Wechsel Beamter auf Lebenszeit / Beamter auf Widerruf Bund

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kölschejung
Beiträge: 1
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Wechsel Beamter auf Lebenszeit / Beamter auf Widerruf Bund

Beitrag von kölschejung »

Hallo liebes Forum!

Schon oft habe ich durch Eure freundliche Hilfe vieles erfahren können. War immer stiller Mitleser. Vielen Dank dafür!

Jetzt habe ich jedoch eine Situation, in welcher ich einmal Euren Rat bräuchte:

Ausgangslage:

Ich möchte mich noch einmal beruflich verändern.

Verbeamtet auf Lebenszeit, Land Nordrhein-Westfalen

Anstehend Ende März:
Verbeamtung auf Widerruf, Bundesbeamter / Regierungssekretäranwärter

Daher ergeben sich folgende Fragen:

Wie ist am Besten zu verfahren?

Welche Bedeutung hat in diesem Zusammenhang § 22 Abs. 2 Letzer Satz / 1. HS BeamtStG ?
Kann die Verbeamtung auf Lebenszeit, verliehen durch das Land NRW, solange aufrecht erhalten bleiben, bis der Beamtenstatus des Bundes von "auf Widerruf" zu "auf Probe" wechselt?
Gibt es landesrechtliche Besonderheiten?

Eine Übernahme des Beamtenstatus von Land auf Bund ist ja möglich, ermöglicht mir aber der neue Dienstherr nicht.

Es geht mir darum, bei Nichtgefallen ggf. wieder in den alten Beruf zurückzukehren, zumindest bis die Berufung als Beamter auf Probe nach bestehen der erneuten Laufbahnprüfung abgeschlossen ist.

Vielen Dank schon im Voraus für Eure Antworten!

LG

§ 22 Entlassung kraft Gesetzes

(1) Beamtinnen und Beamte sind entlassen, wenn1.
die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 nicht mehr vorliegen oder
2.
sie die Altersgrenze erreichen und das Beamtenverhältnis nicht durch Eintritt in den Ruhestand endet.
(2) Die Beamtin oder der Beamte ist entlassen, wenn ein öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis zu einem anderen Dienstherrn oder zu einer Einrichtung ohne Dienstherrneigenschaft begründet wird, sofern nicht im Einvernehmen mit dem neuen Dienstherrn oder der Einrichtung die Fortdauer des Beamtenverhältnisses neben dem neuen Dienst- oder Amtsverhältnis angeordnet oder durch Landesrecht etwas anderes bestimmt wird. Dies gilt nicht für den Eintritt in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf oder als Ehrenbeamtin oder Ehrenbeamter.
Torquemada
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Re: Wechsel Beamter auf Lebenszeit / Beamter auf Widerruf Bund

Beitrag von Torquemada »

Da wird gar nichts laufen. Deine Vorstellungen sind leider nicht real. Entweder Fisch oder Fleisch...Eine Ausbildung als Beamter auf Widerruf mit einem ruhenden Beamtenverhältnis auf Lebenzeit bei einem anderen Dienstherrn kannst du vergessen. Das machen die nicht mit.
Aber du kannst ja ganz höflich bei deiner Personalstelle mit Verweis auf deine Gesetzestelle nachfragen...
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Baumschubser
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Re: Wechsel Beamter auf Lebenszeit / Beamter auf Widerruf Bund

Beitrag von Baumschubser »

Genau so ist es. Der Pakt mit dem Teufel ist immer endgültig. Du kannst nicht 2 Herren gleichzeitig dienen, hier gehts also nur mit vollem Risiko.
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