Familienzuschlag Stiefkinder Zweitwohnsitz

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Sonnenscheinchen
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Familienzuschlag Stiefkinder Zweitwohnsitz

Beitrag von Sonnenscheinchen »

Schönen guten Abend,
bin hier neu angemeldet, weil ich mir hier Hilfe erhoffe. Der Fall ist wahrscheinlich etwas kompliziert.
Ich bin mit einem Beamten verheiratet, klassische Patchworkfamilie, er ein Kind aus erster Ehe, ich zwei Kinder aus erster Ehe, ein gemeinsames Kind.
Bisher hat mein Mann Familienzuschlag für alle vier Kinder bekommen. Die ersten Jahre unserer Ehe sogar ohne dass er das Kindergeld für meine Kinder bezog (da wussten wir noch nicht, dass sein erstes Kind als „Zählkind“ gilt beim Kindergeld).
Nun ist es so, dass ich für einige Monate mit meinen drei Kindern ausziehen werde, weil wir ein paar Probleme in der Ehe haben. Allerdings Luftlinie nicht mal 50m von meinem Mann entfernt und ausdrücklich nicht zu dem Zweck, das Trennungsjahr einzuläuten, sondern nur um uns räumlich zu trennen, ich werde hier auch weiter meinen Hauptwohnsitz haben und wir werden weiter gemeinsam wirtschaften.
Das Kindergeld musste ich aber auf mich umschreiben lassen. Nun sagt der Arbeitgeber meines Mannes (Stadtverwaltung), er bekäme keinen Falilienzuschlag mehr für meine Kinder aus erster Ehe.
Allerdings sagt das Bundesbesoldungsgesetz, ich glaube Paragraph 40 ist das, sehr deutlich, dass Kinder auch anderweitig untergebracht werden können, soweit dadurch nicht die häusliche Gemeinschaft aufgehoben werden soll. Das soll sie definitiv nicht. Wir unternehmen weiterhin gemeinsam Dinge, mein Mann sorgt weiter für uns, auch emotional.
Als mein Mann das der Sachbearbeiterin zeigte, kam sie mit dem Argument, dass er ja das Kindergeld nicht bezieht. Allerdings hat er das die ersten Jahre unserer Ehe auch nicht und trotzdem Familienzuschlag erhalten für die Stiefkinder.
Was können wir nun tun, damit wir den Familienzuschlag für die Kinder (also meine aus erster Ehe) weiter bekommen?
Oder ist das tatsächlich nicht mehr möglich?
Ich hoffe sehr auf Hilfe hier! Vielen Dank und Entschuldigung dass es so lang wurde!
Torquemada
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Re: Familienzuschlag Stiefkinder Zweitwohnsitz

Beitrag von Torquemada »

Sonnenscheinchen hat geschrieben: 23. Feb 2018, 20:59
Das Kindergeld musste ich aber auf mich umschreiben lassen.
Warum, wenn man/frau sich so zur eigenen Entfaltung ein wenig trennt? Also "ein wenig". Sehr komischer Fall.
Sonnenscheinchen
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Re: Familienzuschlag Stiefkinder Zweitwohnsitz

Beitrag von Sonnenscheinchen »

Weil die Kinder ja mit mir ziehen. Und wir ehrlich sind.
Deswegen ist es ja vielleicht so schwierig. Wenn wir uns trennen würden, also zum Zwecke der baldigen Scheidung ist es natürlich klar, dass uns das Geld nicht mehr zusteht. Aber wir wirtschaften weiter zusammen, weil wir nicht vorhaben, uns zu trennen.
Es wäre doch das gleiche wenn mein Mann bspw. weiter weg arbeiten würde und wir zwei Wohnungen hätten, oder nicht?
Werden wir jetzt für unsere Ehrlichkeit bestraft?
Gertrud1927
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Re: Familienzuschlag Stiefkinder Zweitwohnsitz

Beitrag von Gertrud1927 »

Halo. Dein Einwand mit §40 wäre für Familienzuschlag Stufe 1. §40 Abs 1.
FZ Stufe 2 für Deine Kinder bekam er nur weil er sie in seinem Haushalt aufgenommen hatte. BBesG §40 Abs 2.
Kindergeld für Deine Kinder bekam er ja auch nur durch den gemeinsamen Haushalt. BKKG §3 Abs 2. Darum wohl auch jetzt das Kindergeld auf Dich.
Für Deinen Mann gilt wahrscheinlich das Besoldungsgesetz eines Landes. Ist aber bestimmt in etwa gleich.
Bei der Einkommensteuer mit Splitting ist es dann wohl auch bald vorbei.
Sonnenscheinchen
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Re: Familienzuschlag Stiefkinder Zweitwohnsitz

Beitrag von Sonnenscheinchen »

Danke für Eure Antworten.
Und wie wäre es wenn mein Mann und ich aufgrund beruflicher Situation getrennt leben würden?
Also sagen wir mal er in Norddeutschland und ich in Süddeutschland? Würde der Familienzuschlag dann auch weg fallen? Ich meine, wir wirtschaften weiter zusammen.
Und es wird doch ausdrücklich darauf verwiesen, dass Kinder auch anderweitig untergebracht werden können, soweit die häusliche Gemeinschaft dadurch nicht aufgehoben werden soll. Da geht es doch automatisch um Stufe 2, da es um die Kinder geht, oder habe ich da was falsch verstanden?
Ich weiß, es ist ein schwieriger Fall 🙄
Trotzdem danke für euer Feedback!
Gertrud1927
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Re: Familienzuschlag Stiefkinder Zweitwohnsitz

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Zu Deinem ausdrücklich und automatisch. Der §40.Abs 1 BBesG fängt an. Zur Stufe 1 gehören 4. andere Beamte usw. Bei Dir geht es nicht um Stufe 1. Es geht da in Abs 1.4 nur um den Familienzuschlag Stufe 1 wenn die Berechtigung nicht durch Heirat erfolgt.
Für Deine Kinder bekommt er nur FZ Stufe 2 wenn er Sie in seinem Haushalt aufgenommen hat.
In §40 . 4 steht. Zur Stufe 2 gehören auch Beamte die Kinder ihres Lebenspartners in Ihren Haushalt aufgenommen haben. Ihr müßt halt dafür sorgen das alles in seinem Haushalt ist.
Torquemada
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Re: Familienzuschlag Stiefkinder Zweitwohnsitz

Beitrag von Torquemada »

Vereinfacht gesagt: Das Beamtenrecht nimmt keine Rücksicht auf irgendwelche möglicherweise "modernen" Lebensformen von selbst konstruierten Patchworkfamilien, die je nach Lage temporär mal zusammenwohnen oder dann eben auch 50 Km weit entfernt. Der vorgebliche Wille, aus einem Topf zu wirtschaften, reicht dann nicht aus. Ist so.
Sonnenscheinchen
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Re: Familienzuschlag Stiefkinder Zweitwohnsitz

Beitrag von Sonnenscheinchen »

Ok, vielen Dank für eure Antworten!
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