amtsärztliche Untersuchung wg. Dienstunfähigkeit Kommunalbeamter RLP

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Torquemada
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Re: amtsärztliche Untersuchung wg. Dienstunfähigkeit Kommunalbeamter RLP

Beitrag von Torquemada »

Eine Einladung zu einer amtsärztlichen Untersuchung muss immer den Grund der Untersuchung nennen. Sonst ist sie schlicht fehlerhaft.
Telekommiker
Beiträge: 153
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Re: amtsärztliche Untersuchung wg. Dienstunfähigkeit Kommunalbeamter RLP

Beitrag von Telekommiker »

Hallo,

der DH/AG muss den Grund der Untersuchung angeben, so dass der Beamte in der Lage ist, sich ein Bild von dem tatsächlichen Untersuchungsgrund machen können.
Wenn die Aufforderung zur Untersuchung zu unbestimmt ist, ob und in welcher Hinsicht Zweifel am Gesundheitszustand bestehen und welche ärztlichen Untersuchungen zur endgültigen Klärung geboten sind, sind schon mehrere Verwaltungsgerichte zu Recht davon ausgegangen, dass aus Gründen der Verhältnismäßigkeit der Beamte nicht verpflichtet ist, einer solchen Anordnung Folge zu leisten.

Einfach mal in Google suchen und dann...

Das Problem ist aber dann, was mach ich, wenn die Aufforderung zur Untersuchung fehlerhaft ist - im Zweifelsfall muss ich überhaupt nicht daran teilnehmen - ich könnte aber auch den DH auffordern, genaue Gründe vorzulegen. Fakt ist, dass wenn die Aufforderung zur Untersuchung tatsächlich fehlerhaft ist, eine Nichtteilnahme (ohne Absage) keine negativen Auswirkungen haben darf - im Zweifelsfall muss dann aber auch ein Anwalt konsultiert werden - spätestens wenn z. B. Konsequenzen aus der Nichtteilnahme vom DH/AG angedroht werden...
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