Ausgehändigte und unterschriebene Beurteilung zurücknehmen???

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
Hanswurst I.
Beiträge: 240
Registriert: 27. Okt 2015, 11:11
Behörde:

Ausgehändigte und unterschriebene Beurteilung zurücknehmen???

Beitrag von Hanswurst I. »

Mahlzeit!

Von einer früheren Kollegin die jetzt ganz was anderes macht, habe ich (persönlich) erfahren, dass sie eine sehr gute Beurteilung bekommen hat beim jetzigen Dienstherrn (Bayern), diese wurde ihr ausgehändigt, sie hat sie auch unterschrieben und jetzt ist irgendwem aufgefallen im Nachhinein, dass die seiner Meinung nach zu gut ist. Anscheinend will man ihr die Beurteilung jetzt wieder "aberkennen" wenn man das so nennen mag.

Geht das? Da wird eine Beurteilung erstellt, mit dem Beamten besprochen, geht durch alle "Kontrollinstanzen" bis rauf durch, wird ihr vom Vorgesetzten unterschrieben ausgehändigt, sie nimmt die natürlich entgegen gemäß den üblichen Formularien und jetzt kommt da nach einen halben Jahr nach der Aushändigung einer daher der sagt, die Beurteilung ist zu gut und muss korrigiert werden? Die BU ist in einem Bereich der bei den jeweiligen Besprechungen der Beurteiler und höheren Instanzen sicher und definitiv konkret durchgesprochen wurde und nicht irgendein Mittelmaß wo man den Namen und die Punkte vorliest und alle nur zustimmend nicken und der Käs gegessen ist.

Das wäre ja der Hammer wenn nachträglich (weit über ein Jahr nach dem Ende des Beurteilungszeitraums) eine bereits ausgehändigte Beurteilung widerrufen werden kann. Da ist dem Missbrauch ja Tür und Tor geöffnet. Neuer Chef mit dem man sich nicht verträgt oder einer in der entsprechenden Abteilung am Ministerium bei dem man wegen irgendwas aneckt und dann heisst es, die zählt nun doch nicht???
GFunkt
Beiträge: 343
Registriert: 29. Nov 2016, 18:38
Behörde:

Re: Ausgehändigte und unterschriebene Beurteilung zurücknehmen???

Beitrag von GFunkt »

Eine Aufhebung/Änderung einer dem Beamten bereits eröffneten Beurteilung wäre analog § 48 VwVfG nur unter den darin geregelten Voraussetzungen möglich, vgl. BVerwG, Urteil vom 17.3.2016 - Az. 2 A 4.15
Telekommiker
Beiträge: 153
Registriert: 29. Jan 2018, 14:14
Behörde:

Re: Ausgehändigte und unterschriebene Beurteilung zurücknehmen???

Beitrag von Telekommiker »

Eine Beurteilung, die (angeblich) als zu gut sich im Nachgang darstellt, kann nicht aus diesem Grunde zurückgenommen werden - also wegen einer zu guten Darstellung des Beamten/AN...

Für eine Änderung/Zurücknahme müssen schon schwerwiegende Gründe vorliegen, die dabei der Beurteilte zu vertreten hat...also würde ich mal aus der Ferne bei dem hier geschilderten Fall diese zu 100 % ausschließen...auch in Bezug auf das hier zitierte Gerichtsurteil und den § 48 VwVfG !
Hanswurst I.
Beiträge: 240
Registriert: 27. Okt 2015, 11:11
Behörde:

Re: Ausgehändigte und unterschriebene Beurteilung zurücknehmen???

Beitrag von Hanswurst I. »

Ich sehe das durchaus so und habe so einen Fall noch nie erlebt. Klar gab es schon immer Leute wo man sich dachte WTF sind die zu so einer Beurteilung gekommen, aber mittlerweile werden ja ALLE Beurteilungen abgestimmt und insbesondere Ausreißer nach oben sehr stark diskutiert in den Gremien wenn erst die Geschäftsleiter untereinander, dann die übergeordneten Behörden und am Ende noch die obereste Personalstelle zusammen kommen. Ich weiß das, weil es z.B. bei mir um eine Anhebung trotz Beförderung ging und sich der jeweilige Vorgesetzte schon sehr stark einsetzen muss. Und die Dame hat nochmal markant mehr Punkte als meinereiner bekommen. Sowas wird nicht einfach durchgewunken.

Schwerwiegende Gründe fallen mir bei der Dame auch nicht wirklich ein, zumindest nichts was mir bekannt wäre.
Snooze
Beiträge: 135
Registriert: 6. Mär 2018, 18:45
Behörde:
Wohnort: BaWü

Re: Ausgehändigte und unterschriebene Beurteilung zurücknehmen???

Beitrag von Snooze »

Nicht nur das die Beurteilung rein formal kaum zu ändern ist, es ergibt sich vielmehr ein inhaltliches Problem. Ich gehe davon aus, dass die Beurteilung eröffnet und besprochen wurde. Das Leistungsbild des Beamten muss schlüssig ganzheitlich dargelegt werden. Wie sollte man also eine bereits schlüssige und ganzheitliche Aussage des Vorgesetzten revidieren? Das erscheint mir schlichtweg unmöglich...Es ist teilweise wirklich unfassbar, was der Amtsschimmel so treibt...
Hanswurst I.
Beiträge: 240
Registriert: 27. Okt 2015, 11:11
Behörde:

Re: Ausgehändigte und unterschriebene Beurteilung zurücknehmen???

Beitrag von Hanswurst I. »

Krass. Die stellen sich wohl echt stur und wollen das durchziehen obwohl hinter vorgehaltener Hand klar steht, dass bei einer Klage der Verwaltungsrichter einen Lachflash kriegen wird und den Aufhebungsbescheid in der Luft zerreisst. Geht anscheinend um eine Handvoll Leute deren beurteilende Stelle in die Besprechungen nicht einbezogen wurde weil an die spezielle "Abteilung" anscheinend keiner gedacht hat. Also hat man Scheisse gebaut und will jetzt nicht mal dazu stehen.

Wobei das aber auch Personen sind, wo man sagen muss, dass die Menge über die man hier redet erstens das Kraut nicht fett machen, zweitens deren Arbeit enorm wichtig für das ganze Resort ist und drittens wenn man die ständigen Stellengesuche diesbezüglich bedenkt die froh sein können, dass sich überhaupt jemand dafür findet.
Antworten