Familienzuschlag Stufe 2 unverheiratet "Stiefkinder"

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BeamtinNRW2016
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Familienzuschlag Stufe 2 unverheiratet "Stiefkinder"

Beitrag von BeamtinNRW2016 »

Hallo zusammen,

ich habe mich jetzt schon viel belesen, bin dennoch nicht schlauer geworden.
Es handelt sich im meinem Fall um folgendes.

Ich bin Landesbeamtin in NRW und lebe mit meiner Partnerin zusammen in einem Haushalt.
Ich bin geschieden und meine neue Parternin hat 4 Kinder die mit im Haushalt leben.

Jetzt meine Frage:

Steht mir der Familienzuschlag Stufe 2 für die Kinder meiner Parterin zu? Wir sind nicht verheiratet, leben aber in einem Haushalt mit den Kindern.

Freue mich über eure Hilfe.

Liebe Grüße
BeamtinNRW2016
Torquemada
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Re: Familienzuschlag Stufe 2 unverheiratet "Stiefkinder"

Beitrag von Torquemada »

Wenn du verheiratet oder verpartnert wärest, würdest du etwas bekommen.
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Hauseltr
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Re: Familienzuschlag Stufe 2 unverheiratet "Stiefkinder"

Beitrag von Hauseltr »

Bund: Grundsätzlich erhalten Beamte den Familienzuschlag der Stufe 1, sofern sie verheiratet, verwitwet, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, .......

Das dürfte als Landesbeamter/in auch nicht anders sein.


privatwirtschaftlichen Link gelöscht --- Mod
Torquemada
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Re: Familienzuschlag Stufe 2 unverheiratet "Stiefkinder"

Beitrag von Torquemada »

Die Frage war ja, ob sie für die fremden Kinder der Partnerin (offensichtlich die Freundin) Familienzuschlag bekommt. Nein...gibt es nicht.

Wenn z.B. ein Beamter bei seiner Freundin einzieht, die fünf Kinder von anderen Vätern hat, gibt es schließlich auch keinen Familienzuschlag der Stufe 2 für die Kinder.

Es bleibt also nur Eheschließung bzw. theoretisch die Adoption der Kinder.
Hanswurst I.
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Re: Familienzuschlag Stufe 2 unverheiratet "Stiefkinder"

Beitrag von Hanswurst I. »

Würden das denn bei einer reinen Eheschliessung denn überhaupt berücksichtigungsfähige Kinder werden?
BeamtinNRW2016
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Re: Familienzuschlag Stufe 2 unverheiratet "Stiefkinder"

Beitrag von BeamtinNRW2016 »

Mein Stiefvater ist Soldat und hat damals bevor er meine Mutter geheiratet hat auch für uns als "Stiefkinder" Familienzuschlag bekommen. Obwohl sie nicht verheiratet waren. Wie kann das dann sein?
Hanswurst I.
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Re: Familienzuschlag Stufe 2 unverheiratet "Stiefkinder"

Beitrag von Hanswurst I. »

Definiere "damals" ;-)
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Hauseltr
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Re: Familienzuschlag Stufe 2 unverheiratet "Stiefkinder"

Beitrag von Hauseltr »

Homosexuelle Beamte in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft dürfen beim Familienzuschlag nicht schlechter behandelt werden als Ehepaare.

Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Beamte, die ihre Ansprüche frühzeitig geltend gemacht hatten, haben Anspruch auf Nachzahlung ab dem 1. August 2001, entschieden die Richter (Az. 2 BvR 1397/09).
Torquemada
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Re: Familienzuschlag Stufe 2 unverheiratet "Stiefkinder"

Beitrag von Torquemada »

Danke für den Hinweis. Allerdings sind die beiden laut Threadstarter weder verheiratet noch in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Letztere werden ab 01. Oktober 2017 nicht mehr begründet. Es gibt also keine neuen eingetragenen Lebenspartnerschaften.

Homosexuell muss man übrigens bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe nicht sein.
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