nach ein paar Wochen eine Abschlagszahlung und dann zum dritten Monat das Gehalt plus Nachzahlung. Gar nichts bekommen für die ersten zwei Monate kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen und sowas habe ich auch nie gehört. Die Nachzahlungen sind mittlerweile auch steuerlich anders geregelt dass man nicht einen fetten Betrag bekommt mit entsprechenden Steuerung sondern das nennt sich dann "Nachverrechnung Vormonat" und da wird jeder Monat einzeln dargestellt und auch steuerlich entsprechend berechnet.

Letztlich hängt es davon ab wie schnell die beteiligten Stellen sind. Eine Änderung egal welcher Art muss bei uns bis glaub 10. des Monats bei der Bezügestelle bekannt sein damit sie noch in die Abrechnung für den nächsten 1. mit reinkommt. Das kann schon mal knapp werden.

Einen Anwalt würde ich erst mal aus dem Spiel halten bis die erste Mitteilung kommt und dann kucken. Durch die Besoldung der Beamten im Voraus kann das schon mal rein kontomäßig 2 Monate dauern dafür gibt es dann (welch Trost wenn man seine Miete zahlen muss) am Beginn des dritten Monats drei Gehälter auf einmal.
Snooze
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Re: Kein Lohn nach Antritt der Stelle?

Beitrag von Snooze »

Moradano hat geschrieben: 27. Mär 2018, 16:37 Allerdings befürchte ich, dass ich die ersten Monate keinen Lohn erhalten werde. Ich habe viele andere Kollegen gefragt, die in dieser Situation bereits waren. Sie haben ihren ersten Lohn im dritten Monat erhalten. Für die ersten zwei Monate haben sie überhaupt nichts bekommen, auch nicht im Nachhinein.
So etwas ist absolut nicht zu fassen! Lassen Sie das auf keinen Fall durchgehen. Wenden Sie sich einfach an die bezügeabrechnende Stelle und fragen nach....
Torquemada
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Re: Kein Lohn nach Antritt der Stelle?

Beitrag von Torquemada »

Jeder Beamte hat Anspruch auf eine korrekte Besoldung. Diese wird auch hier erfolgen. Offenbar gibt es da Befürchtungen, die ohne jede Grundlage sind.
Hanswurst I.
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Re: Kein Lohn nach Antritt der Stelle?

Beitrag von Hanswurst I. »

Torquemada hat geschrieben: 28. Mär 2018, 15:03 Jeder Beamte hat Anspruch auf eine korrekte Besoldung. Diese wird auch hier erfolgen. Offenbar gibt es da Befürchtungen, die ohne jede Grundlage sind.
Vermute ich auch. Irgendeiner hat irgendwann irgendwas nur halb gehört, das ging über 23 Ecken und schon neigt das Rohr zum Biegen... ;)

Kontext: https://youtu.be/Q79xveHsxpk?t=21s
arme Sau
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Re: Kein Lohn nach Antritt der Stelle?

Beitrag von arme Sau »

01. April ist doch erst Sonntag :shock:
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Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0

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Bananen-Willi
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Re: Kein Lohn nach Antritt der Stelle?

Beitrag von Bananen-Willi »

Hanswurst I. hat geschrieben: 28. Mär 2018, 16:03 das ging über 23 Ecken und schon neigt das Rohr zum Biegen... ;)
also ich hab gehört es wären 25 Ecken gewesen und die Mohrleichen fliegen... :D

Es gibt Bundes- und Landesgesetze, die einem Beamten eine amtsangemessene Alimentation garantieren. Du wirst definitiv keinen Tag als Beamter ohne Vergütung sein. Das setzt natürlich voraus, dass deine beschäftigende Behörde die Daten korrekt weitergibt, ist dies der Fall, steht Ihnen Besoldung ab dem Tag der Ernennung zum Beamten auf Widerruf gem. den bei Ihnen gültigen Besoldungstabellen zu. Dass dies je nach Qualität und Quantität Ihrer Besoldungsstellen einige Wochen dauern kann, bis dies dort im Datenbestand eingepflegt wird, wäre nichts neues, aber es wird auf jeden Fall eine Rückrechnung auf das Ernennungsdatum durchgeführt.

Bei mir selbst war es damals so, dass ich nach ca. 2 Wochen als BaW eine Abschlagszahlung von ca. 80% erhalten hatte (Dienstherr hat wohl erstmal abgewartet, ob der Dienst überhaupt angetreten wird) am ersten Tag des zweiten Monats bekam ich die korrekten Monatsbezüge, die Nachberechnung der fehlenden ca. 20% aus dem ersten Monat bekam ich mit der 3. Besoldungszahlung. Danach wurde alles jeweils exakt amtsangemessen bezahlt. Egal was sich geändert hat, ob nun Amt, Laufbahn , Erfahrungsstufe, es wurde immer tagpünktlich gezahlt. Lediglich die Änderungen bei den Familienzuschlägen haben 2-3 Monate gedauert, bis diese nach Anmeldung umgesetzt wurden, jedoch auch dann immer rückwirkend. Was nicht immer klappt bei mir, ist die Nachversteuerung aus den Vormonaten. Scheinbar ist mein Sachbearbeiter öfters mal länger krank oder im Urlaub, so dass manchmal 2 Monate keine Nachversteuerung berechnet wird und dann auf einmal 3 Monate...da fehlen dann gleich mal 700 Euro in der Kasse. Aber die hatte man ja dafür in den Monaten davor zuviel, man sollte da dann halt Rücklagen bilden :oops:

Sie sehen: Ihre Sorgen sind vollkommen unbegründet. Ein Tip für Ihre Karriere als Beamter: Mehr auf die Gesetze und Bestimmungen vertrauen, weniger auf den Gangbuschfunk ;)
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