SGL glaubt mir nicht

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Fridolina
Beiträge: 25
Registriert: 7. Feb 2014, 18:22
Behörde:

SGL glaubt mir nicht

Beitrag von Fridolina »

Hallo,
ich hatte kürzlich mein Mitarbeitergespräch mit dem SGL.
'DA ich in den letzten Jahren wegen der Bandscheibe immer mal wieder krank war
(mit ärztl. Attest) meinte der SGL er glaube mir nicht, dass ich wirklich krank sei.

Und dann sagte er: aber er kann ja nichts machen, selbst wenn er wollte.

So nach dem Motto: ich würde gern was machen, aber es geht nicht.

Was will er denn machen?
Benutzeravatar
Baumschubser
Beiträge: 851
Registriert: 22. Mai 2014, 08:53
Behörde:
Geschlecht:

Re: SGL glaubt mir nicht

Beitrag von Baumschubser »

Wie heißt es so schön: "Glauben ist nicht Wissen" und genau das trifft hier zu. Was der glaubt, interessiert keine Sau. Ganz im Gegenteil, wenn er das sogar offen anspricht, kannst du ihm dafür aber so richtig ans Knie pinkeln.
Fridolina
Beiträge: 25
Registriert: 7. Feb 2014, 18:22
Behörde:

Re: SGL glaubt mir nicht

Beitrag von Fridolina »

War gerade beim Pers.-rat und dann bei der psych.Beratung. Denn irgendwie macht mich das schon fertig.
Die haben mich zwar beruhigt, da der SGL an meiner Leistung und Statistik nichts auszusetzen hat, aber
der SGL gilt als unberechenbar.

Nun haben die mir beim Pers.-Rat noch was von 42 Krankheitstagen als Deathline gegsagt.
Wisst ihr was dazu?
Fridolina
Beiträge: 25
Registriert: 7. Feb 2014, 18:22
Behörde:

Re: SGL glaubt mir nicht

Beitrag von Fridolina »

Irgendwie soll es nach 42 Tagen ein "Eingliederungsgespräch" geben.
Hat jemand schon so was gehört oder erlebt?
Benutzeravatar
Bananen-Willi
Beiträge: 300
Registriert: 19. Jun 2014, 10:10
Behörde:
Wohnort: Bayern

Re: SGL glaubt mir nicht

Beitrag von Bananen-Willi »

Ja, ich hab davon gehört, das selbst auch schon mitgemacht und man kann das sogar in § 167 Abs. 2 SGB IX nachlesen. Das nennt sich Betriebliches Eingliederungsmanagement ( kurz: BEM).

Die Sache hat nur einen Haken: Das Gesetz spricht hier ausdrücklich von "Beschäftigten". Ob ein Beamter nun ein Beschäftigter im Sinne dieses Gesetzes ist, ist nicht schlussendlich geklärt und immer wieder Gegenstand der Verwaltungsgerichtsbarkeit. In verschiedenen Bundesländer haben die Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe hier schon vollkommen unterschiedliche Auslegungen angewandt, eine höchstricherliche Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht hat bis heute noch nicht stattgefunden. Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen: in Bayern sind Beamte Beschäftigte im Sinne des SGB, für deinen Dienstherrn müsstest du das selbst rausfinden.
Benutzeravatar
Ruheständler
Beiträge: 851
Registriert: 17. Jul 2013, 22:24
Behörde: Zufluchtsort für häusliche Anlässe...
Geschlecht:

Re: SGL glaubt mir nicht

Beitrag von Ruheständler »

... stimmt schon das mit dem BEM, die jeweiligen Dienstherrn auf kommunaler, Landes oder Bundesebene händeln das individuell..
nach dem klaren Wortlaut des § 84 Abs. 2 SGB IX darf ein BEM nur mit Zustimmung der betroffenen Person durchgeführt werden. Lehnt sie ab, dürfen hieran keinerlei arbeitsrechtliche Konsequenzen geknüpft werden. Dies unterscheidet das BEM deutlich von Krankenrückkehr- oder Fehlzeitengesprächen, bei denen es regelmäßig an einer solchen Freiwilligkeit fehlt.
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
herr b
Beiträge: 308
Registriert: 27. Jul 2014, 19:11
Behörde:

Re: SGL glaubt mir nicht

Beitrag von herr b »

Das gute BEM, LOL!!! Der Amtsarzt hat mich komplett kaputt geschrieben damal. Danach bekam ich meine Beurteilung. Selbst da stand drin das ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr für meine Dienststelle geeignet bin.
Abder der Knaller war das danach ein Schreiben fürs BEM kam wo meine Dienststelle mich wieder bei sich eingliedern wollte. Total Banane sowas!
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
Benutzeravatar
Bananen-Willi
Beiträge: 300
Registriert: 19. Jun 2014, 10:10
Behörde:
Wohnort: Bayern

Re: SGL glaubt mir nicht

Beitrag von Bananen-Willi »

Nun macht doch der Fridolina nicht gleich wieder mit den Horrorgeschichten Angst, das läuft im Regelfall nicht so daneben wie bei dir. Ich hatte vor einigen Jahren, damals noch in der Probezeit, einen Motorradunfall und war über 7 Monate krankgeschrieben. Als ich und mein behandelnder Arzt mich soweit sahen, dass man eine BEM durchführen könnte, erforderte das nur das ausgefüllte Formular meines Arztes, bei mir waren das dann ne aufsteigende Stundenanzahl. ( 2 Wochen 2 Stunden tägliche Arbeitszeit, 2 Wochen 4 Stunden, 3 Wochen 6 Stunden, ab dann wieder voll). Meine Behörde hat das vollständig so akzeptiert, der Amtsarzt war zu keiner Zeit irgendwie beteiligt. Lediglich als ich mein Lebenszeit bekommen habe, musste ich wegen des Unfalls nochmals zum AA, ob Folgeschäden zu erwarten sind, die die Dienstfähigkeit beeinträchtigen könnten. Es war alles total unkompliziert, keiner will einem hier was böses, im Gegenteil.
Benutzeravatar
Hauseltr
Beiträge: 510
Registriert: 18. Mai 2013, 12:21
Behörde: BEV

Re: SGL glaubt mir nicht

Beitrag von Hauseltr »

Beschäftigter ist zum einen ein Fachausdruck aus der Sozialversicherung, zum anderen ist er ein Sammelbegriff für die Gruppen Angestellter und Arbeiter, im Personalvertretungsrecht auch für die Gruppen der Arbeitnehmer und der Beamten. (Wiki)
Fridolina
Beiträge: 25
Registriert: 7. Feb 2014, 18:22
Behörde:

Re: SGL glaubt mir nicht

Beitrag von Fridolina »

Danke für die Infos
Ich komme aus Baden-Württemberg. Ob da die Beamten auch drunter fallen?
Jeden Falls sagte mir der Pers.-Rat, dass das Gespräch angeboten wird, man es aber nicht wahrnehmen muss.
Ich habe Bandscheibenprobleme und auch andere Leiden schon gehabt. Aber bei so einem Gespräch wird doch geschaut ob
die Tätigkeit oder das Umfeld ein Problem darstellen; dem ist aber nicht so. Und eine andere Tätigkeit in der Verwaltung gibt es auch nicht.
Überall sitzt man und starrt in die Bildschirme.

Also wäre so ein Gespräch doch sinnlos.
sdh1807
Beiträge: 410
Registriert: 24. Apr 2014, 12:11
Behörde:

Re: SGL glaubt mir nicht

Beitrag von sdh1807 »

So sinnlos ist ein solches Gespräch nun auch wieder nicht. Der Arbeitgeber kann dann zusammen mit dem Beschäftigten schauen ob es möglich ist den Arbeitsplatz so zu gestalten, dass solche Erkrankungen vermieden werden können.
z.B. Steh-/Sitzarbeitsplatz, Bandscheibendrehstuhl
Telekommiker
Beiträge: 153
Registriert: 29. Jan 2018, 14:14
Behörde:

Re: SGL glaubt mir nicht

Beitrag von Telekommiker »

Hallo Fridolina,

wenn dein AG oder SGL was von 42 Tagen gesprochen hat und was von einem Eingliederungsgespräch geredet hat, dann sollte es
sich um das BEM-Verfahren nach § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX (früher § 84 SGB IX) handeln - dies gilt selbstverständlich für Beamte
genauso wie für Angestellte. Ein Arbeitgeber MUSS dem Gesetz nach bei einer Krankheit von 42 Tagen ein BEM anbieten - aller
Wahrscheinlichkeit wird das mit einem Mitarbeiter/Rückführungs- oder sonstiges Titulierung eingeleitet - dem Grunde nach sollte
dann aber auch ein BEM folgen, da dies eine Verpflichtung ist (keine Kann- oder Sollvorschrift).
Der Betroffene entscheidet dann, ob tatsächlich ein BEM durchgeführt wird UND der Betroffene entscheidet dann auch selber,
wer an diesem BEM teilnehmen soll. Ohne Einverständnis (z. B. wenn der SGL von sich aus teilnehmen will) des Betroffenen,
wird keine Person an dem BEM teilnehmen.

Die 42 Tage haben dem zu Folge rein nichts mit einer Lohnfortzahlung nach 42 Tagen zu tun - also wenn für Angestellte dann
die KK weiter zahlt - so wie hier einem mal wieder was nebulös vermutet.
Macht auch keinen Sinn bei einem Hinweis von 42 Tagen an Lohnfortzahlung zu denken, denn darauf hat ja der SGL keinen Einfluss.
Wobei ich mal davon ausgehe, dass Du einen Landesbeamtin beim FA bist...also wegen der Angabe SGL. Ich vermute auch, dass
Du Beamtin bist, denn bei den Finanzämter gibt es meines Wissens eher Beamte - im gD nur Beamte im mD teilweise noch Angestellte.

Nimm die Personalvertretung/BR mit ins Boot und dort Vertrauenspersonen, die in deinem Sinne handeln und sich für die Rechte
der Betroffenen auch einsetzen. Ggf. auch eine Ärtzin deines Vertrauens. Oftmals wird ein BEM vom AG mit Personen "installiert",
die in seinem Interesse handeln - wäre auch keine Seltenheit, da jeder ja seine Interesse bestmöglich vortragen und umsetzen
möchte.
Daher Personen mit Bedacht auswählen und im Zweifelsfall ablehnen. Dräne auch nach Abschluss darauf, dass getroffene Entscheidungen
protokolliert und vom AG umgesetzt werden (z. B. Änderungen am Arbeitsplatz usw.), denn laut der Vorgabe müssen die Entscheidungen
des BEM-Team vom AG umgesetzt werden.

Dann auch einfach mal im Netz nach BEM sich erkundigen oder bei Kollegen/innen nachfragen, die Erfahrungen mit dem BEM
bereits haben.
Benutzeravatar
Ruheständler
Beiträge: 851
Registriert: 17. Jul 2013, 22:24
Behörde: Zufluchtsort für häusliche Anlässe...
Geschlecht:

Re: SGL glaubt mir nicht

Beitrag von Ruheständler »

Fridolina hat geschrieben: 13. Feb 2018, 13:34 Also wäre so ein Gespräch doch sinnlos.
mit dieser Einstellung kommt ein ,,Beschäftigter,, nicht wirklich weiter,man sollte dem Arbeitgeber / Dienstherrn schon die Möglichkeit geben in Absprache mit dem Beschäftigten Veränderungen am Arbeitsplatz vorzunehmen ,damit beide Seiten was davon haben,einen Versuch wäre es doch allemal wert ...
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Telekommiker
Beiträge: 153
Registriert: 29. Jan 2018, 14:14
Behörde:

Re: SGL glaubt mir nicht

Beitrag von Telekommiker »

Hallo Ruheständler,

was denn für eine Einstellung ?
Wenn man einfach nur verlangt, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden kommt man schon nicht weiter ?
In welcher Welt lebst Du denn ?

Außerdem hat der AG doch schon den Hinweis auf die 42 Tage und das Präventionsgespräch gegeben. Und der Beschäftigte
hat das Gesetz ja nicht erfunden und auch nicht die Vorgabe, dass nach 42 Krankentagen innerhalb eines Jahreszeitraumes
ein BEM durchgeführt werden MUSS.
Und wenn der Beschäftigte ein solches BEM verlangt, dann können doch verbindliche Veränderungen am Arbeitsplatz
in diesem BEM vereinbart werden.

Nochmals:
Das ist keine Kann- oder Sollvorschrift - das ist dem Grunde nach eine zwingende Pflicht...genauso wie z. B. das Tragen
von Sicherheits-Arbeitskleidung auf einer Baustelle, oder die Einhaltung von Arbeitszeiten usw. usw. usw.
Aber es mal wieder merkwürdig wie manche hier die Einhaltung von AG-Pflichten sowas von verwässern, aber wenn der
AG was durchsetzt, auf einmal auf gesetzliche Grundlagen verweisen.
Und wenn eine Mitarbeiterin nachweislich Probleme mit einem SGL hat, dann sollte man/frau dies auch sehr sehr ernst
nehmen !
Telekommiker
Beiträge: 153
Registriert: 29. Jan 2018, 14:14
Behörde:

Re: SGL glaubt mir nicht

Beitrag von Telekommiker »

Fridolina hat geschrieben: 11. Feb 2018, 17:39 Hallo,
ich hatte kürzlich mein Mitarbeitergespräch mit dem SGL.
'DA ich in den letzten Jahren wegen der Bandscheibe immer mal wieder krank war
(mit ärztl. Attest) meinte der SGL er glaube mir nicht, dass ich wirklich krank sei.

Und dann sagte er: aber er kann ja nichts machen, selbst wenn er wollte.

So nach dem Motto: ich würde gern was machen, aber es geht nicht.

Was will er denn machen?

@ Ruheständler,
Wie soll man denn mit einem Vorgesetzten ein normales Mitarbeiter- bzw. Präventionsgespräch führen, wenn dieser
noch nicht mal einem ärztliches Attest glaubt und dieses offensichtlich anzweifelt und dann auch noch schmollt, dass
er ja nichts dagegen machen kann.

Und bist Du ehrlich der Meinung, dass dieser SGL sich für einen Mitarbeiter in Bezug auf einen für ihn passenden
Arbeitsplatz einsetzt, obwohl dieser SGL offensichtlich ärztliche Atteste anzweifelt und auch den Ausführungen
des Mitarbeiters offensichtlich nicht glaubt ?
Willkommen in der realen Arbeitswelt, die offensichtlich auch im öffentlichen Dienst gelebt wird...

Gerade hierfür ist das BEM-Verfahren sehr gut geeignet, dass sich AG und Mitarbeiter an einem Tisch setzen und
ein offensichtliches Problem klären - aber dann ohne den SGL und dann mit Fachleuten, die den Name verdienen
und bereit sind, Problemstellungen lösen zu wollen !
Antworten