amtsärztliche Untersuchung wg. Dienstunfähigkeit Kommunalbeamter RLP

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
stumbeling_Joe
Beiträge: 7
Registriert: 18. Mär 2018, 13:51
Behörde:

amtsärztliche Untersuchung wg. Dienstunfähigkeit Kommunalbeamter RLP

Beitrag von stumbeling_Joe »

Hallo,
ich habe die Einladung zur amtsärztlichen Untersuchung per Postbrief erhalten.
Gibt es irgendwelche Vorgaben, was in der Einladung zu stehen hat?
Sie ist allgemein gehalten, ich soll Befunde, Impfpass etc. mitbringen.
Als Grund wurde das Az. meiner Dienststelle angegeben.
Danke
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: amtsärztliche Untersuchung wg. Dienstunfähigkeit Kommunalbeamter RLP

Beitrag von Torquemada »

Eine Einladung zu einer amtsärztlichen Untersuchung muss immer den Grund der Untersuchung nennen. Sonst ist sie schlicht fehlerhaft.
Telekommiker
Beiträge: 153
Registriert: 29. Jan 2018, 14:14
Behörde:

Re: amtsärztliche Untersuchung wg. Dienstunfähigkeit Kommunalbeamter RLP

Beitrag von Telekommiker »

Hallo,

der DH/AG muss den Grund der Untersuchung angeben, so dass der Beamte in der Lage ist, sich ein Bild von dem tatsächlichen Untersuchungsgrund machen können.
Wenn die Aufforderung zur Untersuchung zu unbestimmt ist, ob und in welcher Hinsicht Zweifel am Gesundheitszustand bestehen und welche ärztlichen Untersuchungen zur endgültigen Klärung geboten sind, sind schon mehrere Verwaltungsgerichte zu Recht davon ausgegangen, dass aus Gründen der Verhältnismäßigkeit der Beamte nicht verpflichtet ist, einer solchen Anordnung Folge zu leisten.

Einfach mal in Google suchen und dann...

Das Problem ist aber dann, was mach ich, wenn die Aufforderung zur Untersuchung fehlerhaft ist - im Zweifelsfall muss ich überhaupt nicht daran teilnehmen - ich könnte aber auch den DH auffordern, genaue Gründe vorzulegen. Fakt ist, dass wenn die Aufforderung zur Untersuchung tatsächlich fehlerhaft ist, eine Nichtteilnahme (ohne Absage) keine negativen Auswirkungen haben darf - im Zweifelsfall muss dann aber auch ein Anwalt konsultiert werden - spätestens wenn z. B. Konsequenzen aus der Nichtteilnahme vom DH/AG angedroht werden...
stumbeling_Joe
Beiträge: 7
Registriert: 18. Mär 2018, 13:51
Behörde:

Re: amtsärztliche Untersuchung wg. Dienstunfähigkeit Kommunalbeamter RLP

Beitrag von stumbeling_Joe »

Danke für die Anworten.
Seitens des DH wurde die Untersuchung angekündigt mit der Begründung, dass ich in 6 Monaten mehr als 3 Monate keinen Dienst verrichtet habe-
Antworten